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155, 8 Juli 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8099 der Buchdrucker wandte, die nach der Ansicht des Deutschen Ver legervereins viel zu weit gingen. Die Redaktion hat geglaubt, derartige Artikel wegen dieses Paragraphen zurückwcisen zu müssen. Nun ist aber doch das Börsenblatt das geeignete Organ, in dem derartige Artikel erscheinen müssen. Wir haben deswegen dem Ansuchen des Deutschen Verlegervereins entsprochen und beantragen die gänzliche Streichung dieses § 15 Ziffer 7. Es ist selbst verständlich, daß, wenn Anzeigen kommen, die wirklich nicht ganz einwandfrei sind, von denen man vermuten kann, daß sie eine wirkliche Schmutzkonkurrenz bedeuten, diese Anzeigen nicht aus genommen werden müssen, sondern es im Ermessen der Redaktion des Börsenblattes liegen soll, solche Anzeigen entweder zurück zuweisen oder sich darüber ein Gutachten von dem Ausschuß für das Börsenblatt einzuholen, ob sie auszunehmcn sind oder nicht. Herr R. L Prager: Meine Herren, wir haben uns in Berlin auch mit dem Vorschläge des Vorstandes beschäftigt und sind zu dem Entschluß gekommen, die Einfügung der Worte »geschäftliche Einrichtungen« in § 9 Absatz 1 zu empfehlen. Dasselbe gilt von dem Vorschläge zu 13 Absatz 1. Es ist allgemein bedauert worden, daß Personen, die nun einmal so bescheiden sind — ich persönlich bin es ja nicht —, daß sie ihren Namen nicht nennen wollen, durch die jetzt geltende Bestimmung veranlaßt werden, einen Aufsatz lieber nicht in das Börsenblatt zu geben. Dagegen könnten wir uns nicht dazu verstehen, zu empfehlen, § 15 Zister 7 zu streichen. Meine Herren, auch ich weiß, daß der Deutsche Buchdruckerverein nicht gerade sehr liebenswürdig an den deutschen Verlegern gehandelt hat. Aber trotzdem scheint es mir doch etwas eigentümlich zu sein, daß der Börsenverein, der für die Ausrechterhaltung der Preise, für einen fairen Preis eintritt, nun in seinen Bestimmungen über die Verwaltung deS Börsenblattes diesen Passus streichen will, der für ein anderes Gewerbe dasselbe bezweckt. Würde dieser Passus nie in den Bestimmungen gestanden haben, so würde ich nie beantragt haben, ihn hineinzusetzen; aber er steht jetzt drin, und da meine ich, sollten wir ihn nicht ab irato streichen. Weil die Herren un gezogen gewesen sind, soll er jetzt gestrichen werden. Das, was Herr Sellicr für die Streichung angeführt hat — daß die Redaktion über die Auslegung des Satzes im Unklaren gewesen sei —, ist mir einigermaßen unklar; denn es steht aus drücklich in dem Passus: »Anzeigen«. Anzeigen sind keine im redaktionellen Teil aufzunchmenden Besprechungen oder Aufsätze, sondern Anzeigen sind eben Anzeigen. Man sieht, daß auch der Vorstand ein bißchen schamhaft wegen dieses Antrages ist; denn der Vertreter des Vorstandes sagt: ja, es gibt aber doch Anzeigen, die der Redakteur schon von selbst ausschließen wird: Schmutz konkurrenz und dergleichen. Meine Herren, dann ist dieser Antrag doch ein Schlag ins Wasser. Weiter kommt in Betracht, daß unsere Gegner, z. B. der Akademische Schutzvereiu, darauf Hinweisen können: wo es den Herren selbst ans Portemonnaie geht, da sind sie ganz zufrieden, wenn ihnen billigere Preise gemacht werden. Daß das nicht zutreffend ist, brauche ich Ihnen ja nicht zu sagen; aber das könnte ja geltend gemacht werden. Außerdem kommen gar keine Anzeigen einer Schmutzkonkurrenz ins Börsenblatt, oder doch nur sehr wenige. Wirkliche Schmutzkonkurrenz wollen Sie ja auch nicht aufnehmen, und mit Recht. Also wozu wollen Sie diesen Paragraphen nicht ruhig stehen lassen? Ich würde doch sehr empfehlen, nicht den Streit, der zwischen Buchdruckern und Ver legern besteht, noch zu verschärfen durch eine solche Maßregel, die noch dazu ein Schlag ins Wasser ist. — Ich bitte also dringend, das abzulehnen. Herr Justus Pape . Meine Herren, ich wollte nicht zu dem, was Herr Prager angeregt hat, sprechen, obwohl ich ihm garnicht zustimme, sondern ich wollte etwas anderes beantragen. Unter den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes steht unten O Anzeigeblatt Nr. 3, daß darin aufzunehmen sind.- Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Ich möchte be antragen, daß dieser Nr. 3 der Abteilung O hinzugefügt wird: Anzeigen über Verlagsveränderungen werden nur dann ^ausgenommen . genannt ist, hinzugefügt wird. Zur Begründung führe ich nur aus, daß ich in meinem Geschäft darauf halte, daß alle Verlagsveränderungen, die im Börsenblatt angezeigt werden, auch in den Katalogen abgeäudert werden. Es steigt die Zahl der Verlagsveränderungen einzelner Bücher und ganzer Gruppen immer mehr, und der Sortimenter kommt sehr- häufig in eine peinliche Lage seinem Kunden gegenüber, wenn er von einem Buche, das vor 2 Jahren erschienen ist, den Verleger nicht mehr feststellen kann. Ich glaube, daß das Unterlassen der Hinzusügung der Jahreszahl und des Versasscrnamens im Börsenblatt meistens auch nur aus einer Unbedachtheit, vielleicht auch aus einer Nachlässigkeit, entsteht. Keinesfalls kann ich an nehmen, daß es eine Belastung für die betreffenden fremden Inserenten ist, wenn ihnen die Pflicht auferlegt wird, diese Rücksichtnahme aus den Sortimenter und im Grunde genommen auch auf die Wahrnehmung des eigenen Vorteils walten zu lassen. Also ich bitte Sie — ich brauche wohl nicht viel mehr zur Begründung zu sagen —, diesem Anträge morgen in der Haupt versammlung zuzustimmen. Man konnte ja eiuwenden: ja, bei dem einen oder dem anderen Buche ist es nicht möglich, die Jahreszahl anzugeben, weil sie nicht auf den Büchertiteln steht. Das ist richtig; aber der Verkäufer weiß doch wohl das Jahr, in dem er das Buch auf den Markt gebracht hat. Dieser Einwand scheint mir also nicht stichhaltig zu sein; man braucht deswegen die Pflicht bei solchen Büchern, deren Titel etwa eine Jahreszahl nicht tragen sollten, nicht auszuschließen. Übrigens ist das ja glücklicherweise bislang noch keine so große Zahl, und ich hoffe, daß dieser Fabrikationsbetrieb im Buchhandel, der nur Ware auf den Markt wirft, die keine Jahreszahl trägt, keinen zu erschreckenden Umfang annehmen wird. Ich bitte Sie also, meine Herren, diesem Zusatz, deu ich eigentlich nur als einen redaktionellen ansehe, als eine Ergänzung, die im Interesse aller Teile des Buchhandels liegt, der Verleger wie der Sortimenter, heute Ihre Zustimmung zu geben und ihn morgen auch in der Hauptversammlung genehmigen zu wollen. Herr vr. Erich Ehlermann: Ja, meine Herren, ich habe die Absicht, zu dieser Anregung des Verlegervereins zu sprechen und möchte an deu Herrn Vorsitzenden die Frage richten, ob es nicht vielleicht zweckmäßig ist, zunächst einmal diese Anregung des Herrn Pape zur Erledigung zu bringen. Ich sehe hier eben, daß das, was Herr Pape will, schon seit mehreren Jahren geschieht. Wir fragen regelmäßig an und weisen Ankündigungen, bei denen anders verfahren wird, zunächst zurück. Aber was Herr Pape wünscht, ist ja die Verpflichtung, die Jahreszahl bei zufügen, wenn sie auf dem Titel steht. Also es würde ja wohl eine gewisse Änderung in der bisherigen Praxis eintreten, wenn die Bestimmung ausgenommen würde. Ich möchte zur Erwägung geben, ob cs vielleicht möglich ist, in der Hauptversammlung morgen von einein Beschluß über diese Angelegenheit abzusehen; denn mich übcrläuft stets ein gewisses Grauen, wenn im letzten Moment eine an sich sehr plausibel erschci nende Anregung kommt, deren Folgen man nicht vollständig zu über sehen vermag. Wenn da ein Beschluß gefaßt wird, so ist das unter Umständen für den Vorstand sehr lästig. Bei dem heutigen Anträge bezüglich der Anonymität hatten wir denselben Vorgang: es kam in der Hauptversammlung jemand mit der betreffenden Anregung, setzte in einer sehr schönen Rede auseinander, daß es doch recht unan gebracht sei, wenn sich Verfasser von derartigen Notizen hinter der Anonymität verbergen, und riet, einen Beschluß zu fassen, daß immer mit dem vollen Namen gezeichnet werden solle. Das ist > auch geschehen. Und was war die Folge? Daß recht wünschens- 1050*