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5302 Nichtamtlicher Theil. A 285, 8. December. Außerordentliche Prämie für die Abonnenten der (hier wird jedesmal die zum Inserate benutzte Zeitung genannt). Die in den letzten Jahren gebotenen „Prämien" haben allseitig- Anerkennung gesunden, weswegen wir uns veranlaßt sahen, sür den diesjährigen Weihnachtstisch etwas ganz Außerordentliches, durch aus gediegen und nützlich, gegen eine verhältnißmäßig geringe Zahlung zu bieten. Wir haben weder Mühe noch Opser gescheut, dieses Ziel zu erreichen, und so ist es uns gelungen, mit der weltbekannten Leipziger Verlagssirma F. A. Brockhaus einen Vertrag abzuschließen, wonach eine Anzahl (tSvo Exemplare) des weltberühmten „Brockhaus' Conversations-Lexikon" den Abonnenten der zur Versügung gestellt worden ist. Wir liefern dieses Conversations-Lexikon, tl. Aust., complet in lS Bände», eleg. drosch., als eine außerordentliche Prämie gegen die äußerst geringe Zahlung von nur 2S Mark, bemerken jedoch ausdrücklich, daß es uns nur gelungen ist. 1600 Exemplare dieses Werkes zu er halten. und müssen wir daher die verehrl. Abonnenten bitten, wenn sie sicher sein wollen, daß ihnen diese Vergünstigung zutheil wird, sich mit ihrem Austrage zu beeilen. Die Bestellungen werden der Reihe des Einganges nach expedirt und geschlossen, sobald genannte Höhe erreicht ist, was bei der mehr denn 10 Mal höheren Auflage der Zeitung sehr bald zu erwarten ist. Der Ladenpreis dieses Werkes ist wie bekannt 7S Mark, und können wir über die Gediegenheit des Inhaltes uns jeder Aeußerung enthalten, da nicht nur von den hervor ragendsten Capacitäten der Wissenschaft, sondern auch von den berühm testen Fachzeitschriften allseitig die Gediegenheit und Correctheit desselben anerkannt wurde und solgedessen beim Publicum das Werk sich schnell der größten Beliebtheit erfreute, da solches sowohl für die allgemeine Bildung, sowie speciell sür die heranreisende Jugend vom größten Nutzen, ja man möchte behaupten, unentbehrlich ist. Diejenigen Abonnenten, welche sich durch Einsendung der Abonnements quittung oder des endstehenden Bestellscheines legitimiren und demselben den Betrag von 2b Mark beifügen, erhalten das Werk prompt zugesandt, vorausgesetzt, daß die Bestellung eher eintrisst, als die genannte» 1600 Exemplare absorbirt sind. Besichtigungen können stattfinden in der Expedition „Taubenstr. St" I. Etage. Alle Zuschriften und Geldsendungen, die dieses Werk be treffen, sind nur zu adressircn an die zu diesem Zweck extra eingerichtete Prämien-Expedilion H. Schönseldt, Berlin V., Taubenstraße St, I. Etage. Zunächst wird die Offerte als Prämien-Leistung für die Abonnenten der jeweilig vorliegenden Zeitung hingestellt. Der Besteller soll sich sogar als Abonnent „legitimiren". In Wirklichkeit aber handelt es sich weder um eine Prämie über haupt, noch auch um eine Vergünstigung, die gerade den Abon nenten einer bestimmten Zeitung gewährt wird. Es liegt hier nichts weiter vor, als eine antiquarische, nicht einmal billige Offerte, welche kaum irgendwelche Beachtung finden würde, wenn nicht durch eine zweideutige, aber sehr geschickte Darstellung dem Publicum ein verlockendes, jedoch falsches Bild vorgesührt würde. Hr. F. A. Brockhaus irrt, wenn er meint, es würde Niemand glauben können, sür den Preis von 25 Mark die neueste Auf lage zu erhalten, welche im Buchhandel 90 Mark kostet. Daß dies der Ladenpreis der neuesten Auflage ist, wird dem ge wöhnlichen Zeitungsleser nicht so geläufig sein; wohl aber dürste es Eindruck machen, was Hr. Schönseldt ausdrücklich ankündigt, Hr. Brockhaus aber, wie es scheint, übersehen hat, daß sür 25 Mark ein Werk geliefert werden soll, dessen Laden preis 75 Mark beträgt. Hr. Schönseldt spricht allerdings in seinem Inserat einmal an einer in gewöhnlicher Schrift gesetzten Stelle von der II. Auf lage (ohne