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^ 246, 17. Oktober 1903. Nichtamtlicher Teil. 8207 setzungsrecht den Amerikanern macht, nun auch seinen un mittelbaren Nachbarn zu machen willens sei, denn schon ist die Kündigung des französisch-deutschen Literarvertrags vom 19. April 1883 in einer vom 20. Februar 1903 datierenden Eingabe an das Reichsamt des Innern vom Vorstand des Vereins der deutschen Musikalienhändler angeregt worden, und zwar mit einer so knappen Begründung, daß man an einen diplomatischen Gegenstoß zu denken versucht ist. Andere Eingaben, worunter namentlich eine solche des Börsenvereins, bezweckten, die Reichsregierung zu ver anlassen, bei den Unterhandlungen um die neuen Handels verträge mit verschiedenen der Berner Union nicht an gehörenden Ländern die Frage des Beitritts derselben zum Verbände oder doch des Abschlusses von Sonderliterar- abkommen aufzuwerfen. Diese Eingaben sind sowohl vom Reichstag, als von der Regierung günstig ausgenommen worden, und der Ver treter der letztem, Herr Regierungsrat Voelker, gab in dem Eingaben-Ansschuß am 22. April 1902 eine sehr bemerkens werte Erklärung ab, worin er die Bereitwilligkeit der Reichs regierung ausdrückte, bei günsttger Gelegenheit für den Beitritt neuer Staaten zur Berner Union und für die gegen seitige Anerkennung des Schutzes literarischer und künst lerischer Werke einzustehen. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Urheberrechtsschutz für Kataloge. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Straßburg hat am 1. April d. I. die Kaufleute Luzian und Abraham Levy wegen Nachdrucks zu Geldstrafen verurteilt. Beide betreiben in Straß burg ein Weißwaren- und Wäschegeschäft. Sie haben in franzö sischer Sprache einen Katalog herausgegeben, der nicht nur dasselbe Titelbild, sondern im wesentlichen auch den Text der Einleitung des Katalogs einer Firma Picard enthielt. Diese Einleitung Picards ist originell und von denen der gewöhnlichen Kataloge abweichend, sie ist, wie das Urteil hervorhebt, das Ergebnis einer individuellen Geistesarbeit und als solche vor Nachdruck geschützt. — Die Revision der Angeklagten wurde am 15. d. M. vom Reichsgericht verworfen. (Lentze.) Auguste Schmidt-Haus. — Dem Andenken von Frau Auguste Schmidt, der hochverdienten Führerin auf dem Gebiete der Frauenbewegung, die lange Jahrzehnte in Leipzig gewirkt hat und deren Gedächtnis dort ein würdiges Denkmal in der Er innerung der Nachlebenden festhält, soll in der Stadt ihres Wirkens ein weiteres Denkmal erstehen in Gestalt eines Hauses, das ihren Namen trägt. Das Auguste Schmidt-Haus soll dem Dienste der Frauenbcstrebungen gewidmet sein, ein Denkmal, das gleichsam das Werk fortsetzt, dem die Verewigte in einer Reihe von vier Jahrzehnten gedient hat. In seinen Räumen soll eine Auskunftsstelle für alle Fraueninteressen des In- und Auslandes Platz finden, sowie eine Zentralbibliothek, die alle die Frauenbewegung betreffenden Werke, alle Berichte der so viel gestaltigen Vereinsarbeit der Frauen enthält. Es soll Versamm lungen deutscher Frauenvcreine, die in Leipzig tagen, aufnehmen und auch andern Leipziger gemeinnützigen Vereinen Raum für ihre Beratungen bieten. Das Haus soll ferner auch eine Heim stätte für durchreisende Frauen sein und alleinstehenden Frauen ein Heim gewähren. Ein aus Damen der Leipziger Gesellschaft gebildeter Ausschuß wendet sich an alle, die dem Gemeinwohl zu dienen bereit und insbesondre der Förderung des Frauenrechts geneigt sind. In zweifacher Weise können Freunde und Gönner dem Unternehmen ihre Unterstützung zuteil werden lassen: durch Schenkungen und durch Entnahme von verzinslichen Anteilscheinen. Auf diesem Wege ist bereits ein Kapital von 65000 an gesammelt. Alles Nähere erfährt man von Fräulein Johanna Brandstetter in Leipzig, Grassistraße 33. Schiedsgericht für Schriftsteller und Journalisten. — Ein ständiges Schiedsgericht für literarische Streitigkeiten hat der Berliner Journalisten- und Schriftstellerverein eingesetzt. Die beiden Abteilungen, die abwechselnd in Tätigkeit treten, be stehen nach der Allgemeinen Zeitung aus folgenden Mitgliedern und Stellvertretern: Erste Abteilung: Geheimer Regierungsrat Professor Wilhelm Förster, — Professor Or. Georg Votz, — Chefredakteur Heinrich Rippler, — Ur. A. Römer, — I. Fränkel, — Maler Schlattmann. Zweite Abteilung: vr. Ludwig Fulda, — Reichstagsabgeordneter Landgerichtsrat Or. Müller-Meiningen, — Rechtsanwalt Viktor Fränkl, — Otto Waldau, — Ür. Fritz