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Börsenblatt f. d. deutschen Buchbandel. Nichtamtlicher Teil. 3645 die -Liga« einer Konventionalstrafe von 1000 aufgehoben werden; die bloße, selbst schriftliche, Versicherung nach einmaligem Wortbruche, in Zukunft gegen die Statuten nicht verstoßen zu wollen, genügt als Sühne nicht. § 6. Als Mittel zur Erreichung des in K 2 ins Auge ge faßten Zweckes ist die Lieferung deutscher Bücher und Zeitschriften nach Deutschland und Oesterreich-Ungarn gewählt worden. § 7. Die Liga liefert, nur durch Vermittelung ihrer Agenten, als welche Nichtbuchhändler, in der Regel Speditionsfirmen, eigens angestelll worden sind, denen durch keine provisorische Verfügung des B.-V. D. B. Abbruch gethan werden kann, 1« Deutsche Bücher ohne Ausnahme mit 20"/^ Rabatt, franko nach allen nachgenannten Städten: Aachen, Berlin, Bonn, Breslau, Budapest, Czernowitz, Erlangen, Frankfurt a/M., Freiburg i/Br., Gießen, Göttingen, Graz, Greifswald, Halle, Hannover, Heidelberg, Innsbruck, Jena, Kiel, Klausenburg, Köln, Königsberg, Leipzig, Lemberg, Magdeburg, Mar burg i/H., München, Münster, Prag, Rostock, Straßburg, Tübingen, Wien, Würzburg. 2" Zeitschriften, welche weniger als 5 mal im Jahre er scheinen, mit 20"/o, monatliche mit 15°/<>, öfter erscheinende mit 10°/<, ebendahin. § 8. Den 34 Agenturen liegt es ob, die bei der -Liga- be stellten Bücher und Zeitschriften in Empfang zu nehmen und an die Besteller, im Lokale der Agentur und gegen bare Zahlung, zu verabfolgen. Die Lieferung jeder Bestellung erfolgt innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen; von der Ankunft der Bücher wird jeder Besteller durch die Agentur seiner oder der ihm zunächst gelegenen Stadt informiert. Speditionen an Besteller, welche außerhalb einer der 34 Agenturstädte wohnen, geschehen unter Postnachnahme. § 9. Die Agentur-Spediteure haben für die weitestgehende Bekanntgabe unserer Statuten durch Versenden, Anschlägen und Verteilen derselben, sowie durch Anzeigen in geeigneten Tages blättern nach Maßgabe der Instruktionen der Centralleitung der -Liga. Sorge zu tragen. ß 10. Die Lieferung in offener Vierteljahrsrechnung an Biblio theken, Staatsinstitute, Schulen rc. in Deutschland ihres ganzen Bedarfes deutscher Litteratur übernimmt die -Liga, mit vollem Buchhändlerrabatt (2b bis 33Vs, oft auch 40 bis 50°/^ bei Klassikern und Geschenklitteratur), gegen Vergütung von nur 3"/^ für Ge schäftsspesen; die Versorgung der Schulen mit Schulbüchern in Partien für sämtliche Schüler einer Anstalt unter gleichen Be dingungen wird eine Hauptaufgabe der -Liga. sein. 8 11. Bis zum Aufhören der Preisunterbietung nach dem Auslande wird die -Liga. Warenmagazine in Deutschland, Oester reich und Ungarn mit den sogenannten Standard- oder Brot- artikeln versorgen und die von ihr derart eingerichteten Verkaufs stellen mit den Korrespondenten der -Liga, in unmittelbaren Verkehr setzen. Eine Liste der bis jetzt eingerichteten 52 Verkaufs stellen wird den Interessenten von der Centralstelle der -Liga, kostenlos mit den, je 50 Zettel enthaltenden, Bestellheften zu gesandt. Nur die offiziellen Bestellzettel, welche unseren Bestell heften zu entnehmen sind, dürfen im Verkehr mit der -Liga, benutzt werden. Durch ihre Unterschrift verpflichten sich die Be steller in jedem einzelnen Falle, Unberufenen über ihren Verkehr mit der -Liga, keinerlei Mitteilungen zu machen. 8 12. Daß die -Liga« ihren Korrespondenten auch ihre Dienste zur billigsten, jede Konkurrenz innerhalb der deutsch-österreichisch- ungarischen Reichsgrenzen unmöglich machenden, schnellen und zuverlässigen Besorgung von Antiquaria zur Verfügung stellt, möge ganz besonders hervorgehoben sein. 8 13. Die Lieferung aller an die -Liga, gelangenden Be stellungen französischer, englischer, italienischer, spanischer, portu giesischer, skandinavischer, holländischer, amerikanischer rc. Litteratur geschieht für gemeinschaftliche Rechnung der Mitglieder der -Liga, durch eine dem B.-V. D. B. nicht angehörige. für jede Gegenmaß regel unerreichbare, Speditionsfirma der betreffenden Länder, welche die Weiterbeförderung an eine der in 8 7 genannten oder in Zu kunft noch zu errichtenden Agenturen übernimmt. 8 14. Mehrere Mitglieder der -Liga» sind Antiquare. Es sind dem Geschäftsbureau deshalb Angebote direkt nach Paris von ganzen Bibliotheken und einzelnen Werken von Wert jederzeit sehr willkommen. 