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8098 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 155. 8. Juli 1909. gehören, meinen Dank ausspreche und Ihnen die Versicherung gebe, das; ich das, was mir an Alter und Erfahrung fehlen wird, durch doppelte Lust und doppelte Liebe und Kraft zur Arbeit zu ersetzen versuchen werde. — (Bravo!) — Ich erblicke einen wesentlichen Vorteil, der gerade in der Wahl Berlins beruht, darin, daß wir augenblicklich eine günstige Konstellation haben. Wir haben zwei Vorstandsmitglieder des Börsenvereins in Berlin, wir haben den Vorsteher des Deutschen Verlcgervereins in Berlin, und wir werden den Verbandsvorstand in Berlin haben. Ich glaube, wenn diese drei Organisationen das redliche Bestreben haben, zusammen zu arbeiten und etwas zusammen zu erreichen, so wird etwas herauskommen zum Wohle des gesamten Buch handels. Herzlichen Dank für die Wahl! — (Lebhafter Beifall.) Vorsitzender: Meine Herren, aus Ihrem Beifall entnehme ich, entnimmt der alte Verbandsvorstand zu seiner Freude und Ge nugtuung Ihr volles Einverständnis mit der eben vollzogenen Wahl. Auch wir würden aufrichtig erfreut sein — und wir haben diese Überzeugung —, wenn unsere Nachfolger sich nur in Bahnen bewegen würden, ans die sie nach Ablauf von sechs Jahren mit voller Befriedigung werden zurückblicken können. — Unsere herz lichen Glückwünsche, meine sehr geehrten Herren Kollegen aus Berlin! — (Lebhaftes Bravo.) Meine Herren, wir gehen nun weiter und kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung: 5. Antrag des Vorstandes: Absatz ^ Ermattung des^rsenb^altes beschließen. tz 13 Absatz 1 soll künftig lauten: erfolgen in allen Fällen des H 16 dieser Bestimmungen.« Auf Anregung des Vorstandes des Deutschen Verlegervereins soll gestrichen werden 8 15 Ziffer?^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ dem gültigen Allgemeinen deutschen Buchdruckertarife Ich weiß nicht, ob einer der verehrten Herren vom Vorstand dazu hier etwas sagen möchte, oder ob das erst in der Haupt versammlung geschehen soll. Wünscht jemand dazu das Wort? (Herr Prager: Darf ich bitten?) Ich dachte zunächst an den Vorstand des Börsenvereins. (Herr Prager: Dann verzichte ich!) Wünscht eines der anwesenden Vorstandsmitglieder des Börsen vereins dazu das Wort zu nehmen? Herr Arthur Sellier: Meine Herren, der Antrag des Vorstandes geht dahin, die Hauptversammlung wolle folgende Abänderungen der Bestimmungen über die Verwaltung des Börsen blattes beschließen: § 9 Absatz 1: Einfügung der Worte: »geschäftliche Einrichtungen« vor »fertige Bücher«. Ich will das kurz erläutern. Bisher dursten geschäftliche Ein richtungen nur in dreigespaltenem Satz in das Börsenblatt aus genommen werden. Es ist aber wiederholt an den Vorstand des Börsenvereins das Ansuchen gerichtet worden, daß auch die geschäftlichen Einrichtungen mehrspaltig gesetzt werden dürsten, teils, damit sie augenfälliger wären, gewissermaßen die Zirkulare ersetzen, und auch, damit faksimilierte Unterschriften, die in drei gespaltenem Satz häufig nicht unterzubringen waren, auch im Börsenblatt in Erscheinung treten können. Der Vorstand des Börsenvereins hat geglaubt, sich diesem wiederholt an ihn herangetretenen Ersuchen nicht verschließen zu sollen, und hat deswegen die Änderung beantragt, die, nebenbei gesagt, auch eine finanzielle Bedeutung