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1SS26 Nichtamtlicher Teil. 300, 27. Dezember 1912. Pers onalnachrichten. Jubiläum. An, 27. Dezember sind 25 Jahre verstrichen seit Gründung der V e r l a g s a n st a l t Alexander Koch in Darmstadt, und ebensolange kann Herr Hvfrat Alexander K o ch auf eine Selbständigkeit in ernster, erfolgreicher Arbeit zu- riickblicken. Am 27. Dezember 1887 begründete Alexander Koch seinen Ver lag mit der Herausgabe der »Tapeten-Zeitung«, eines Fachblattes, dessen Wert und Bedeutung schnell erkannt wurde. Zeit und Ort der Etablierung waren gilt gewählt, denn der kunstsinnige Grost- herzog Ernst Ludwig von Hessen vereinigte in den neunziger Jah ren eine erlesene Schar von Künstlern um sich, die namentlich ans dem Gebiete der Wohnnngskunst Neues zu schaffen trachteten. Alexander Koch machte diese Bestrebungen zu den seinen, und zahl reiche Buch- und Mappenwerke auf den Gebieten des Kunstge werbes, des Wohnungswesens und der Architektur wurden von ihm heransgegeben. Ganz besonders aber förderte er die neue Richtung durch Herausgabe von Zeitschriften. Der seit 1890 erscheinenden »Jnnen-Dekoration«, die alle ans den Ausbau des Hanfes und der Wohnung hinzielenden künstlerischen Bestrebungen znsammenfastte, folgte die »Deutsche Kunst und Dekoration«, deren erstes Heft 1897 erschien. Das Jahr 1904 brachte die Zeitschrift »Kind und Kunst«, 1900 das Spezialorgan: »Stickerei-Zeitung und Spitzen-Nevne«. In allen diesen Zeitschriften suchte Koch Vollendetes zu geben, und die reichen Anregungen, die er von der Künstlergemeinde em pfangen, wieder fruchtbringend in weite Kreise zu tragen. Seinem Wahlspruch: I'a6ti8 — non veidis ist der Jubilar allezeit treu gewesen, und wenn es ihm auch an Erfolg nicht gefehlt hat, so kann er doch von sich sagen, das; er ihn durch aufopfernde und hin gebende Arbeit verdient hat. Unsere besten Glückwünsche begleiten den Jubilar in die zweite Hälfte des Semi-Säkulums. Paul Gordan -f. — 3» Erlangen ist der Mathematiker Geh. Hofrat Professor Or. Paul Gordan im Alter von 75 Jahren aus dem Leben geschieden. Auster zahlreichen Abhandlungen über Deter minantentheorie, Formensystcme binärer Formen u. a. in den »Mathematischen Annalen«, in Crelles »Journal f. r. u. a. Mathe matik« und in anderen Fachzeitschriften veröffentlichte er: »Trans formationen der Thetafnnktionen« (1863), »Theorie der Abelschen Funktionen« (mit Elebsch, 1866) und die »Vorlesungen über Inva rianten« (2 Bände, 1885/87). Sprechsaal. Internationale Übereinkunft gegenSchleuderei. (Vgl. Nr. 278, 278, 288 u. 288.) »Und allein Anschein nach wird viel aneinander vorbeigeredet werden«, bemerken Sie ganz richtig in Ihrer Erwiderung in Sachen der Internationalen Verkaussordnung im Börsenblatt Nr. 288 — aber, nehmen Sie es nicht übel, das tun Sie selbst auch. Ich habe niemals behauptet, dast man bei einer Übereinkunft zwischen Deutschland und den Niederlanden würde stehen bleiben können, sondern nur, dast bisher nur für die Niederlande die Voraussetzungen zu einer wirksamen Übereinkunft gegeben seien, weil in keinem Lande — ausgenommen vielleicht Dänemark — ein dem Börsenverein verwandter Verein besteht, der ebenfalls den Kampf gegen den Nabattunfug begonnen und durchgeführt hat und die Machtmittel besitzt, seinen Willen auch gegen Nichtmitglieder durchznführen und ihnen das Geschäft zu verderben oder wenigstens zu erschweren. Das erscheint mir als der springende Punkt. Gelingen kann die Sache nur, wenn in den vertragschließenden Ländern starke Vereine mit den nötigen Machtmitteln bereit sind, sie zu stützen, und das ist — ich wiederhole es — bis jetzt nur in Deutschland und den Niederlanden der Fall. Es wäre auch schon deshalb gut, klein anzufangen, damit etwas zustande komme und das Bessere nicht der Feind des Guten sei, denn daß es möglich sein wird, auf einen Schlag eine inter nationale Übereinkunft aller europäischen Länder — von denen der andern Erdteile will ich schweigen — ins Leben zu rufen, wird Ihnen doch wohl auch sehr zweifelhaft Vorkommen, da Sie schon an der Möglichkeit zweifeln, nur zwei Länder unter einen Hut zu bringen. lanciem kit 8ureulu8 arbor! A m sterda m. Paulus Mülle r. Die Frage der internationalen