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2110 Nichtamtlicher Theil. dl- 131, 10. Juni. gemeinsames Vorgehen sich gegen solche Zumuthungen zu schützen suchen! R. Ta» Kaiser!. General-Postamt und der Sortimentsbuchhandel. Nachdem ich bereits vor einige» Wochen aus einer Andeutung in deni Literaturblatte zur Spcner'schcn Zeitung entnommen hatte, daß das Kaiser!. General-Postamt beabsichtige, seinen Beamten die Besorgung von Bücherbestellungen des Publicums direct bei den Verlegern aufzubürden, worüber sich die Spener'sche Zeitung miß billigend aussprach, wurde ich jüngst von einem Freunde auf einen Artikel in der Kölnischen Bolkszeitung, welche ich nicht selbst halte, aufmerksam gemacht, der solgendermaßen lautet: „Das neueste Beiheft zum Amtsblatte der deutschen Reichspost- Verwaltung plaidirt angelegentlich sür die directen Bestellungen des Publicums bei den Verlagsbuchhändlern und meint, es werde nicht ausbleibeu können, daß der deutsche Buchhandel von den durch das Bücherporto, die Bücherzettel, das Packetporto u. j. 1v. gebotenen Vortheilen je länger desto ausgedehnteren Gebrauch mache und dies zu einer entsprechenden allmählichen Aendcrung der mit den Ansorde- rungcn der Neuzeit, in Bezug aus Schnelligkeit und leichte Handha bung des Betriebes nicht mehr ganz im Einklänge stehenden Organi sation des Buchhandels Veranlassung gebe. So die Ansichten der Behörde, die jedoch von Buchhändlern keineswegs getheilt werden, zumal der Packettaris aus größere Entfernungen und bei dem Ge wichte von mehr als fünf Kilogramm recht groß ist und sich nicht immer alles in Packen von fünf Kilogramm einschachteln läßt. Dazu kommt, daß die Beförderung mittelst der Eisenbahn auch noch nach der Tariferhöhung billiger sich stellen wird. Ebenso spricht der neueste Jahresbericht der Leipziger Handelskammer in sachverständiger Weise gegen jenes Plaidoycr des Postblattcs." Ich glaube nicht, daß sich das Kaiser!. General-Postamt darüber zu ängstigen braucht, daß der Sortimentsbuchhandel den Anforderungen der Neuzeit in Bezug auf Schnelligkeit und Hand habung des Betriebes (?) nicht Rechnung tragen wird; denn so wie die Privatindustrie dem Beamtcnwesen da, wo sie nicht durch dieses selbst gehemmt wird, im Allgemeinen voranschreitet, so wird jeder denkende Sortimentsbuchhändler die ihm gebotenen Vorthcile mit Post und Eisenbahn zu benutze» wissen und bereits benutzt habe». Wenn aber das Kaiser!. General-Postamt beabsichtigt, den Sorti menter» die feste» Bestellungen zu entziehen, so kann sich der Sor timentsbuchhandel in seiner Gcsamnithcit zum Postdicnst melden und wird gern die Einsichts-Sendungen mit in den Kauf geben. Das Kaiser!. General-Postamt wird dann recht bald ersehen, wie ihm die gebratenen Tauben in den Mund fliegen und welch über schwängliche Vortheilc der Sortimenter mit aller seiner Mühe zu erzielen vermag. Arnsberg, 2. Juni 1874. A. L. Ritter. Misrcllcn. Von der Cotta'schen Buchhandlung wird ein höchst werthvolles und sicherlich epochemachendes Werk vorbereitet, nämlich: „Goethe's Leben und Schriften" von Karl Goedeke. Einer der anerkannt bedeutendsten Goethekenner legt hier in einer auch dem nichtgelehr ten Publicum lcichtfaßlichcu anmuthigen Form die Resultate seiner umfassenden Studien über das Leben und die Werke unseres Alt meisters Goethe nieder, und das deutsche Volk, das Goethe's Leben im Zusammenhang säst nur von Ausländern geschildert liest, wird diese Biographie mit um so größerer Sympathie ausnehmen, als Goedeke seine unschätzbaren cultur- und literarhistorischen Studien in unerreichter Gründlichkeit dabei spielend verwerthet. (Allg. Ztg.) Aus dem Reichs-Postwese». — Nach einer Verfügung des