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^ 187, 13. August 1912. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 9297 Wilhelm Bader in Nottenburg a. N. ferner: *Kaidt: Xeu68 IVl688büekl6in. 12. und 13. unbearbeitete ^uk- laZe. Oeb. in Kalbleiuvvaud 35 in OsuLleLuwaud 50 H; mit Oo1d8ebnitt 80 *8ebmitt: l_IebunA83toö kür 8praeb1ebre und Keebkebreiben. I. Kekt. 2. vermehrte ^uüage. 15 *8tie§e1e: Ka^enpredi^teu. Ker3U8§686d6Q von KieZ. 4. ^uü. 3 ^ 60 §eb. in Keiu^vaud 4 ^ 60 Rich. Bong in Berlin. H 2 „Komaue berübmter Männer und trauen". *8d. VI. 8ebirokauer: Ka88aI1e, ein lieben kür Kreibeit u. Kiebe. 4 §eb. 5 in eektem Ker^tbd. 7 50 Deutsche Jugendpflege-Buchhandlung in Wriezen. 9319 Wolfs: Jugendpflege-Lieder. 10 H. I. Engelhorns Nachf. in Stuttgart. 9317 Engclhorns Noinan-Bibliothek. XXIX. Jahrgang. Band 3. *Boß: Die Herzogin von Plaisance. 50 geb. 75 H; Liebhaberausgabe 3 ^ 50 Halm L Goldmann in Wien. 9308 Xukla'8 VoIl8tändiA6 KnAli8ebs KoujuZatiou8-'I'ab6H6. Lomplete labte ok tbe Ln§Ii8b Verb witb Orammar lext. 3. ^uü. 1 Hans Hornung in Hagen i. W. 9305 Xneebu8eb: Sauerland. 11. ^ull. 1912/13. 2 Klinkhardt L Biermann in Leipzig. 9309 *dobn8ton: Hand- und Iu8ebriktali)babete. 3 ^ 60 Meher L Jessen in Berlin. 9316 Strauß: Mitteilungen aus den Akten betreffend den Zi geuner Tuvia Panti aus Ungarn. Neudruck. Kart. L 2 ^ 50 in Leder geb. k 3 ^ 50 H. E. S. Mittler L Sohn in Berlin. 9317 -Le^elbandbueb kür da8 klittelmeer. IV. leil: Orieebenland und Kreta. 2. ^uü. Oed. 3 *8e§elbandbueb der 08tkü8te ^krika8. 3. ^uü. Oeb. 4 ^ 50 *Ksnd68-0e8etL86bun8 de3 Veut8eb-08takrilrani8eb6n 8ebutL- 8ediet8. 2. ^uü. 20 *Kolonialeisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. 50 «Z. Plon-Nourrit L Cie. in Paris. 9318 *Kprz?: ^ la >ker. 6 Kr. Friedrich Reinhardt in Basel. 9316 *Christaller: Lichter im Strom. 2 ^ 40 geb. 3 ^ 20 ^ Simon Schropp'sche Landkartenhandlung, Abt. Berlag, in Berlin. 9318 8taat86i86nbabnen. 14. ^utl. 1:600000. Kob 8 auk- ZeroZen mit 8täben 18 ^ 50 <Z. E. A. Schwetschke u. Sohn in Berlin. 9313 "Tolstoi, Gorki, Sienkiewicz, Andrejew, Kuprin rc.: Bon der Wolga bis zur Donau. 2 geb. 3 ^t. Tempel-Verlag in Leipzig. 9314/15 *Oa8 Kueb dea dabre8 1912. 10 Velhagen L Klasing in Bielefeld. 9306/07 Velhagen L Klasings Almanach 1913. Handausgabe in künstlerischem, farbigemOriginal-Leinwandband imKarton 4 Luxus- u. Geschenkausgabe in biegsam. Ganzleder band mit reicher Goldprägung im Karton 8 Verlag der „Lustigen Blätter" (vr. Eysler L Co.) G. m. b. H. in Berlin. 9311 2i11e: Kinder der 3tra886. 100 Kerliuer Kilder. 4. Aust. 2 Nichtamtlicher Teil. Zur Sonntagsruhe. Die beabsichtigte Erweiterung der Sonntagsruhe in Han del und Gewerbe beschäftigt andauernd im ganzen Deutschen Reiche die interessierten Kreise. Sowohl die Organisationenjder Angestellten als auch die der Geschäftsinhaber rühren sich und senden fortwährend Eingaben und Resolutionen an das Reichsamt des Innern und an den Reichstag. Und das mit Recht. Denn der Gesetzgeber kann nur dann ein klares Bild der herrschenden Ansichten erhalten, wenn die beteiligten Kreise diese ihre Ansichten in geeigneter Form zur Sprache bringen. Ebensowenig wie man es den Verbänden der Angestellten verdenken kann, daß sie die völlige Sonntagsruhe fordern, kann mau es daher den Verbänden der Geschäftsinhaber verdenken, daß sie entschieden gegen die Ausdehnung der Sonntagsruhe protestieren, wenn sie plausible Gründe dafür borzubringen haben. Nur kann und mutz erwartet werden, daß man sich im Interesse des Ansehens der Verbände bei der Begründung der Forderungen in den Eingaben an die Gesetzgebung einer strengen Sachlichkeit befleißigt, die Frage nicht mit Dingen verquickt, die nicht dahin gehören, und keine Behauptungen aufstellt, die den Tatsachen nicht entsprechen. Denn sonst er reicht man genau das Gegenteil von dem, was man erstreben Will. - , Jene notwendigen Vorbedingungen habe ich aber in man chen Eingabe» vermißt. Auch die in, Börsenblatt vom 27. Juli Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7g. Jahrgang. d. I. abgedruckte Eingabe des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe zeugt nicht von der erforderlichen Sorg falt, die man bei Ausarbeitung einer derartigen Eingabe er- warten kann. Das beweist u. a. der Satz: »Wie sehr aber fünf Verkaussstunden an Sonntagen sowohl dem allgemeinen Bedürfnis wie auch den Anschauungen der Geschäftsinhaber entsprechen, geht am besten daraus hervor, datz bisher in diesen Kreisen noch keine Wünsche wegen Änderung des bestehenden Zustandes laut geworden sind. Auch haben von der in K 1ü5b Absatz 2 gegebenen Möglichkeit, die Verkaufszeiten abzukllrzen, Wohl nur wenige oder gar keine Gemeinden oder Kommunal- dcrbände im Reiche Gebrauch gemacht. Hierin kann ein siche rer Beweis dafür erblickt werden, daß die jetzt geltenden Vor schriften das Richtige getroffen haben.« Derartige Eingaben werden bei den entsprechenden Be amten im Ministerium gar keine Beachtung finden, weil diese Herren ganz genau darüber orientiert sind, daß die vorstehen den Sätze die Tatsachen geradezu auf den Kops stellen. Haben denn die Leiter jenes Vereins wirklich noch nichts davon ge hört, daß sich weite Kreise unter denGeschäftsinhabern dauernd mit der Frage beschäftigen, wie man die Geschäftszeit abkürzen kann? Ja, wissen die Herren wirklich noch nicht, datz bereits öO deutsche Städte mit ganz verschiedenen örtlichen Verhält nissen, wie Dresden, Frankfurt a. M., München, Stuttgart, Darmstadt, Königsberg i. Pr.>, also Orte, die sozusagen nicht auf dem Monde liegen, sondern in denen ein recht reger Verkehr herrscht, durch Ortsstatut die völlige i2lr