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1164 Nichtamtlicher Theil. ^ 72, 27. März. scheu Zeiten, welche vor allen Dingen Klarheit in den Grundsätzen erfordern; warum sollen wir im Buchhandel nicht eine reactionäre Maßregel öffentlich zu tadeln den Muth haben, um weiteren Fällen in der Zukunft vorzubeugen! Jede persönliche Frage bleibt hierbei ausgeschlossen, cs handelt sich um die Aufstellung eines Prinzips, was jeder freimüthig ver werfen oder annehmen mag. Justus Ebhardt. ' Miscellen. Leipzig, 26. März. In Veranlassung des bekannten mir von Seiten des Börsenvorstandes ertheilten öffentlichen Ver weises erhalte ich noch fortdauernd zahlreiche Zuschriften, die mir ihren Unwillen über das Verfahren des Vorstandes aussprechen, zur Veröffentlichung. Meine Instruction gestattet mir nun zwar nicht, Einsendungen von Börsenvereinsmitgliedern, soweit sie nicht gegen die Statuten des Börsenblattes verstoßen, zu beanstanden, und so bin ich seither genöthigt gewesen, den diesfallstgcn Wünschen zu entsprechen. Nachdem jedoch das Börsenblatt jetzt so vielseitige Aeußcrungen über den Vorfall gebracht hat, so möchte ich nichts zur Verschärfung des ausgebrochenen Zwiespaltes beitragen und richte daher an Alle, die es persönlich mit mir wohlmeinen, die ange legentliche Bitte, mir zu gestatten, daß ich von nun an solche Ein sendungen, welche nicht rein prinzipiellen Inhaltes sind, nicht mehr abdrucken lasse. Wer meine Gesinnungen irgend kennt, wird von mir überzeugt sein, daß auch trotz dieser Entsagung meine aufrich tige Dankbarkeit für so viele und so ungesuchte Beweise von Theil- nahme und Wohlwollen unverändert die gleiche bleibt. Julius Krauß. Ueber das Reichspreßgesetz schreibt ein Eingeweihter an die Allg. Ztg.: „Einige Blätter tragen dem zu erwartenden Reichs- preßgesetze bereits vor der Publication des Entwurfes ihre Antipathie entgegen, und suchen dieselbe dadurch zu motiviren, daß sie be haupten: der Entwurf sei von einem Mitgliede des Berliner Polizei präsidiums ausgearbeitet, und aus dieser Quelle könne nichts Gutes kommen. Diese Behauptung ist unrichtig; der Entwurf ist auf die Inspiration des Reichskanzleramtes und in Uebereinstimmung mit dessen Intentionen von einem Vortragenden Rath im Ministerium des Innern ausgearbeitet worden." Aus Bayern. Zum Vollzüge des Reichsgesetzes vomll.Juni 1870 über das Urheberrecht von Schriftwerken re., resp. hinsichtlich der Bildung der Sachverständigen-Vereinc haben die königl. Staatsministerien der Justiz und des Cultus verfügt: 1) Die lite rarischen wie die musikalischen Sachverständigen-Vcrcine für Bayern haben ihren Sitz in München. 2) Die vorgeschriebene Beeidigung der Mitglieder beider Vereine ist in öffentlicher Sitzung desjenigen Bezirksgerichts vorzunehmen, in dessen Sprengel das einzelne zu beeidigende Vereinsmitglied seinen Wohnsitz hat; das die Beeidigung vollziehende Bezirksgericht hat dieselbe in dem nach Artikel 5., Ziffer 16. der allerhöchsten Verordnung vom 16. Juni 1870, die Dienstes vorschriften über die innere Einrichtung der Gerichtsschreibcreien be treffend, zu führenden Register zu beurkunden und eine von Amts Wegen auszufertigende beglaubigte Abschrift des bezüglichen Eintrages an den Vorsitzenden des betreffenden Vereins abzugeben. 3) Jedem der beiden Vereine wird ein Siegel überwiesen, welches das könig liche Wappen in der für die Unterbehörden vorgeschriebenen Form, sowie die Unterschrift „Literarischer (Musikalischer) Sachverständigcn- Verein für Bayern" enthält. 