hat, weil sich unter Umständen, wenn von seiten der Herren Kollegen von dieser neuen Einrichtung recht häufig Gebrauch gemacht wird, die Einnahmen des Börsen blattes steigern könnten, was ja nur erwünscht sein kann. 8 13 Absatz 1 soll künftig lauten: Dieser § ^13 ^hieß bisher:^ druck derartiger Einsendungen. « Früher hieß es ähnlich, wie wir es jetzt beantragen. Diese Fassung, wie sie jetzt in den Bestimmungen steht, ist erst vor wenigen Jahren in die Bestimmungen hineingekommen, und zwar durch einen Antrag, mit dem die Hauptversammlung des Börsen vereins von einem Mitgliede des Vereins etwas überrumpelt wurde. Er ist seinerzeit — ich kann wohl sagen zur allgemeinen Überraschung — angenommen worden. Nun haben sich aber doch gewisse Mißstände ergeben. Es gibt tatsächlich Dinge, bei denen es nicht opportun erscheint, daß der Name des Einsenders genannt wird. Verschiedene Polemiken, die ganz gut im Börsen blatt hätten Aufnahme finden können, find nicht in das Börsenblatt gekommen, sondern in einer anderen buchhändlerischen Zeitung erschienen, lediglich aus dem Grunde, weil sie dort anonym erscheinen durften, was bei uns nicht zulässig war. Außerdem kommt es vor, daß in einer Polemik sehr häufig Einsendungen von derselben Person zu erfolgen haben. Die betreffenden Herren haben es nun oft recht unangenehm empfunden, daß sie gezwungen sind, jedesmal ihren Namen zu nennen; sie haben sich gescheut, auf dieselbe Sache häufiger zurückzukommen, weil dadurch leicht der Eindruck hervorgerufen wird, als ob sie sich zu sehr her vortun, sich wichtig machen wollten. Wir haben deswegen diesem Ersuchen auch bis zu einem gewissen Punkte Nachkommen zu müssen geglaubt, indem wir Ihnen die jetzt hier vorgeschlagene Fassung zur Annahme in der morgigen Hauptversammlung empfehlen. Vor allen Dingen erscheint uns aber wichtig, daß der Nachsatz gemacht wird: »Diese Nennung muß erfolgen in allen Fällen des § 16 dieser Bestimmungen.» Der § 16 heißt in seinem wichtigsten Teile: »Einsendungen, die tadelnde Urteile über die Person oder dasGeschäft sind von der Redaktion dem Betroffenen vor dem Drucke vorzulegen, — Also hier muß unter allen Umständen die Namensnennung erfolgen. — Ans Anregung des Vorstandes des Deutschen Verleger vereins soll gestrichen werden: 8 15 Ziffer 7: ^ ^ ^ . dem gültigen Allgemeinen deutschen Buchdruckertarife erbieten.« Auch dieser Absatz hat früher nicht in den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes gestanden. Er ist erst vor einer Reihe von Jahren hineingekommen. Nun gab es damals nur einen Buchdruckerlohntarif, der hier fälschlich all gemeiner deutscher Buchdruckertarif genannt wird. Das ist nicht die richtige Bezeichnung. Jetzt gibt es aber noch einen Preistarif der Buchdrucker, der bekanntlich von den Verlegern heftig bekämpft wird. Die Redaktion des Börsenblattes hat sich nun häufig in Verlegenheit befunden, wenn es galt, zu entscheiden, ob eine Anzeige einer Druckerei tatsächlich in Übereinstimmung war mit dem Lohntarif und auch dem Preistarif, oder ob sie gegen einen dieser beiden Tarife verstieß. Es gab da gewisse Unklarheiten. Außerdem kam noch der Übelstand hinzu, daß sich die Redaktion des Börsenblattes an diese Bestimmung auch dann gebunden glaubte, wenn in dem textlichen Teile des Börsenblattes ein Artikel erscheinen sollte, der sich gegen die Preistarif-Bestrebungen