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Nichtamtlicher Teil. 11, 15. Januar 1912. Kleine Mitteilungen« LVjährigeS Jubiläum. — Ende Dezember vor. Jahres konnte die hochangesehene Firma H. Gusek, k. u. k. Hofbuchhand- lung, Kunst-, Musik-, Antiquarhandlung und k. u. k. Hofbuchdruckerei in Kremsier, auf ein 50jähriges Bestehen zurückblicken. Die Firma wurde Ende des Jahres 186t von Heinrich Gusek gegründet, der ihr auch eine Buchdruckerei angliederte. In den letzten Jahren seines Lebens war er häufig längere Zeit über durch Krankheit vom Geschäfte abgehalten und wurde dann von seinem ersten Gehilfen Wilhelm Schinzel vertreten, der, als Heinrich Gusek 1884 starb, auch die Leitung des Geschäfts übernahm, das der Witwe des Verstorbenen, Frau Betti Gusek, zufiel. Seit 1890 führt der Sohn des Gründers Herr Viktor Gusek die Firma, die im Jahre 1898 in seinen Besitz überging. Er wurde durch die Verleihung des Hostitels ausgezeichnet und hat das väterliche Geschäft zu einem der bedeutendsten in Mähren erhoben. ok. Internationaler Dermatologen - Kongretz. — Der 7. internationale Kongreß für Dermatologie und Syphilis findet vom 8. bis 13. April in Rom statt. Im Anschluß an den DermatologeN'Kongreß wird in der Zeit vom 14. bis 20. April der Internationale Tuberkulose-Kongreß abgehalten werden. Die ausführlichen Programme gelangen noch in diesem Monat zur Versendung. Alle Kongreßteilnehmer werden auf den italienischen Eisenbahnen eine 60proz. Preisermäßigung genießen. Me«e Bücher» Kataloge «sw. für B«chhS«dler. von UVedsr. 8*. 11 8. in UmsoblaA. Allgemeine Buchhändlerzeitung. Wochenschrift für die Gesamt- Interessen des deutschen Buch-, Kunst-, Lehrmittel-, Musikalien- und Schreibwaren-Handels. Verantwortlicher Redakteur: Walther Seyffert in Leipzig. Verlag der Allgemeinen Buchhändlerzeitung in Leipzig, Salomonstraße 20. 19. Jahrgang, 1912, Nr. 1/2. 31,2x23,5 om. S. 1—24. Ohne auf den Inhalt dieser Fachzeitschrift einzugehen, wollen wir uns heute mit ihrem Äußern beschäftigen, das dem 19. Jahrgang ist die Allgemeine Buchhändlerzeitung zum Fraktur-Druck übergegangen und bietet sich in einer gut lesbaren »Neuzeit-Fraktur« sehr gefällig dar. Es ist wohl kein Trugschluß, wenn man annimmt, daß die Wirksamkeit unseres Kollegen Herrn Gustav Ruprecht den Anstoß zu dieser Änderung gegeben hat. Auch eine andere buchhändlerische Fachzeitschrift hat ihr Aus sehen verändert: die Deutsche Colportage - Zeitung, die in 32 Jahrgängen unter diesem Titel im Verlage des Central.Vereins deutscher Buch- und Zeitschriften händler in Berlin 8VV. erschienen ist. Vom neuen, 33. Jahr- gange ab wird sie nach einem Beschluß der diesjährigen General-Versammlung genannten Vereins weiter erscheinen unter dem Titel: »Verbands-Organ des Central - Vereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler. 33. Jahrgang der Deutschen Colportage-Zeitung«. Sprechsaal. Zur Reform des Börsenblatts. Bei den Vorschlägen zur Umgestaltung des Börsenblattes ist ein Punkt übergangen, der in den letzten Jahren mehrfach im Börsenblatt bemängelt worden ist: die Zahlungsweise der Anzeigengebühren. In § 9 der Bestimmungen über die Verwaltung des Börsen blattes heißt es: »Der Betrag der Anzeigenrechnungen ist sofort zahlbar und wird von der Geschäftsstelle durch Barfaktur eingezogen«. Hierdurch wird die Anzeigengebühr um 1 Prozent verteuert. Da dem Verlagsbuchhandel jetzt eine wesentliche Erhöhung der Gebühren auferlegt werden soll, erscheint es nur billig, ihm in bezug auf die Zahlungsweise entgegenzukommen, die weder für den Börsenverein, noch für die Inserenten, sondern lediglich für die Kommissionäre von Vorteil ist. Vielleicht könnte man den Inserenten das Recht einräumen, die Anzeigengebühr binnen einer kurzen Frist, etwa zehn Tagen, der Geschäftsstelle des Börsenvereins post- und gebührenfrei ein zusenden. Nach Überschreitung dieser Frist wird der Betrag der Anzeigenrechnung sofort von der Geschäftsstelle durch Barfaktur eingezogen. (Daß übrigens die Geschäftsstelle eines aus mehr als dreitausend Kaufleuten zusammengesetzten Vereins Zahlungen auch auf Bank- oder Postscheck-Konto ermöglichen sollte, erscheint mir als den veränderten Verkehrsverhältnissen angemessen.) Berlin. Ernst Hofmann. Entgegnung. An der Maßregel, daß Anzeigen-Rechnungen nur durch Bar faktur beim Kommissionär erhoben werden können, ist nicht im Interesse der Leipziger Kommissionäre festgehalten worden, sondern im Interesse einer vereinfachten Geschäftsführung. Es ist jetzt in werden können, da der Inserent die Kosten seiner Anzeige nicht weiß, eine vorherige Zusendung einer Rechnung aber eine regel rechte Buchführung erfordert. Die jetzige Abrechnung bedeutet für die Herren Verleger auch eine viel längere Frist wie die von dem Herrn Einsender Ver des Monats erscheinenden Ankündigungen. Denn die Abrechnung schließt genau mit dem Letzten jeden Monats. Die Versendung der Rechnungen kann aber auch bei schnellster Arbeit immer erst nach einigen Tagen des nächsten Monats erfolgen. Der Ausschuß war der Ansicht, daß, wenn die Anzeigenpreise jetzt sowieso erhöht werden, es um die Erhöhung von 1 Prozent mehr oder weniger (für Inkassospesen) den Herren Verlegern nicht ankommen könnte. Müßte der Börsenverein aber größere Aufwendungen für die Verrechnung machen, so werden seine Einnahmen geringer, was wohl auch nicht im Interesse des Herrn Einsenders gelegen ist. Leipzig. Der Ausschuß für das Börsenblatt. Rabatt an Schulmuseen. In der letzten Zeit trat an unseren Verlag wieder eine größere Reihe von Jugendschriften-Ausstellungen mit der Bitte heran, Werke geschenkweise, respektive zu Vorzugspreisen zu überlassen. Wir haben uns diesen Wünschen gegenüber im allgemeinen reserviert verhalten und die Werke nur leih weise gegen reguläre Berechnung abgegeben. — Schon jetzt kommt aber ein Schulmuseum nach dem anderen mit der Bitte, die Werke zum Vorzugspreis abzulassen. Auf unsere Ablehnungen erhielten wir dann immer recht erstaunte Briefe. U. a. schreibt Nachlaß bei Ankauf von 33^/gA und 60Das ist, wie ich er fahren habe, bei allen Schulmuseen so üblich und scheint, da es seit Jahrzehnten so gepflegt wird, doch auch nicht den buchhändle rischen Gepflogenheiten zuwider zu laufen«. Ist es nun richtig, daß derartige Rabatte ohne weiteres ge währt werden dürfen? V. 1.