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4640 Nichtamtlicher Teil. 131, 8. Juni 1901. 8. Zollverhältnisse von Büchern mit Rücksicht ans neue Handelsverträge (mit einer Tabelle). — Referent: Herr Ör. Alfred Giesecke-Leipzig, Korreferent: Herr Emilio Treves-Maitand. 9. Verleger-Interessen und Ladenpreis. — Referent: Herr vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen, Korreferent: Herr H. Le Soudier-Paris. 10. Das System der Konditions-Lieferung. — Referent: Herr William Heinemann-London, Korreferent: Herr Th. Lambrechts-Kristiania. 11. Fachbibliotheken des Buchhandels und seiner Druck hilfsgewerbe und ihr internationaler Verkehr. — Re ferent: Herr Otto Harrassowitz-Leipzig, Korrefe rent: Herr Wouter Nijhoff im Haag. 12. Das Permanente Bureau der Internationalen Verleger- Kongresse. — Referent: Herr Hermann Credner- Leipzig, Korreferent: Herr John Murray-London. In Sektion 0 (Musikalienhandel): 13. Das territorial geteilte Urheberrecht an Werken der Musik. — Referent: Herr Henry R Clayton- London, Korreferent: Herr Felix Siegel-Leipzig. 14. Ladenpreis und Rabatt im Musikalienhandel. — Referent: Herr Henri Hinrichsen-Leipzig, Kor referent: Herr Max Brockhaus-Leipzig. 15. Die Aneignung des musikalischen Urheberrechtes durch die Fabrikanten mechanischer Musikinstrumente. — Referent: Herr Arthur Boosey-London, Korreferent: Herr A. Cranz-Brüssel. 16. Freibeutertum beim Urheberrecht. — Referent: Herr David Day-London, Korreferent: Herr Auguste Durand-Paris. 17. Internationale Verständigung der Musikalienhändler. — Referent: Herr Hofrat vr. Oskar von Hase- Leipzig, Korreferent: Herr Arnold Hug-Zürich. Von früheren Beschlüssen liegt eine außerordentlich lange Reihe vor. Zum allergrößten Teil harren sie noch der Ver wirklichung, weil es bislang an der unerläßlichen, mit der nötigen Macht gewappneten amtlichen Stelle fehlt, die ihre Ausführung betreibt. Diesen Mangel will der bevorstehende Kongreß beseitigen. Unter den vorstehend genannten Be ratungsgegenständen befaßt sich der zwölfte, über den die Herren Credner - Leipzig und Murray-London berichten werden, mit dieser ungemein wichtigen Frage. Gelingt ihre Lösung in der zu erwartenden Vollkommenheit, dann werden auch diese bisher unausgeführt gebliebenen Beschlüsse nnd Wünsche ihre sachgemäße praktische Durchführung finden, und die gemeinsame hingebende Arbeit so vieler ausgezeichnet befähigter Berufsmänner wird keine vergebliche gewesen sein. Wir erwähnen nachstehend kurz die hauptsächlichen Gegenstände, denen die früheren Kongresse in Paris (1896), in Brüssel (1897) und in London (1899) ihre Aufmerksam keit zugewendet haben. Sie betreffen: 1) die Pflichtexemplare, 2) die Anwendung des metrischen Systems bei der Be stimmung von Formaten, 3) die Notwendigkeit einer systematischen Anordnung der buchhändlerischen Kataloge, 4) die Zuschußexemplare, 5) die Veröffentlichung von Auszügen, 6) die Wiedergabe eines litterarischen Werkes mittels öffentlicher Vorlesung, 7) das Recht des Verlegers zur Veröffentlichung von Briefen, 8) den Nachdruck von Zeitungsartikeln, 9) das Eigentumsrecht an Photographien, 10) den Beitritt zur Berner Konvention, 11) die Aufhebung der Zollpflichtigkeit von Geistes erzeugnissen, 12) die Postpakete und Drucksachen, 13) die Bezeichnung der Formate nach Centimetern, 14) die Wiener Postkonvention, 15) die Anwendung der Bezeichnung »Auflage«. 16) die Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements, 17) die Kommissions- (s eonä.) Artikel. 18) den Ersatz von Lieferungsheften, 19) den Schutz von Neuerungen in Form und Aus stattung von Verlagsartikeln, 20) die Aufhebung der Rechtsverstcherungsgebühr (oautio suäioatuva solvi), 21) die Verantwortlichkeit bei Verlust des Manuskripts, 22) den Ersatz von Defekten, 23) Fachschulen und Fachkurse für Buchhändler, 24) das Einschreiben von Drucksachensendungen, 25) Drucksachensendungen gegen Nachnahme, 26) internationale Auskunftstellen, 27) das Verbot der Ankündigung von Rabatt an das Publikum, 28) auf Gebiete beschränkte Auflagen, 29) den Austausch von Aktenstücken unter den Verleger vereinen, 30) einen Usancenkodex zwischen Autor und Verleger, 31) die Begründung nationaler Bibliographien, 32) das ausschließliche Recht am Titel, 33) das Reproduktionsrecht beim Verkauf von Kunst werken, 34) das kanadische Urheberrecht, 35) die Notwendigkeit eines größeren Schutzes bei Unter richtswerken, 36) die Mittel zur Aufrechterhaltung des Ladenpreises, 37) die Thätigkeit des deutschen Verlegervereins und sein Vorgehen gegen säumige Zahler, 38) den Rabatt an ausländische Privatleute. Manche von diesen Fragen sind schon mehrfach von den Kongressen bearbeitet worden. Wie man sieht, ist es ein reiches Stück Arbeit, das die Kongreßteilnehmer bisher gefördert haben, und es ist ein weiteres namhaftes Stück zweckentsprechender Vorschläge zur Förderung und Erleichterung der Berufsarbeit, das sie in Leipzig in Angriff nehmen wollen. Möchte ihre Arbeit wohl gelingen! Der starke Rückhalt, der in der internationalen Gemeinsamkeit dieser Arbeit liegt, wird dem Buchhandel zum Segen gereichen. Kleine Mitteilungen. Samson L Wallin in Stockholm. —Die Schwierigkeiten, mit denen die Firma Samson L Wallin in Stockholm zu kämpfen hat, sind hier schon gemeldet worden. Sie hat jetzt das nachstehend abgedruckte Rundschreiben an deutsche Verleger ver sandt: Lamson L xVallin Stockholm, den 20. Mai 1901. 7 Orottninggataa 7. Herrn Daß unsere Firma am 24. April unter Administration gestellt worden ist, dürfte Ihnen schon bekannt sein. Da sich die Aufstellung des genauen Geschäftstandes unserer Firma durch verschiedene unvorhergesehene Zwischenfälle verzögert hat, können wir Ihnen vorläufig nur erst mit folgender Auf stellung dienen, müssen aber dabei einige Beträge approximativ angeben. Im Falle, daß die Firma den das Buchhandelsgeschäft nicht direkt betreffenden Verbindlichkeiten gegenüber, durch ein Uebereinkommen mit den rcsp. Bankinstituten, nicht unverantwort lich gestellt werden kann, was kaum zu hoffen ist, so scheint die kommende Konkursdividende leider sehr klein zu sein. Gegen Or. Strömberg, seit 1897 Teilhaber der Firma, welcher die in der Aufstellung erwähnten Wechsel mit zusammen