Volltext Seite (XML)
WMMMMMMtWM Nr. 12 (N. 7). vler^qewattene 1)etitzeUen. MitgUeder^reis:^ Die Seile!! tässig.) Mehrfarbendr. nach Vereinbarung. Stellengesu^s 0.25^i. 6. 70.- ^L. V- 6. 3S.—^L. ^ S. 20.—«Nichtmit- 0.15 die Seile. Lhtffre-Gebkihv 0.75 ^L. »vslvllrvllsl für gliederpreis: Die Seile 0.50.il. V, 6.140.-^t. ^ 6- 7S.-^L. N Mital. u. Nichtmitgl. d. S.0.35^L. Dundstea (mittelste Seiten S. 40.— ^t. — Illuslnienlsi' Mitglieder: 1. 6. ** dl>rchgeh^ld^25.-Nu^ffchlag^^abatt wlrd^nicht gewährt. S-. , ai, V. S-?^ ^Nlch>mttgI^I.S^inurui,g-t.^280. s!. .. ^aum-s.i-wl-Vr-^ft-!g-rung^,. auch °yn- b-Iond. Mitt. >m k« Ädrige 6.: V, 6. * Kan«- A0VK, ^viprlg — poslsvk.-Klo.r 13463 — fsi»N8pn.: Ssininsl-Iili'. 70886 — buvkdüi'sv Leipzig, Sonnabend den IS. Januar 1827. 94. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Eine bedeutsame Kundgebung. In der Frage der Verteidigung unserer Schutzfrist hat sich etwas ereignet, was von weittragender, hoffentlich entscheidender Bedeutung sein wird: vier der angesehensten Persönlichkeiten Deutschlands, Spitzen des Rechts, der Verwaltung, der Wissen schaft und der Erziehung — nämlich der Präsident des Reichs gerichts vr. Simons, der Präsident der Notgemeinschaft Staats minister Schmidt-Ott, der weltberühmte Gelehrte Ulrich v. Wila- mowitz-Mocllcndorsf und der Altmeister der Pädagogik Georg Kerschensteiner —, haben sich zusammengcschlossen, um dem deut schen Volke und seiner Regierung ins Gedächtnis zu rufen, was sie unserer bewährten Schutzfrist verdanken, und sie zu warnen, daran etwas zu ändern. Der Aufruf, der in schlichten, eindringlichen Worten die ganze Situation klarstellt, ist unterzeichnet von rund 800 Persönlich keiten, wie sie in solcher Vereinigung wohl selten auf einer Liste zusammen gestanden haben. Die Leuchten der Wissenschaft aller Universitäten und Fakul täten — Gelehrtennamcn, deren bloßer Klang sogleich die Vor stellung berühmter Lebcnswerke in sich schließt; Dichter von weit hin strahlendem Ansehen wie z. B. Ricarda Huch, wie Hermann Bahr, Börries von Münchhausen, Alfred Mombert, Stefan Zweig, Albrecht Schaejfer, Carossa, Ompteda, Bonsels, Winckler, Binding; Schriftsteller wie Julius Bab, Schefsler, Meier-Graefe, Kaftan, Blei; Musiker wie Karl Straube, Fritz Busch, Siegfried Ochs, Erich Kleiber, Max Pausr, Artur Schnabel; Führer der deutschen Kunst wie Max Liebermann und Max Slevogt; überragende Spitzen der deutschen Industrie wie Duisberg oder Bosch; Bank männer wie Marburg oder Klemperer; Politiker der verschieden sten Parteien wie Delbrück, Schreiber, Koch, Schmedding, Schiffer, Dernburg, Rob. Schmidt; die bedeutendsten Anwälte, die sich spe ziell mit Urheberrecht beschäftigen, wie Bondi, Hillig, Marwitz, Hachenburg, Wildhagen, Jsay, Hoffmann, v. Seiller; beamtete und leitende Volkserziehcr, auch in hohen Ministerialstellungen; dazu aus Österreich, wo man denselben Kampf zu führen hat, die Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe, der stellvertretende Präsi dent des österreichischen Bundesrates.... doch wohin würde es führen, unter dieser gewaltigen Versammlung einzelne Namen aus dem oder jenem Gebiet zu nennen, wo jeder Name sein be sonderes Gewicht und seinen besonderen Ruf hat! Jedenfalls: endgültig ist die Legende zerstört, daß der Buchhandel und seine Wortführer allein da- ständen; im Gegenteil: wir können nun zurück treten hinter ganz, ganz andere geistige Kräfte der Nation. Aus praktischen Gründen mußte der Kreis, um ihn nicht geradezu unübersichtlich zu dehnen, auf eine Auswahl bedeuten der