Volltext Seite (XML)
7422 Bücjentilall s. d. Ll>chn. Lr-chhclLüÄ. Nichtamtlicher Teil. ^ 140, 21. Juni 1909. laseben- u. t^otirlraleväsr, HevalZobsr. 1909. 16". 196 8. Heval. k. k. Tauber, L., Die Beschwerde des Geschädigten bei nichtofsiziellen Verbrechen. 8". 408 S. Charkow. P. f. Tolstoj, Leo, Sein Leben und seine Schöpfungen. 1828—1908. Eine kritisch-biographische Untersuchung von N. Molostwow u. Ssergejenko, redig. von A.Wolynskij. 4". 68 S. u. 60 Porträts, Abbildgn. u. Autographen. Pg. P. f. Tretjakow, D., Die Grundbegriffe der mikroskopischen Anatomie. Leitfaden zum Studium einer Kollektion von Präparaten zur Histologie u. mikroskopischen Anatomie. 8". 65 S. m. 77 Abbildgn. Pg. 75 K. Trutowskij, W., Numismatik, Vorlesungen. 1. Lsg. Einleitung. 4°. 115 S. u. 1 Abbildg. M. 2 R. 50 K. Tschakir, I., Russisch-moldauisches Lexikon u. Gespräche in russisch moldauischer Sprache. 8". 474 S. Kischinew. 2 R. Tschechows, A., Briefe. Gesammelt ^von KL. Bvtschkarew. 8". 197 S. M. 1 R. Tschelpanow, G., Psychologie. 8°. 279 S. M. P. f. Tschruprow, A., Reden und Abhandlungen. Zweiter Band. Die Bauernwirtschaft, der kleine Kredit und Kooperationen. Die Agrarfrage. 8°. 609 S. M. Pr. für 2 Bände 7 R. 60 K. Tugan-Baronowskij, M., Grundlagen der politischen Ökonomie. 8". 760 S. Pg. 3 R. Uber Kritik und Kritiker. Abhandlungen von A. Kuprin,E. Tschirikow, A. Kamenskij, O. Dymow, Ssergejew-Zenskij, S. Gorvdezkij, L. Lasarewskij, I. Nukawischnikow, P. Kvschewnikow, A. Budischtschew. 8°. 147 S. M. 75 K. Von der Kirche. Eine historische Skizze. 2. Aust. 8". 334 S. Pg. 1 R. 80 K. Weizmann, R., Kursus der Buchhaltung. Die doppelte Buch haltung in ihrer Anwendung auf die verschiedenen Wirt schaftsarten. 8". 363 S. Odessa. 2 R. 50 K. Gegenstände für den Gottesdienst. In 4 Tln. 8". 288 S. Pg- P- f. Weressajew, W., Erzählungen. Bd. II u. III. 3. Aufl. 8". 252 u. 248 S. M. a 1 R. Werjushskij, W., Athanasius, Erzbischof von Cholmogory. Sein Leben und seine Arbeiten in Verbindung mit der Geschichte der Eparchie von Cholmogory in den ersten zwanzig Jahren ihres Bestehens, und der russischen Kirche am Ende des XVII. Jahrhunderts im allgemeinen. Eine kirchengeschicht liche Skizze. 8". 690 S. Pg. 4 R. Wiesel, O., Sammlung der norwegischen Gesetze über Handel und Gewerbe russischer Untertanen im Norden von Norwegen. 8°. 66 S. Pg. 50 K. Witte, E. de, Wirklichkeit. Die russisch-polnische Frage in Galizien. 1804—1909. Lfg. 8. 8°. 88 S. Potschajew. P. f. Wittvrf, N., Theorie der Metalllegierungen in Anwendung auf die metallischen Systeme. 8". 443 S. M. Abbildgn. Pg. 6 N. Wjasemskij, Fürst B., Der geheime Oberrat. 8". 434 S. Pg. 3 R. Wrangel, N., Katalag der antiken Kunstgegenstände in der kais. Akademie der Künste. Die Bildnisse im Conseilsaale und die Skulpturen. 4". 148 S. m. Abbildgn. Pg. P. f. Zum bevorstehenden Kampfe auf der Balkan-Halbinsel. Angriff der Deutschen. Plan des Einfalls der Oesterreicher in Serbien und Montenegro. Kurzgefaßter Überblick der bewaffneten Macht Oesterreich-Ungarns, Serbiens und Montenegros. 8". 23 S. Odessa. 20 K. Kleine Mitteilungen. Born russischen NrheberrechtSgesctz. (Vgl. Börsenbl. Nr. 138.) — Die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs fand in der Reichsduma am 21. Mai (3. Juni) statt, und den Bericht darüber erhielt ich erst heute, am 17. Juni. Da er zu umfang reich ist, um ihn hier vollständig wiederzugeben, muß ein Auszug genügen. Zu dem Anträge von O. Pergament, daß jeder das Recht haben solle, fünf Jahre nach dem Tode des Autors dessen Arbeiten — nach der Erfüllung gewisser Formalitäten — zu ver öffentlichen, wenn diese Arbeiten auf dem Büchermärkte fehlen und die Erbberechtigten des Verfassers sie nicht herausgeben wollen, macht P. Miljukow den Vorschlag, den Erbberechtigten eine Ent schädigung von 5 Prozent des Ladenpreises zu bewilligen. A. Meyendorf will dagegen den Erbberechtigten das Recht ver leihen, die Veröffentlichung gänzlich