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2568 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 48. 27. Februar 1912. übrigen Höchstpreise seit dem Beginn der siebziger Jahre gibt die nachfolgende Übersicht Auskunft: Unbenanntes Exemplar, Edinburg 1874 19 Laing's, Sotheby 1879 90 Craig's, „ 1888 111 Unbenannt, „ 1890 107 Gaisford's, ,. 1890 120 Aoungs, „ 1890 100 Auchinleck's, „ 1893 102 Baronet's, „ 1896 Edinburg 1898 121 Lamb's Nr. 1, 572,6 Veitch's, 1903 1000 Van Antwerp's, 1907 700 Die Geschichte dieser Bücher in ihrer Wanderung von Besitzer Besitzer zu erforschen, wäre gewiß eine interessante, aber kaum sehr lohnende Aufgabe; denn die weitaus überwiegende Mehrzahl derselben ist jedenfalls unwiederbringlich verloren, und man darf sehr zweifeln, ob heute von der einstigen Auflage von 612 Stück noch mehr als 30 oder 40 vorhanden sind. Das Britische Museum besitzt zwei Exemplare dieses Buches, von denen das eine insbesondere darum wertvoll ist, weil es zusätzliche Verse und sonstige schriftliche Eintragungen von Burns Hand enthält. 8. Ne«e Vücher, «ataloge «st», für BmchhSudler. von 8ebwinä, vuä^viK üieütsr uuä g.näs:sn Xüustlsrn äsr VsipLi^, Nürnbsr^srstr. 44. XI.-8". 54 8. 663 Nra. örabs-nt. 6us1ärs. vimdourK. — Lullst-in Nouvslls säris No. 7 (Vollanä). 8°. k. 233—262. ^ No. 3^69—38760. ^ auoisnns et woäsros vueisn Vorbon s. varis VI«, 6 kos äs 8eine, prss 1'Inst.ituti. 8". 66 8. 1116 Nrn. Das literarische Echo. Halbmonatsschrift für Literaturfreunde. Begründet von Vr. Josef Ettlinger. Herausgegeben von vr. Ernst Heilborn. Verlag von Egon Fleischel L Co. in Berlin. 14. Jahr, Heft 11, 1. März 1912. Lex.-8°. Sp. 739 bis 810 m. 3 Porträts. Inhalt: *.*, Josef Ettlinger. — Reinhold Steig, Ludwig Grimm — Oskar F. Walzel, W. v. Humboldt und die Romantik. — Rudolf Pechel, Friedrich Schlegels wiener Vorlesungen. — Franz Deibel, Ein »Enkel- der Romantik. — Ludwig Grimm, Aus den »Lebenserinnerungen«. — *»*, Die Schillerstiftung. — Vsl^tsißsrunA in Xvln s.. Ubsin visnstax, äsn 12. L1ä.r2 1912 u. k. ll's.^s bsi I. LI. vsbsrls (L. bsrnpsrlx' 8öbos) 6. m. b. v. 2a bsLjsbsn äurob (. . . 8ort.-Xs.. . . .). Vsrla.^ u. ksäaktion von X. X. Xosblsr in VsipLi^. XII. 1912, Nr. 1. Or. 8". 32 8. in. vilänis von Xslix vabn. Inbs.1t: k'slix vs.bn. Von Lsrl N. Lrisobar. — Xslix Vabn8 dsäiobts unä LiLä-blun^sn (Xuswabl). — vis Xun8t, Lücbsr vsipsiA. XII. ^Lbr^an^ 2 (145). 23. Xsbrus.r 1912. 8°. 8. 25-48. Nio^iL^No.OIl. 8°. O gO 8- 7180^^ 24 8. m. Lablrsiobsn ^.bbiläuv^sn. Das Heft gibt ein anschauliches Bild des kivsrsiäs vrssg- Etablissements der Firma vouxbton Llikklin-Oolnpan^. Es ist sauber gedruckt, und die zahlreichen Abbildungen, die Lokali täten und Maschinen des Hauses zur Anschauung bringen, sind tadellos ausgeführt. 35,2X26 ein. 408. vsipLix, Vsinriebstrssss 11, Varl Uübls's Llusikvsrls-x. Isäaniötsr äsn 1. ^s-nuar 1912. 8^. 