General-Postamts vom 27. Mai soll den Correspondenten von jetzt ab versuchsweise und mit Vorbehalt des Widerrufs gestattet werden, gewöhnliche, frankirte Briese am Bahnhofe alsbald nach Ankunft der Eisenbahnzügc unter gewissen Bedingungen in Empfang zu nehmen. Für Briese dieser Art wird die tech nische Bezeichnung „Bahnhossbrief" eingeführt. Das Verfahren bezüglich der Bahnhofsbriese soll sich in folgender Weise gestalten: Wünscht ein Korrespondent die Briese von einem bestimmten Ab sender am Bahnhofe unmittelbar nach Ankunft der Eisenbahnzüge in Empfang zu nehmen, so hat er solches der Postanstalt an seinem Wohnorte mitzutheilen. Die Postanstalt stellt dem Correspondenten gegen Entrichtung einer Abonnementsgebühr ein durch Beidrückung des Aintssiegels zu beglaubigendes Lcgitimationsschreibcn aus, in welchem der Name des Absenders und des Adressaten, der Eisen bahnzug, mit welchem die Briefe regelmäßig Beförderung erhalten sollen, sowie die Zeitdauer, für welche das Legitimationsschreiben gelöst wird, anzugeben sind. Die Abonnementsgebühr sür die täg liche Abholung je eines mit einem bestimmten Eisenbahnzuge be förderten Briefes von einem und demselben Absender an einen Adressaten soll 4 Thlr. pro Kalendermonat betragen. Abonnements von geringerer Zeitdauer als einem Monat sind nicht zulässig. Die Verständigung mit dem Absender, daß die Bahnhofsbriese stets zu demselben Zuge aufgelicfert werden, liegt dem Adressaten ob. Zum Verschluß der Bahnhofsbriese sind Couverts zu verwenden, welche mit einein breiten, rothcn Rande versehen sind und am Kopse in großen Buchstaben die Bezeichnung „Bahnhofsbries" tragen. Diese Couverts, von welchen maßgebende Proben durch Vermittelung der Kaiser!. Ober-Postdircctioncn zu beziehen sind, hat der Adressat bez. Absender auf eigene Kosten Herstellen zu lassen. Auf der Rückseite der Couverts ist der Name des Absenders anzugeben. Die Bestim mung über das Format dieser Couverts bleibt dem Adressaten bez. Absender überlassen; jedoch muß das Format briespostmäßig sein. Die Bahnhofsbriese müssen in allen Fällen vom Absender srankirt zur Post geliefert werden; sie müssen dem Forniat und der sonstigen Beschaffenheit nach zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sein und dürsen weder recommandirt werden, noch das reglements mäßige Maximalgewicht von 250 Granim überschreiten. Die Aushändigung der Bahnhofsbriese hat nur gegen Vorzeigung des Legitimationsschreibens zu erfolgen. Meldet sich der Empfänger nicht rechtzeitig, so werden die Bahnhofsbriese mit dem nächsten Transport zur Orts-Postanstalt besördert, von wo dieselben gegen die reglcmentsmäßige Gebühr Per Expressen zu bestellen sind. Be stehen indessen auf dem Bahnhofe Einrichtungen für eine expresse Briefbestellung, so werden die Sendungen im Falle unterbliebener Abholung unmittelbar von der Bahnhoss-Postanstalt aus bestellt. — Sofern ein Korrespondent seine Zeitungen aus die vorbezeichnete Weise zu beziehen wünscht, würden dieselben wie die übrigen Bahn hossbriese couvcrtirt und gleich gewöhnlichen Briefen srankirt werden müssen. Bedingung ist aber immer, daß Format, Gewicht und sonstige Beschaffenheit briefpostmäßig sind. IVcucr AnrciAcr Mr FibkioAraFl»e und LMi-MeLwisse»«-.'/!»/?. Usr- ausASFoben von t)i . .l. vslrboldt. dabr§. 1874. ckuni. dliiiii6riruN88-8/8lsino tilr vvi8L6NLaba.k1lieb gsordnsts Liblio- tbeben. — vinigs Holmen llbor die kaeitie-vibliotbsle des vrn. Lanerokt in 8an k'raneiseo von -4. voldseliinidt. — vis Kiiktsbibliotbsle von 81. bllorian und dir vibliotbelrLr und Veselnebtssebreiber Orernz-. — Vilterutur und ldisoellsn. — ^llKSmeins vidlioAraxbie. — vis klibliotbele der Veulsebsv vunte-vssellsebukt in Dresden.