zu verbieten, und Schubinskij verlangt, das Urheberrecht auf 50 Jahre nach dein Tode des Verfassers festzusetzen. Der Berichterstatter Andronow beantragt die Annahme des Antrags von Pergament und befürwortet den von Schubinskij. Miljukow entgegnet, die Duma habe ihren Beschluß, die Dauer des Autorrechts betreffend, durch zwei malige Abstimmung festgelegt, und dabei müsse es bleiben; alle Abänderungsvorschläge seien durch die jetzt beantragten Ergänzungen entbehrlich geworden. Senator Haßmann, Adlatus des Justizministers, beruft sich auf die Gesetzgebung des Auslandes; er erklärt, man dürfe das Autorrecht nicht als wertlos bezeichnen und müsse das Verhältnis zwischen Autor und Publikum berücksich tigen; die Ausführung des von Miljukow vorgeschlagenen Prinzips sei wenn nicht unausführbar, so doch sehr schwierig. Miljukow ent gegnet, daß außer den Erbberechtigten auch das Publikum Rechte habe und daß einmal veröffentlichte Werke gleichsam zum Besitztum des Volkes gehören und daß man diesen Reichtum dem Volke ohne große geistige und moralische Nachteile nicht entziehen dürfe. Senator Haßmann führt an, daß Gogol kurz vor seinem Tode seine ganze literarische Tätigkeit verworfen habe und daß er testamentarisch verfügt haben könnte, man dürfe außer seinem »Briefwechsel mit den Freunden« nichts weiter von ihm ver öffentlichen. Hat doch sogar Graf Leo Tolstoj seine schönwissen- schastlichen Arbeiten als sündhaft erklärt! Wäre es da nicht möglich, anzunehmen, daß er unter dem Drucke einer unberechen baren Stimmung verfügen könnte, diese Werke nach seinem Tode dem russischen Volke zu entziehen? Dürfen wir dergleichen zulassen? Darf man einen geistigen Reichtum, auf den das russische Volk ein Recht hat und auf den es stolz sein kann, ihm entziehen? Doch gewiß nicht! Ich hoffe, Sie werden die Beschlüsse der ersten Lesung aufrecht erhalten. Schubinskij entgegnet, daß durch die Beschränkung des Autor werden abgelehnt und ebenso auch der von Schubinskij, das Autorrecht auf fünfzig Jahre nach dem Tode des Verfassers zu fixieren. Miljukow führt noch gegen Schubinskij die Autorität der hochangesehenen Juristen Koni und Taganzew an, die sich gleichfalls für die dreißigjährige Frist erklärt haben. Senator Haß mann plädiert dagegen für die fünfzigjährige Frist. Ein Antrag von Miljukow betrifft die unentgeltliche Aufführung musikalischer Kompositionen; diese soll, wenn sie nicht zu Erwerbszwecken, sondern bei Volksfesten oder für Wohltätigkeitsveranstaltungen ausgeführt und wenn keiner der ausführenden Künstler dafür bezahlt wird, auch ohne Einwilligung des Komponisten gestattet sein. Dieser Antrag wird abgelehnt; ebenso auch ein Antrag Partschewskij, daß dem Verfasser das ausschließliche Uber jetzungsrecht während zehn Jahren nach dem Erscheinen des Originalwerks gewährleistet werden solle, wenn er von diesem Rechte binnen fünf Jahren Gebrauch macht. — Der Gesetzentwurf wird angenommen. W. Henckel. Nichard Wagner-Museum. — In Tribschen bei Luzern, wo die wichtigsten Teile des »Ringes« entstanden, die »Meister singer« vollendet wurden und wo Wagner den Bayreuther Ge danken durchgedacht hat, soll das Haus, in dem der Meister von 1866 bis 1872 gelebt hat, zu einem Wagner-Museum ausgestaltet werden. Eine polyuesische Bibliographie. — Von einer in ihrer Art wohl einzigen Bibliothek gibt im letzten Heft des »öullstiu ok tde ^luerieun LleoAiupdieal Loeiet^« Herr William Churchill aus Brooklyn Kenntnis. Dieser Herr hat nämlich unter dem Namen Fale-'Ula-Bibliothek eine Büchersammlung angelegt, die sich ausschließlich auf Literatur über die polynesischen Inseln und ihre Bewohner bezieht. Ansätze zu einer solchen Bibliothek und Bibliographie sind zwar auch anderwärts schon gemacht worden (z. B. in der Bibliothek der ko1^u68ian Looiet,^ auf Neu-Seeland und in der Kongreß-Bibliothek in Washington), doch können sich diese nicht mit der — auch ihrerseits freilich keineswegs vollständigen —