Skowronnek, — vr. Weddigen. Das Schiedsgericht soll die aus schriftstellerischer Tätigkeit er wachsenden Rechtsstreitigkeiten auf einfache und billige Weise schlichten. Es kann auch von Nichtmitgliedern angerufen werden. Das Schiedsgericht entscheidet in zwei Instanzen. Konkurs Karl Veyhelmann und A. Gulde's Buch handlung in Lahr. — Die Lahrer Zeitung Nr. 240 vom 14. Oktober bringt folgende »Bekanntmachung. »Im Konkurse über das Vermögen des Buchhändlers Karl Vephelmann, Inhabers der Firmen Karl Veyhelmann und A. Gulde's Buchhandlung in Lahr, find zur Schlußverteilung unter 57 779.62 nicht bevorrechtigte Forderungsbeträge verfügbar 3687.16 -Lahr, den 13. Oktober 1903. (gez.) Der Konkursverwalter.« Vermächtnis für Volksbibliotheken. Leo-Stiftung. — Nachdem das große Vermächtnis des verstorbenen Professors Or. Leo an die Stadtgemeinde Berlin die landesherrliche Ge nehmigung erlangt hatte, war seitens der Steuerbehörde die Erb schaftssteuer auf 30 000 festgesetzt worden. Mit Rücksicht auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung hat der Finanzminister die Zahlung dieses Steuerbetrages erlassen. Wie erinnerlich, hat Pro fessor Leo den größten Teil feines Vermögens zur Vergrößerung und Ausbildung der Volksbibliotheken und Lesehallen be stimmt, etwa nach dem Muster der großen Bibliothek im Britischen Museum zu London. Das Kuratorium des Berliner städtischen Volksbibliothekswesens hat nun unter Zustimmung der Stiftungs- Deputation beschlossen, oie Zinsen aus dem Leoschen Vermächtnis schon vom nächsten Jahre ab in den Haushaltplan der neube gründeten Berliner Stadtbibliothek einzustellen. Zur Verwendung können einstweilen rund 7900 ^ gelangen, im nächstfolgenden Jahre aber wird der zur Verfügung stehende Zinsbetrag ein be trächtlich höherer sein. <National-Ztg.) Verzeichnis vlämischer Literatur. — Die »Vlaamsche Bibliographie«, die im Austrage der vlämischen Akademie in Gent von Fr. de Potter herausgegeben wird, ist nach einer Mitteilung im »Literarischen Echo« nunmehr abgeschlossen. Dieses Verzeichnis aller vlämischen Bücher, Flug- und Zeitschriften, Musikwerke usw., die in Belgien von 1830 bis 1890 erschienen sind, umfaßt vier starke Bände. Es ist bei A. Siffer in Gent erschienen. Nachlaß des serbischen Königspaares. — Vor einigen Tagen wurde ein Edikt des Belgrader Verlassenschaftsgerichts veröffentlicht, das die Gläubiger König Alexanders I. von Serbien und der Königin Draga erinnerte, eventuelle Forderungen an den verstorbenen König bis zum 15. d. M. bei jener Behörde anzu melden. Hierzu bemerkt das Neue Wiener Tagblatt: Außer halb Wiens dürfte es in Österreich kaum noch Gläubiger des Königs Alexander oder der Königin Draga geben. Die Wiener Gläubiger zählen ausschließlich zur Kausmannswelt und leiten ihre Forderungen von Warenlieferungen an den Konak in Belgrad her. Unter diesen Firmen finden wir einen der bekanntesten Juweliere, zwei der renommier testen Galanteriewarenhäuser, einige Mode-, Wäsche- und Konfektionssalons und eine Buchhandlung. Die Forderungen dieser Gläubiger betragen insgesamt kaum mehr als hundert tausend Kronen; sie sin>d die Reste von Schuldkontis, die einst un gleich bedeutender waren. Das Königspaar stand schon seit Jahren mit jenen Firmen in Verbindung und bezog während der ganzen Zeit in verschiedenen Zwischenräumen Waren, auf die verschiedenartige Zahlungen geleistet wurden. Die letztern liefen in Wien so regelmäßig ein, daß niemand Ursache zur Unzufriedenheit oder gar zu Mißtrauen hatte; sicherlich wären die Verbindlichkeiten des Königspaares gänzlich ge tilgt worden, wenn es nicht zu der Katastrophe gekommen wäre. Die erwähnte Buchhandlung hat noch ein Guthaben von ungefähr 6000 Kronen an den Nachlaß des Königs angemeldet; doch stellt sich auch dieser Betrag als die Schlußziffer von Rechnungen dar, die insgesamt Zehntausende von Kronen ausgemacht haben und aus Beziehungen stammen, die noch vom Vater des Königs Alexander, von König Milan, angeknüpft worden waren. Die Schuld entstand allmählich anwachsend, verringerte sich dann durch Abschlagszahlungen und wurde erneuert durch spätere Bücher lieferungen. Der König und die Königin haben, wie aus der Art ihrer Bestellungen hervorgeht, fast alles, was in den letzten Jahren an schöngeistigen und nationalökonomischen Werken — letztere waren die Lieblingslektüre des Königs — veröffentlicht und günstig besprochen worden ist, bezogen und gelesen. Der König und die Königin pflegten sich in der Regel auf die Zeitungsaus- 1090*