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iA275W, I Setzrveitzev VevLcrg (Arthur ^ellier), München. Die AnsfnhvttirgSgesetze ZUIN Vüvgevlr^reu Gesetzbuchs. Sammlung üer von üen Sunüessiaateii zur -tuskülirung üez bürgerlichen besetzbuchs uml seiner Nebengesetze erlassenen besetze unü mit besetzeslrraft versehenen berorünungen.) tjerausgegeben von k. II. Staatsanwalt in München. Der hervorragend praktische Wert dieser Sammlung springt sofort in die Augen. Die Entscheidung vieler Rechtsstreitigkeiten wird die Kenntnis nicht nur des eigenen Sonderrechts, sondern auch desjenigen anderer Staaten erfordern, weshalb zunächst für Richter und Nechts- anivälte ein die sämtlichen obengenannten Gesetze und Verordnungen enthaltendes Werk geradezu unentbehrlich ist. Nicht minder werden hiervon diejenigen großen Nutzen haben, die sich mit der Aufnahme von Klagen oder mit der freiwilligen Gestaltung der Rechtsverhältnisse zu befassen haben, insbesondere die Beurkundungsbeamlen (z. B. Notare, Gerichtsschreiber). Unentbehrlich ferner ist die Sammlung allen Behörden und Bibliotheken und endlich wird sie auch allen denen hochwillkommen sein, die sich wissenschaftlich mit dem neuen Rechte beschäftigen. Bedenkt man, wie zeitraubend und umständlich es ist, sich jeweils erst im einzelnen Falle das betreffende Gesetz zu verschaffen, wie die Anschaffung der einzelnen Gesetze weit mehr Kosten verursacht, als der Preis der Sammlung beträgt, so bedarf wohl das praktische Bedürfnis nach einem derartigen Sammelwerke keiner weiteren Begründung. Die Anlage des Werkes ist folgende: Jeder Bundesstaat erhält eine selbständige Abteilung mit eigenen fortlaufenden Nummern und Seitenzahlen. Die Reihenfolge wird entgegen unserer ersten Ankündigung nicht nach Art. z der Reichsverfassung, sondern der Uebersichtlichkeit und des leichteren Aufschlagens wegen nach dem Alphabet geordnet sein. Ls ergeben sich daher folgende 26 Abteilungen: I. Anhalt. II. Baden, III. Bayern, IV. Braunschweig, V. Bremen, VI. Elsaß-Lothringen, VII. Hamburg, VIII. Hessen, IX. Lippe, X. Lübeck, XI. Mecklenburg-Schwerin, XII. Mecklenbnrg-Strelitz, XIII. «Oldenburg. XIV. Preußen, XV. Reuß ä. L., XVI. Reuß j. L., XVII. Sachsen, XVIII. Sachsen-Altenburg, XIX. Sachscn-Koburg-Gotha, XX Sachsen-Meiningen, XXI. Sachsen-Weimar, XXII. Schaumburg-Lixpe, XXIII. Schwarzburg-Rudolstadt, XXIV. Schwarzburg-Sondershausen, XXV. waldeck, XXVI. Württemberg. Innerhalb jeder Abteilung werden die Gesetze und Verordnungen in chronologischer Folge gebracht. Die sämtlichen Abteilungen bilden zusammen nach Bedürfnis einen oder zwei Bände. Die Sammlung erscheint in Lieferungen, die je nach dem vorliegenden Stoffe oft verschiedene Abteilungen umfassen werden, um für jeden Staat möglichst rasch die eigene Gesetzgebung zu bringen. Zum Schluß erscheint ein Inhaltsverzeichnis und alphabetisches Sachregister. Einzeln sind die Abteilungen und Lieferungen nicht käuflich. Der Umsang des ganzen Werkes ist aus zoo—z20 Druck bogen in handlichem Bktavformat zu veranschlagen. Der Preis wird bei vorzüglicher Ausstattung (deutlicher Druck, holzfreies Papier), äußerst niedrig bemessen. In der in den nächsten Tagen zur Ausgabe gelangenden LiefeiririrS -—— werden die Abteilungen III. Bayern, XVII. Sachsen, XXI. Sachsen-Weimar-Eisenach, XIII. Oldenburg beginnen. Umfang der s. Lieferung ca. sO Bogen, Preis ca. s N. 50 Pf. vezirgsbs-rirgitirgeir: in Rechnung 25'Vo, gegen bar 30°/g und 11/10. Ich stelle die z. Lieferung in großer Anzahl L cond. zur Verfügung, ebenso Prospekte zur Verteilung an das Publikum. Ich bitte um thätigste Verwendung für dieses hochaktuelle Werk. Firmen, die sich den Vertrieb besonders angelegen sein lassen wolle», bitte ich, sich direkt mit mir in Verbindung zu setzen. rn»tirel?eir Hochachtungsvoll Maximiliansplatz -HII. (Arthur Srllier). *) Durch ein unliebsames versehen wurde der Titel in Nr. z22, S. H2S2, falsch angegeben.