8 15. Die Geschäftsleitung der -Liga, innerhalb Deutschlands, Oesterreichs und Ungarns ruht in den Händen tüchtig geschulter Sortimenter und Antiquare in Leipzig, Berlin und Wien; die selbe verkehrt nur mit den Agenturen und bleibt für die Korre spondenten der -Liga, unaufgedeckt. 8 16. Aufgabe von Bestellungen bei den Agenturen ist nicht zulässig. Bestellungen sind nur nach Paris zu richten, und zwar po8ts rsstavts an eine der am Kopfe der vorliegenden Statuten genannten 6 Adressen. Achtundsechzlgster Jahrgang. Es korrespondieren: MitVureau 10 dieStädte deren Name mit denBuchstabcn von H.bisv 15 „ ,. „ „ „ „ „ x —n , I —U Ll —k . H-8 ? —2 8 17. In die tägliche Erledigung der eingehenden Korrespon denz teilen sich 3 Pariser Mitglieder der -Liga.. Bücher, welche innerhalb eines Zeitraums von 8 Tagen nach Absendung der Be stellung seitens der Korrespondenten bei der nächstgelegenen Agentur nicht eingetroffen sind, brauchen nicht angenommen zu werden; doch leistet die -Liga» für das Einhalten dieser Frist bei deutschen, französischen und englischen Büchern jede Garantie, wie Agenturen zugänglich zu machen ihre Sorge sein wird. Expedi- tionsvechinderungen werden den Interessenten sofort direkt gemeldet. 8 18. Die -Liga- beginnt ihre Thätigkeit am 15. April; sie stellt ihren Geschäftsbetrieb erst dann wieder ein, wenn seitens des Börsenoereins der Deutschen Buchhändler ihr ein Betrag von 50 000 ^ als Aequivalent für bisher von den Mitgliedern der -Liga, durch Preisunterbietung aus Deutschland und Oester reich-Ungarn erlittenen Schaden werden eingezahlt worden sein, bezw. nachdem die Lieferung mit Rabatt nach dem Auslande allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern des B.-V. D. B. bei voller Lieferungssperre und Auferlegung einer Konventionalstrafe von 4000 ^ für jeden Uebertretungsfall gänzlich wird untersagt morden sein. wird für die weiteste Bekanntgabe ihrer Statuten in den be treffenden Leserkreisen sehr zu Dank sich verpflichtet fühlen. Paris, London, New Dort, Rom und Zürich, am 7. März 1901. Die Geschäftsleitung der -Liga.. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstag Urheberrecht. — Der Reichstag nahm am 2. Mai die dritte Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst, bei 8 33 wieder auf und nahm das ganze Gesetz an. Zu 8 33 hatte Ur. Esche den Antrag gestellt, die Schutzfrist für öffentliche Aufführung wieder auf 50 Jahre zu verlängern. Dieser Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 123 gegen 107 Stimmen (bei einer Stimmenthaltung) abgelehnt. Die Schutz frist beträgt also 30 Jahre. Der Rest des Gesetzes wurde darauf in der Fassung, wie es aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, angenommen. Zwei Anträge, der eine von l)r. Müller (Sagan), der andere von Albrecht und Genossen, die beide die Einfügung eines 8 39a. zum Zwecke der Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse einfügen wollten, wurden abgelehnt. Beide Gesetze, das Urheberrecht und das Verlagsrecht, sind somit endgiltig angenommen. Post. — Nach den Stationen der Orient-Eisenbahn in der Türkei — Adrianopel, Baba Eski, Konstantinopel, Dede Agatsch (Dedsagh, Dsdöaghadje), Demotica, Lulo-Bourgat, Mustafa Pascha, Ouzoun-Keupri, Soufli, Tchataldja Tchorlu — sind Postpakete auch durch Vermittelung der bulgarischen Postverwaltung bis zum Gewichte von 5 gegen eine Gebühr von 2 ^ 20 zu lässig. Es sind 2 deutsche und 2 französische Zoll-Inhalts erklärungen beizufügen. Die Pakete dürfen in keiner Richtung über 60 em groß sein, die Verpackung hat in festen Holzkisten, Säcken, Pack- oder Wachsleinwand zu erfolgen, außerdem müssen die Sendungen genügend verschnürt und haltbar versiegelt oder verbleit sein. Der Adressenabschnitt darf auf die Sendung bezüg liche Mitteilungen enthalten. Bücheranzeigen der Verleger in der Tagespresse. — Den großen und vielgelesenen Zeitungen, die den hier (un Börsen blatt 1900 Nr. 265) von Herrn Emil Strauß, Bonn, gemachten Vorschlag angenommen haben und regelmäßig an bevorzugter Stelle zu ermäßigtem Preise eine besondere Abteilung -Aus dein Buchhandel» mit kurzen Mitteilungen der Verleger über ihre neuen Verlagswerke bringen, hat sich soeben auch die - Tägliche Rund schau. (Berlin) angeschlossen, die seit einiger Zeit bekanntlich im Verlage des Bibliographischen Instituts (Meyer) erscheint. Mil dem Vorschläge des Herrn Strauß, der gegen Ende vorigen Jahres in einer Reihe von Nummern des Börsenblattes besprochen morden ist, wurde bekanntlich angestrebt, zwischen der teuren und in der 476