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^ 167, 21. Juli 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8471 des Eisenbahnministeriums den Handels- und Gewerbe kammern folgendes bekanntgegeben: Da die Einführung der 24-Stundenbezeichnung im inneren und äußeren Eisenbahn dienste, gegen welche seitens des Elsenbahnministeriums im Prinzip keine Einwendung erhoben wird, nur gleichzeitig mit der Einführung dieser Zeitrechnung auch in anderen Zweigen des öffentlichen Lebens, insbesondere im Post- und Schiff fahrtsverkehr erfolgen könnte, erscheint es notwendig, vor einer weiteren Verfolgung dieser Angelegenheit Fühlung mit den interessierten Kreisen zu nehmen, um festzustellen, ob die Durchführung einer solchen Maßnahme im Eisenbahnverkehr, im Post- und Schiffahrtsverkehr und allenfalls auch in anderen Zweigen des öffentlichen Lebens keinen wesentlichen Schwierig keiten begegnen würde. Da diese Angelegenheit für die in dustriellen, kommerziellen und gewerblichen Kreise von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, erscheint es dem Handels ministerium vor seiner definitiven Stellungnahme zu dieser Frage erwünscht, die Anschauung dieser Interessentenkreise kennen zu lernen. Die Handelskammern werden nun ihrerseits die größeren industriellen und kommerziellen Korporationen ihrer Kammer sprengel um Äußerung in dieser Frage ersuchen. Post. — Briefpostsendungen in sogenannten Fenster briefumschlägen sind seit kurzem auch in Großbritannien zur Beförderung zugelassen. Die Adresse muß parallel der Längsseite der Sendung verlaufen. Die britischen Postanstalten sind aber ermächtigt, Sendungen, deren Adresse nicht leicht leserlich ist, zu nächst beiseite zu legen und erst nach den in gewöhnlicher Weise verpackten Sendungen zu behandeln oder sie unter Umständen überhaupt als unbestellbar zurückzusenden. Sendungen, deren Adresse quer zur Längsseite verläuft, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Eine Ltadt als Buchhändler. — Die Geburtsstadt des bekannten Volksschriftstellers Or. Hansjakob, Haslach i. B., ver treibt die Werke Hansjakobs und verwendet den Reinerlös zu wohltätigen Zwecken. Dem ersten Rechenschaftsbericht (von Juni—Dezember) entnehmen wir folgendes: Zum Einzel versand kamen 8320 Stück gedruckte Aufforderungen; bei gelegt waren Zeitschriften 12000 Stück Drucksachen. Bestellt wurden 6708 Bände von Hansjakobs Büchern, die einen Reingewinn von 6417 brachten. Bei der Verteilung der Gelder wurden 73 Hochwasserbeschädigte in vier Ge meinden des Kinzigtales berücksichtigt. Ohne Mehrpreis werden die Bücher auch in Einbänden geliefert, die sich ins besondere für Bibliotheken eignen. Von den 35 größeren Bänden vr. Hansjakobs sind etwa 20 infolge der starken Nachfrage in einer Volksausgabe erschienen, die u. a. auch vom badischen Ober schulrat zur Anschaffung im Schulverordnungsblatt empfohlen werden. Jedes Buch wird portofrei geliefert, den Sendungen sind Ansichtskarten gratis beigefügt. Die Bezahlung der Rech nungen geschieht für Besteller spesenfrei auf das Postscheckkonto Karlsruhe Nr. 1891. Dieses Vorgehen der Stadt Haslach, fügt der Einsender hinzu, wäre mit Freuden zu begrüßen, wenn nicht der Buchhandel da durch wieder empfindlich getroffen würde. Amerikanische Zeitschriftenverleger unter Anklage. — Wie die Papier-Zeitung zu melden weiß, erhob dieser Tage die Regierung der Vereinigten Staaten Klage gegen das keriockieal OlsLrinx öou86 in New Zork (die Geschäftsstelle vereinigter Ver leger illustrierter Zeitschriften) und gegen eine Anzahl solcher Verleger. Ihnen wird gesetzwidriger Zusammenschluß und Verschwörung zur Beschränkung des Handels sowie Ver letzung des Shermanschen Anti-Trustgesetzes zur Last gelegt. Gefordert wird vom Gericht ein Verbot des Weiterbestehens der Verträge unter den Verlegern und die Nichtigkeitserklärung aller dieser Verträge. Unter den außer dem kerioclicsl OleLiin^ Hause angeklagten 16 Verlegern befinden sich die hervorragendsten Verlagsanstalten für illustrierte Unterhaltungs- und Modeblätter in Amerika. Als Personen sind ferner angeklagt die Herren Doubleday, Houston, Collins, Lanier und von Utassy. Die amtliche Klage erstreckt sich ungefähr auf dieselben Punkte