4) Die Leitung der Geschäfte steht dem Vorsitzenden zu. Von demselben sind auch Siegel und Acten des Vereins zu verwahren. Bei Verhinderung des Vorsitzenden tritt in dessen Functionen der für ihn ernannte Stellvertreter ein. 5) Be rufen werden: In den Literarischen Sachverständigen-Verein als ordentliches Mitglied und Vorsitzender der k. Universitäts-Pro fessor und Director der Hof- und Staatsbibliothek vr. Halm; als ordentliches Mitglied und Stellvertreter des Vorsitzenden der Uni- versitäts-Prof. vr. v. Plank; als weitere ordentliche Mitglieder: der Professor der Kupferstecherknnst an der Akademie der bildenden Künste Raab, der Schriftsteller Paul Heyse, der Buchhändler Enke in Erlangen, der Buchhändler R. Oldenbourg sen. in München und der Buchhändler Rohmcr in Nördlingcn; als stellvertretende Mit glieder : der vormalige Advocat vr. Ruhwandl in München und der Buchhändler Köllner in Nürnberg. 6. In den Musikalischen Sach- verständigen-Verein: als ordentliches Mitglied und Vorsitzender der k. Generalintendant Frhr. v. Perfall; als ordentliches Mitglied und Stellvertreter des Vorsitzenden der k. Generalmusikdirector F. Lach- ner; als weitere ordentliche Mitglieder: der Prof. Rheinberger in München, der Hofcapellmeister Wüllner in München, der Componist Frhr. v. Hornstein in München, der Domcapellmeister Kammerlan der in Augsburg und der Musikalienhändler Schmid in München; als stellvertretende Mitglieder: der Prof. vr. Herzog in Erlangen und der Musikalienhändler Spitzweg in München. (Allg. Ztg.) „Erkenne dich selbst". Diese Worte leuchteten in goldenen Buchstaben dem Besucher des delphischen Tempels entgegen. Diese Worte rufe ich heute Hrn. Wadsak nach dem Lesen seines Artikels „Buchhändlerisches Stellenvermittlungs-Bureau" in Nr. 60 des Börsenblattes zu. Hr. Wadsak macht hier seinem übervollen Herzen auf eine wahrlich nicht allzu feine Art und Weife Luft. Wenn er gleich in seinem ersten Satze den Berliner Buchhandlungsgehilfen- Verein einen Verein nennt, dem ein in trübem Schlamme umher kriechendes Thier zum Symbol dient, so weiß jeder Gebildete, was er von der Bildung des Hrn. Wadsak zu halten hat. Doch hören wir weiter noch einen interessanten Satz: „Jeder Hausknecht, jedes Dienstmädchen weiß, daß man dem Stellenvermittlungs-Bureau zu zahlen hat; die Träger der Wissenschaft aber sind von ihrer hohen Mission so durchdrungen, daß sie ordinären Gelderwerb verdammen." Wenn Hr. Wadsak uns Gehilfen Träger der Wissenschaft nennt, so danken wir ihm für diese Schmeichelei, wir wollen uns aber auch unserer hohen Mission würdig zeigen und uns in Zukunft mit Stellengesuchen nicht mehr an einen Mann wenden, der dieses Ge schäft auf solche Weise betreibt. Die Krone aber seines Artikels ist der Ausspruch: „Die Klagen über den Mangel an tüchtigen Ge hilfen hört man täglich und man darf dreist behaupten, daß es kaum ein Drittel wirklich brauchbarer Gehilfen gibt." Es gehört wirklich nicht wenig Dreistigkeit dazu, obigen Satz aufzustellen, und sollte in der That etwas Wahres daran sein, so dürfte der Grund nirgends anders als in den geringen Salären zu suchen sein. Möge doch nun Hr. Wadsak, der von seinen Leistungen und Verdiensten so überzeugt ist, auch als Vermittler zwischen Prinzipalen und Gehilfen in Be treff der Erhöhung der Saläre auflreten. Es würde dies ja nur sein eigner Vortheil sein, denn bei höheren Salären könnte er ja auch höhere Provisionen nehmen. Vielleicht überlegt sich Hr. Wad sak diesen Vorschlag zur Güte und theilt uns demnächst im Börsen blatt seine Ansichten darüber mit. — v. — (Aus dem Briefe eines Collegen in London.) „Mich hat letzthin die Deutsche Buchhändlerbank interessirt. Man scheint in Berlin in denselben Schwindel hinein zu kommen, den wir in England durchgemacht, und der auch in Frankreich sein Wesen getrieben. Mich dauern die armen Actieninhaber. . . ."