Verkaufsordnung erschien uns wichtig genug, um sie auf eine breitere Basis zu stellen und uns einmal in anderen Berufen umzusehen, welche Erfahrungen dort mit internationalen Preiskonventionen gemacht worden sind, zumal im Verlaufe der Debatte auch andere Länder mit den gleichen An sprüchen wie die Niederlande ans den Abschluß einer Preiskonven- lion mit Deutschland hervorgetreten sind. Nachdem aber Herr Müller erklärt, dast ihm das ganz egal sei, da es sich für ihn ledig lich um eine vertragliche Abmachung zwischen Deutschland und den Niederlanden handle, »veil es in den anderen Ländern mit Ausnahme Dänemarks — an den Voraussetzungen für eine solche Übereinkunft fehle, müssen wir ihm zu unserem Bedauern sagen, dast sie auch für Deutschland nicht in dem von ihm gewünschten Umfange vorhanden sind. Es könnte auf den ersten Blick möglich erscheinen, dast dem 8 1 der Statuten des B.-V., den Zweck des Vereins betreffend, eine Aus legung dahingehend gegeben werden kann, dast unter den Begriff des deutschen Buchhandels auch die Firmen fallen, die sich die Ver breitung des deutschen Buches angelegen sein lassen, ihren Sit; aber im Anslande haben, möglich, weil hier von dem Jnter- cssenschntz des deutschen Buchhandels »im weitesten Umfange« die Rede ist und niemand das Interesse bestreiten wird, das der deutsche Buchhandel an dem Wohlergehen der im Auslände bestehenden deutschen Firmen hat. Wenn man jedoch den Geltungsbereich der Satzungen und die seinen Mitgliedern auferlegten Pflichten in Be tracht zieht, so wird man einer so weitgehenden Auslegung nicht zu stimmen können, weil ihr der Nechtsboden fehlen würde. Demnach wäre, wenn eine vertragliche Abmachung zwischen den beiden Orga nisationen nicht in der Luft hängen soll, eine Satzungsänderung so tiefgreifender Natur notwendig, dast ihr der Negisterrichter wahr scheinlich die Zustimmung versagen würde. Die Machtmittel des Börscnvereins beruhen, von dem Versagen der Benutzung der Be stellanstalt und des Bezugs des Börsenblatts abgesehen, ans der ursprünglich freiwilligen Verlegererklärung, die, inzwischen Teil der Satzungen geworden, als die stärkste Waffe gegen Schlenderer anzusehen ist. Wie bei allen übertragenen Rechten, kann indes auch von diesem Rechte nur in dem Umfange Gebrauch gemacht werden, in dem es übertragen wurde. Dazu aber tritt eine weitere Schwierig keit, die sich daraus ergibt, daß unser ganzes Geschäftsleben von dem Grundsätze der Vertragsfreiheit beherrscht wird, so dast der Börsenverein mit großer Vorsicht gegen jene Schlenderer zu Werke gehen must, die ihren Bedarf aus dritter Hand beziehen und weder als Mitglieder des Börsenvereins diesem gegenüber verpflichtet sind, noch von den Verlegern wegen Vertragsverletzung in Anspruch genommen werden können. Wenn nun auch das Recht des Börsen- vereins auf Aufrechtcrhaltung der Ladenpreise auch gegenüber Nichtmitgliedern seitens der Rechtsprechung anerkannt ist, so bedarf es doch in allen diesen Schleuderfällen erst der Feststellung, daß eine solche Vertragsverletzung vorliegt, da es an sich noch nicht als Verstoß gegen die Gesetze angesehen wird, wenn Bücher zu billigerem Preise abgegeben werden. Hält es nnn schon oft schwer, die Bezugsquellen der im Jnlande verbleibenden Bücher zu ermitteln, um wie viel schwieriger ist es, Feststellungen dieser Art bei Lieferungen nach dem Auslande vorzunehmen! In kleineren Ländern, wie den Niederlanden und Dänemark, mag sich der Kreis der als Vermittler in Betracht kommenden Firmen leichter überblicken lassen als hier in Deutschland, wo der zweite Vermittler oft schon in Aktion ge treten ist, ehe man den ersten erwischt und überführt hat. Hui trop emdr«886 mal etreiut. Und dast der Börsenverein seine ganze Kraft im Kampfe gegen die Schlenderei verzetteln soll, werden diejenigen am wenigsten wünschen, die ihn jetzt bei der Arbeit sehen, um seine Machtstellung innerhalb der Grenzen unseres Reichs durch die Er richtung der Deutschen Bücherei zu festigen. Ein solches Friedens- werk ist ein besserer Schattenspcnder als der dürre Zweig, aus dem sich eine internationale Verkaussordnung entwickeln soll und der nach nuferer Meinung nicht mehr werden würde, als eine Nute, die wir uns selbst aufbinden. Red.