wie die Privatklage von John Thomas Wood, der unter dem Namen »l'be ?udli8ber8' Lub^eription Lieba-n^e« in New Pork ein Geschäft zum Sammeln von Zeitschriften-Beziehern be- treibt. Er verlangt von den genannten Verlegern 100 000 Dollar Schadenersatz, weil sie sich verschworen haben sollen, sein Geschäft zugrunde zu richten. Im Juli 1909 hatten nämlich die Verklagten das kerloäierU Oles-rinA Uou86 als Aktiengesellschaft eintragen lassen zu dem Zweck, die Unterbietung der Bezugs preise aller Zeitschriften in den Vereinigten Staaten zu beseitigen. Bevor das OlearivA Hou86 bestand, pflegten Buchhändler und Vereine, die Lesezirkel unterhielten, die Liste der für sie zu be stellenden Zeitschriften an alle großen Zeitschriftenvermittler zu senden und Lieferungs-Angebot zu erbitten. Es bestand ein scharfer Wettbewerb zwischen diesen Vermittlern, und das Er gebnis war, daß die Lesezirkel die Zeitschriften zu sehr er mäßigten Preisen erhielten. Jetzt aber hat das 6Iearin§ 8ou86 vorgeschrieben, daß für Lesezirkel, die nicht mehr als vier Zeit schriften halten, der regelmäßige Bezugspreis jeder Zeitschrift um 30 bis 60 Cent erhöht werden soll. Beziehen aber die Lesezirkel mehr als vier Zeitschriften, so beträgt die Erhöhung 10 Cent für jede Zeitschrift. Auch wurden genaue Rabattsätze für Buchhändler und Zeitschriften-Vermittler festgesetzt, die die Einkünfte der Ver mittler sehr schmälerten. Man sieht aus diesem Vorgehen, daß in den Vereinigten Staaten die Regierung dasselbe als ungesetzlichen Zusammen schluß ansieht, was bei uns als zulässig und erwünscht gilt, aber in folge der Ungebundenheit des Wettbewerbs nicht erlangt werden kann. Amerika, die Heimat der Truste, ist auch ihr Grab geworden. In der Mecklenburgische« Landes-Gewerbe- und -Industrie-Ausstellung, die am 24. Mai in Schwerin eröffnet wurde und bis zum 16. August dauern soll, ist der mecklenburgische Verlagsbuchhandel durch die Hinstorff'sche Verlagsbuch handlung (Inh. Otto Heidmüller und Fr. Blanck) in Wismar und durch die Firmen Fr. Bahn (Inh. Hofbuchhändler Bahn), Ludwig Davids und Stiller'sche Hofbuchhandlung (Inh. I. A. Strenge) in Schwerin vertreten. Bei der vor kurzem vor genommenen Prämiierung (die Verteilung der Prämien fand in feierlicher Weise unter Beteiligung des großherzoglichen Paares statt) wurde der Hinstorff'schen Verlagsbuchhandlung in Wismar der erste Ausstellungspreis, die goldene Medaille zuerkannt, während die Firmen L. Davids und Stillersche Hofbuchhandlung in Schwerin die silberne Medaille erhielten. Die Firma Fr. Bahn in Schwerin hatte sich außer Preis bewerbung erklärt. Ter Brand der Ltaatsbibliothek in New -)ork. — Die Verluste, die durch den Brand des Kapitols in Albany und der Bibliothek des Staates New Aork in diesem Frühjahr entstanden sind, wurden jetzt von der Bibliothekskommission zusammengestellt. Außer der Zerstörung des Millionengebäudes sind die großen hand schriftlichen Sammlungen vernichtet. Von 300 000 Manuskripten ist nur ein Zehntel gerettet. Etwa 60 Manuskripte von besonderem Werte, nämlich Handschriften Washingtons über den ersten Ent wurf der Unabhängigkeitserklärung, waren feuersicher untergebracht und sind gerettet. Die Bibliothek besaß 460 000 große und 300 000 kleinere Bände, davon sind nur 10 000 gerettet. Vernichtet sind ferner der Bibliothekskatalog von nahezu einer Million Zettel, dann der bibliographifche Apparat, in dem die Kataloge der Kon- greßbibliothek und des British Museum verarbeitet waren. Nach diesem Stande bedeutet der Brand eine der größten Bibliotheks- katastrophen der Neuzeit. In echt amerikanischer Weise wurde gleich zur Abhilfe geschritten, indem sogleich 1 760 000 Dollars zum Wiederaufbau dieses Staatsgebäudes votiert wurden, mit dessen Aufrichtung bereits begonnen wurde. Biicherdiebstähle im Indogermanischen Institut zu Leipzig. — Der geschäftsführende Direktor des Indogermanischen Instituts an der Universität Leipzig, Herr Geheimrat Professor vr. K. Brugmann, teilt uns mit, daß in den letzten Wochen aus der Bibliothek des Instituts die nachstehenden (mit dem Instituts- stempel versehenen) Werke gestohlen worden sind: Byzantinische Zeitschr. Bd. 15. 16. 17. — Pawlowsky, Russ.-deutsch. Wörterbuch 1101*