Anführung der Erscheinungsjahre). Dort aber, wo in erster Stelle „Brockhaus' Conversations-Lexikon" seit über die volle Breite der Zeitung gedruckt ist, ist kein Zusatz bezüglich der Auflage angeführt. Wäre irgendwo davon die Rede, daß das hier angebotene Conversations-Lexikon 1864 —1868 erschienen sei, so wäre die Möglichkeit der Jrrthums-Erregung bedeutend abgeschwächt: es wäre damit sür den Laien wenig stens einigermaßen erkennbar gemacht, daß es sich um ei» ver-s altetes Buch handelt. Durch gelegentliche Erwähnung der I I. Auslage ist das nicht geschehen; denn man kann wahrlich nicht annehmen, daß das große Publicum weiß, ob gegenwärtig die 12. oder die 11. Auflage des Cvnversations-Lexikons die neueste ist. Wenn Hr. Brockhaus meint, daß Niemand die II. Aus lage lausen wird, ohne sich zuvor über die Jahre ihres Er scheinens zu unterrichten, so wäre es recht zweckmäßig gewesen, wenn die Verlagshandlung dem Hrn. Schönseldt die Verpflich tung auferlcgt hätte, diese Jahreszahlen überall in seinen öffent lichen Ankündigungen zu nennen. Die Ansicht des Hrn. Brock haus wird aber durchaus nicht überall im Buchhandel getheilt. Daß viele Leute anfragen, bevor sie bestellen, soll nicht bestritten werden; diese werden, wenn sie richtige Antwort erhalten, natür lich nicht geschädigt werden. Wie aber steht es mit den weni ger Vorsichtigen, die ohne Weiteres bona ticke ihre Bestellungen aufgeben? Sollte es nicht überhaupt aus diese abgesehen sein! Liegt übrigens, nicht darin schon eine vollständige Kritik des Schönseldt'schcn Geschäftsgebarens, wenn Hr. Brockhaus selbst zugibt, daß die Inserate weitere Erkundigungen etwaiger Kauf lustiger nöthig machen! Wird das bei unzweideutigen Inse raten je vorausgesetzt? — Hr. F. A. Brockhaus ist der Ansicht, der Sortiments buchhandel würde durch die Schönseldt'jche Geschästsmanipulation nicht geschädigt. Zahlreiche Buchhändler sind hierüber anderer Meinnng. Es widerspräche in der That auch jeder Geschäfts erfahrung, daß, wenn auf künstliche Weise 1600 Exemplare der alten Auflage ins Publicum hineingedrängt werden, das Absatz feld sür neue (nicht nur Brockhaus'sche) Conversations-Lexika unverändert und das legitime Geschästsgebiet des Sortiments buchhandels ungeschmälert bliebe. — Nach diesen Darlegungen kann ich nur dahin resllmiren, daß die hier besprochene Manipulation sowohl in Rücksicht aus das Publicum, als auch in Ansehung des Sortimentsbuchhandels höchlichst zu bedauern ist, und daß es als ein beklagenswerther Verfall des Buchhandels zu betrachten wäre, wenn derartige Geschäfte sich wiederholen sollten. Es würde damit ein neuer Zweig des Buchhandels entstehen, der sür die Würde und die Interessen der Gesammtheit von ties schädigender Bedeutung werden müßte. Die Verantwortlichkeit unserem Stande gegen über fiele lediglich den betheiligten Verlagshandlungen zur Last. Daß große politische Zeitungen des Jnseraten-Gewinnes wegen ihre Mitwirkung nicht versagen, ist sehr bedauerlich, entzieht sich indessen der buchhändlerischen Kritik. Die Unternehmer der artiger Geschäfte aber kommen sür uns erst dann in Betracht, wenn sie Arm in Arm mit angesehenen Verlegern in die Oeffent- lichkeit treten. Berlin, den 27. November 1880. Adolf Behrend. Rechtssalle. Zur Verpflichtung des Commissionärs, abhanden gekommene Packete, welche er weiterzubefördern hatte, zu ersetzen. Ein Rechtsfall mitgetheilt vom Rechtsanwalt Volkmann. Die Frage, wem die Vertretung von Palleten, welche der Verleger an seinen Leipziger Commissionär zum Behufc der Weiter beförderung auf buchhändlerischem Wege gesendet hat, und welche an ihre Adresse nicht angekommen sind, obliege, ist eine oft durch gesprochene und wird von den Interessenten je nach ihren verschie- ^ denen Standpunkten in ganz entgegengesetzter Weise beantwortet Wir wollen aus diese Verschiedenheiten nicht entgehen, sondern