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Rechtsstreit zwischen Autor und Verleger. Folgende Einsendung ist der Nr. 2S7 der »Mitteilungen des Deut schen Verlegervereins« nach freundlich erteilter Erlaubnis entnommen. »Zwischen einem Mitglieds des Verlegervereins und einem Universitätsprosessor in W. ist kürzlich ein Rechtsstreit zum Aus trag gekommen; das Urteil ist durch Verzicht des Verlegervereins mitgliedes auf Einlegung der Revision inzwischen rechtskräftig geworden. Der Tatbestand war kurz folgender: Der Kläger (Univer sitätsprofessor in W.) hatte mit der beklagten Firma einen Ver lagsvertrag geschlossen über die Herausgabe seiner Studien zur Geschichte des ; diese Studien sollten in zwanglosen Heften erscheinen. In § 9 des Vertrages hieß es: dem Herausgeber ist es anheimgegebcn, Mitarbeiter hcranzuzichen usw. Be züglich Ausstattung und Format war auf eine periodische Zeitschrift als Muster hingewiesen. Nachdem Heft 1 erschienen war und sich nur ein ganz unbe deutendes Interesse für dies Unternehmen zeigte, lehnte die Ver lagsfirma den Verlag weiterer Hefte ab mit der Begründung, daß es sich um einen Herausgebervertrag eines periodischen Sam melwerkes handle, der nach herrschender Ansicht als Dienstvertrag aufzufassen, also aus wichtigem Grunde jederzeit kündbar sei (tz 626 BGB). Der Herausgeber erhob Festsiellungsklage dahin, daß es sich um einen echten Verlagsvertrag handle und daß der Verlag auch fernerhin Beiträge zu verlegen und zu ver treiben habe. Landgericht Leipzig und Oberlandesgericht Dresden ge langten zu einer Verurteilung der Beklagten nach dem Klag antrag, indem sie ausführten, daß der Umfang und Inhalt des Werkes zwar nicht aus dem Vertrag, aber Wohl aus dem Vor wort zum ersten Heft (also einseitig! Anm. des Einsenders) her vorginge, und daß es sich nach dem Plan des Unternehmens zwar »m ein »weit ausschauendes, immerhin aber nicht ein fortdau erndes Unternehmen« handle. Der Maximalumfang des Unternehmens ist nicht im Vertrage festgelegt. Diese Unbestimmtheit der Leistung der Beklagten be rechtigte die Beklagte nicht zur Anfechtung des Vertrages, da das Gesetz eine Unbestimmtheit der Leistung kenne; in diesem Falle sei Kläger berechtigt, die Leistung nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen (Z 315 Abs. 1 BGB); gegen eine unbillige Ausübung dieses Bestimmungsrechts sei Beklagte durch das richterliche Festsetzungsrecht geschützt (ß 315 Abs. 3 BGB). Nach dem Ausgange dieses Prozesses kann es beim disposi- liven Charakter des Verlagsgesetzes nur empfohlen werden, bei echten Verlagsverträgen den Umfang des zu verlegenden Werkes vertraglich genau festzulegen und Nebenabreden auszuschließen (so daß nicht aus einseitigen Mitteilungen des Verfassers auf Ab machungen geschlossen werden kann, z. B. bei in Lieferungen er scheinenden Werken), bei Herausgebervertrügen aber die Rechte des Herausgebers und die Kündbarkeit dieses Vertrages ausdrücklich auszumachen (vgl. auch Voigtländer-Fuchs, Ur heber- und Verlagsrecht, 2. Auflage 1914 S. 62). Unter Umstän den kann es sich auch empfehlen, bei umfangreicheren Werken ein Kündigungsrecht auszumachen für den Fall, daß das Werl buch händlerisch keinen Erfolg hat. Denn im Zweifel ist ein buchhänd lerischer Mißerfolg als wichtiger Kündigungsgrund nicht anzu sehen, selbst wenn, wie in dem vom Reichsgericht (Zivilsachen Band 78 S. 421 ff.) entschiedenen Fall ein Kündigungsrccht aus wichtigem Grunde zugestandcn werden kann (vgl. auch Mothes: Das Recht an Schrift- und Kunstwerken sAus Natur und Geistes welt, Band 435j, 1913, Seite 122). Der Begriff des buchhänd lerischen Mißerfolgs wäre dann natürlich im Verlagsvertrag festzulegen.