Vertreter aller Berufe beschränkt werden. Die Wirkung des Appells bei den Befragten ist aber eine derartige gewesen, daß man aus dieser Probe den Wunsch und die Hoffnung ziehen kann: »Das ganze Deutschland soll es sein«. vr. Gustav Kirstein. Der Streit wegen des altniederländischen Dankgebetes. In der Beleidigungsklage des Herrn Sander, Inhabers der Firma F. E. C. Lcuckart Verlag in Leipzig, gegen den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Bonn, bzw. den ersten städtischen Beigeordneten Herrn vr. Lühl daselbst, ist ein Vergleich abge schlossen worden. Die Rechtsanwälte vr. Feftner, vr. Tischer und vr. B. Schulze in Leipzig, die Vertreter des Herrn Sander, teilen den Wortlaut des Vergleichs wie folgt mit: »Aus Anlaß der Auseinandersetzung zwischen der Firma F. E. C. Leuckart Verlag in Leipzig und dem Herrn Oberbürger meister der Stadt Bonn, vertreten durch den zuständigen Dezer nenten, Herrn vr. Lühl, bezüglich des altniedcrländischen Dank- gebetcs in der Bearbeitung von Eduard Kremser ist es aus An regung des Herrn Vorsitzenden des Amtsgerichts in Leipzig zu einem Vergleich zwischen den Parteien gekommen: Herr vr. Lühl erklärt, daß er nach Prüfung der Angelegen heit die in seinem Schreiben vom 4. Februar 1926, das au einige Zeitungen weitergegeben worden ist, enthaltenen Vorwürfe, ins besondere den Borwurf, die Firma F. E. C. Leuckart habe die Bonner Bcfrciungsfeier zu geschäftlichen Zwecken ausnutzcn wol len, nicht aufrechterhalten kann. Soweit infolge der Veröffentlichung in der Presse Schluß folgerungen kränkender Art gegen die Firma F. E. C. Leuckart gezogen worden sind, werden diese von Herrn vr. Lühl bedauert«. Die den Gegenstand der Beleidigungsklage bildenden Vor gänge sind seinerzeit im Börsenblatt Nr. 39 vom 11. Februar 1926 bereits mitgeteilt worden. Die urheberrechtliche Seite des Streites ist in der »Kölnischen Volkszeitung« vom 16. März 1926 von Herrn vr. Karl Reifert (Würzburg) in launiger Weise behandelt worden: »Das ist der Uuch der bösen Tat, daß sie fortzeugcnd immer Böses muh gebären«. Eine böse Lat aber liegt, wie ich mm weih, dem oben bezeichnet«» Streite zugrunde, und so muh ich, freundlicher Aufforderung entsprechend, die verehelichen Leser der »Köln. Volks- Zeitung« leider noch einmal mit demselben behelligen. Und dies um so mehr, weil eine gleich von drei Rechtsanwälten, den Vertretern der Firma F. E. C. Leuckart in Leipzig, Unterzeichnete Zuschrift an die Redaktion um eine abschliehendc Klarlegung des Streitfalles ersucht. In meinem Aufsag vom 28. Februar 1828 konnte ich »ach- weisen, daß der Text des Dankgebetes auch in der Umdichtung Joseph Weyls seit 1. Januar d. I. für den Nachdruck frei ist. Das Todesjahr des Dichters s188S> bedarf keiner Nachprüfung mehr. ES steht sest. Man vergleiche darüber die absolut zuverlässigen Angaben Max Frtedländers in den historisch-kritischen Anmerkungen zum Kaiserlichen Volksliederbuch für gemischten Chor sS. 741 und 848)1 Auch die Melodie von 1K28 ist natürlich frei. Aber wie mir der unterdessen zugcgangene Bonner Abdruck zeigt, liegt tatsächlich eine Verletzung des Verlegerrechtes vor. Hätte man sich damit begnügt, das Dankgebet in derselben Form wie das aus der Rückseite des Einzelblattes stehende »Deutschland, Deutschland über alles« wieder zugeben sdle einfache Melodie mit den drei daruntergesetzten .Strophen Text), dann wäre nichts elnzuwenden gewesen. Aber die Melodie ist in der Bearbeitung Eduard Kremsers mit ganz derselben Takteinteilung und genau denselben Bortragsbczeichnungen abgc- S7