38 8. Sprechsaal. Postnachnahmen. Eine Mitteilung von einschneidender Bedeutung ist mir jetzt von dem hiesigen Postamt Zugegangen, die ich hiermit auch weiteren Kreisen bekanntgeben möchte. In den ersten Tagen des Januar expedierte ich eine Kreuz bandsendung unter Nachnahme. Wie alle derartigen Sendun gen ist auch diese in das Postbuch eingetragen und der Empfang vom Postamt quittiert. Der Betrag ging nicht ein, was hier leider erst nach 4 Wochen bemerkt wurde. Der übliche Laufzettel wurde dem Postamt überwiesen, und dieses beantwortete ihn dahin, daß nach Befragen des Adressaten dieser erkläre, die Nachnahmesendung nicht erhalten zu haben. Das Postamt reichte mir die 20 Laufzettelgebühren zurück und beschränkte sich auf die Mitteilung, weiteres könne es nicht tun. Auf eine mündliche Vorstellung erklärte mir der diensttuende Beamte, daß Kreuzband-Nachnahmen ebenso wie gewöhnliche Drucksachen behandelt würden, sie würden also nirgendwo verbucht. Auf meine schriftliche Beschwerde, wozu denn dann über den Em pfang der Sendungen quittiert werde, daß auf diese Weise dem Betrüge Tor und Tür geöffnet sei, erhalte ich folgende Mit teilung: »Nach § 6 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 leistet die Postverwaltung nur Schadenersatz für Briefe mit Wertangabe, für Pakete, für in Verlust geratene Einschreibsendungen und für Postanweisun gen. Für andere Sendungen hat die Post dem Absender nie mals Ersatz zu leisten (§ 6 a. a. O. letzter Absatz). Der Absender hat also der Post gegenüber keinen An spruch auf Schadenersatz, weder im Falle des Verlustes oder einer Beschädigung, noch im Falle einer Verzögerung bei der Beförderung, für 1. gewöhnliche Briefe, d. h. Briefe, die nicht unter Einschrei bung oder Wertangabe befördert werden, 2. Drucksachen, die nicht unter Einschreibung versendet werden. Da die in Verlust geratene Drucksache nach S. nicht als Einschreibsendung, sondern als gewöhnliche Nachnahme sendung aufgeliefert worden ist, kann Ihnen nach Vorstehen dem ein Ersatz für dieselbe nicht gezahlt werden.« Daß die in diesem Schreiben angegebenen Vorschriften be stehen. ist natürlich zweifellos, aber ich glaube annehmen zu dürfen, daß sie dem größten Teil der Kollegen bisher, ebenso wie mir, unbekannt waren. Wie dem auch sei, die Frage ist wichtig genug, um weiter diskutiert zu werden und eine eventuelle Abänderung dieser Vorschriften auf irgendeine Weise herbeizuführen. H. Die Frage der Haftpflicht der Post für Postnachnahmen hat die kaufmännischen Berufsvertretungen bereits öfters beschäftigt und Veranlassung zu Eingaben an den Deutschen Handelstag und direkt an das Reichspostamt gegeben, in denen um Durch sicht des Postgesetzes und der Postordnung in einer modernen Verkehrsanschauungen entsprechenden Weise gebeten würde. Wiederholt ist auch seitens der Handelskammern angeregt wor den, die Nachnahmen nicht, wie bisher, den gewöhnlichen Post sendungen beizufügen, sondern den Einschreibsendungen bei zupacken, so daß sie unmittelbar in verschlossenen Bünden dem zuständigen Beamten zur weiteren Behandlung vorgelegt werden können. Jedenfalls ist der gegenwärtige Zustand unhaltbar und nicht geeignet, das Ansehen der Post in der Geschäftswelt zu erhöhen. Red.