« Der deutsche Buchverlag auf der Bugra. n. (Fortsetzung zu Nr. 130.) Der Leipziger Verlag. Die schon in der Einleitung angedeutete Gliederung läßt es angebracht erscheinen, mit der Behandlung des Leipziger Verlags zu beginnen. Seine bevorzugte Stel lung wird auch dadurch gekennzeichnet, daß seine Räume die ersten sind, die man betritt, wenn man von der Straße der fremden Nationen aus die Besichtigung der Verlegerausstellung beginnt. Man wählt dazu einen der beiden Eingänge in die Ehrenhöfe, die der Ausstellung des Leipziger Buchverlags in der Halle »Buchhandel« vor gelagert sind. Von dort gelangt man mit wenigen Schrit ten in den großen Repräsentationsraum, der mit seinem violetten Futzbodenbelag, seinen blauen durch braune Holztäfe lung gegliederten Wänden und seiner in beträchtlicher Höhe an gebrachten Bespannung mit weißem Stoffe der Kunst des Archi tekten Würzler-Klopsch alle Ehre macht. An den Wänden des stimmungsvollen Raumes befinden sich unter Glas und Rahmen wertvolle, in dieser Form und Vollständigkeit noch nicht dage wesene statistische Darstellungen, auf deren ausführliche Beschrei bung an dieser Stelle schon deshalb verzichtet werden kann, weil sich verkleinerte Abbildungen davon in der von vr. Paul Roth im Aufträge des Vereins Leipziger Buchhändler verfaßten Bro schüre »Leipzig der Mittelpunkt des Buchhandels« befinden, die aus den in den Gängen zwischen den Kojen aufgestellten Bücher automaten für ein paar Pfennige entnommen werden kann. Nur soviel sei gesagt, daß man es verstanden hat, das an sich trockene Material durch humoristische Darstellungen dem Laien etwas schmackhafter zu machen, und daß dieser Teil der Aufgabe von dem Leipziger Zeichner und Graphiker Erich Grüner in sehr wir kungsvoller Weise gelöst worden ist. In der Mitte des Raumes steht eine gewaltige Vitrine mit einem Plane Leipzigs^ auf dem die buchhändlerischen und buchgewerblichen Be triebe besonders eindrucksvoll markiert sind. Zwei Schau kästen an der einen Wand enthalten allerlei, die Entwick lung der buchhändlerischen Organisationen usw. betreffende Do kumente, vollständige Reihen der Barsortimentskataloge vom handschriftlich hergestellten Verzeichnis an bis zum dicken Wäl zer des letzten Jahres, u. a. mehr. Der übrige Schmuck des Raumes besteht in Büsten und Bildern Leipziger Buchhändler, deren Firmen heute Weltruf genießen. Das Studium der diesen Repräsentationsraum umgebenden Kojen bildet für den Fachmann sowohl wie für den Laien eine der reizvollsten Beschäftigungen, die man sich denken kann. Jeder Raum bietet ein anderes Bild. Neben dem unvermeidlich Gleich artigen zeigen sich oft überraschende Verschiedenheiten in For men und Farben, in der Art der ausgestellten Werke und in der Wahl der Ansdrucksmittcl, um einen besonderen Gedanken oder eine glückliche Idee zur Geltung zu bringen. Deutlich kann man verfolgen, wie der Großverlag die ihm zur Verfügung stehenden reicheren dekorativen Mittel anwendet und wie er oft Mühe hat, die Anordnung vieler einzelner Gegenstände zum geschlossenen Ganzen zu bewerkstelligen, während es dem kleineren Verleger oft in überraschender Weise gelingt, durch einen einzigen auffallen den Gegenstand das Interesse des Besuchers an sich zu ziehen. Einer der am reichsten ausgestatteten Räume ist der der Firma F. A. Brockhaus. Die Darstellung der verlegerischcn Arbeit wird allerdings durch die gleichzeitige Zurschaustellung wir kungsvollerer buchgewerblicher und graphischer Erzeugnisse des Hauses ein wenig beeinträchtigt. Dem aufmerksamen Beschauer wird es aber trotzdem kaum entgehen, welch wertvolles geschichtliches und kulturgeschichtliches Material gerade in dieser Sonderausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ein kleiner Führer, der dort verabreicht wird, verdient dank bare Anerkennung und läßt die Gesichtspunkte erkennen, nach denen die Ausstellung zusammengestellt wurde. Die Geschichte des Verlags nimmt darin einen hervorragenden Platz ein und wird durch eine große Anzahl Denkwürdigkeiten belegt. In einer umfangreichen zweiten Abteilung wird die Entwicklung des Konversationslexikons dargestcllt. Sehr reizvoll ist die Zusam menstellung der Werke berühmter Forschungsrcisender, unter stützt durch eine Reihe schöner und gleichartiger Porträts. Bild nisse des Gründers und der Inhaber desVerlagshauses sowieAb- bildungen des Verlagshauses selbst sind an den Wänden ange bracht. Die Fülle des Materials läßt den Fachgenossen längere Zeit in diesem Raume verweilen. Noch deutlicher im Mittel punkte der Ausstellung steht in der Koje des Bibliographi-