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11, IS. Januar IS12. Nichtamtlicher Teil. 1. die doppelte Buchführung, 2. die einfache Buchführung und 3. überhaupt keine oder nur eine mangel hafte Buchführung angewendet wird. Bevor nun auf die Beschreibung der ein zelnen Berechnungsarten eingegangen wird, muh zum Ver ständnis und zur Erläuterung der kommenden Auseinander setzungen die Bilanz unjd dieGewinn- und Ver tu st rechnung wiedergegeben werden, die als Unterlage für die abgegebene Steuererklärung dienten. Aktiva Bilanz Passiva > .«t § ^ares gtetd"^. ^ ^ ^ 445>5>0 227 25 Hypothek 30000! 4045 97 41722 53 kassenguthaben. . . / Waren (Bücher, Kunst- gegenstände usw.). . 8526 Leihbibliothek .... 8046 80 1885 50 Geschäftsbiblivthek . . 468 Bank-Guthaben . . 5562 05 Kommissionär in Leipzig Lebens - Versicherung-- 149 70 / Einlagen 300 Debitoren 3641 67 / .X 75768>60 I 75768 50 Soll Gewinn- und V erlustrechnung Haben Unkosten 4097 05 Buch- und Kunsthandel I4873I8S Gehälter und Löhne. . 3265 Leihbibliothek .... 145 05 Abschreibungen: Hausverwaltung . . . 1413 75 Hausgrundstück. . . 460 Zinsen und Skonto . . 471 85 209 50 Honorar 600 Geschäftsbibliothek 52 Wertpapier- und Spar- 44 kassen-Konto . . . 127 53 9414 48 17632 03 17532 Ö3 (Fortsetzung folgt.) pssckke, Usi, uvä pliilipp kalk, l.ekrbuck äe8 Veul8ciien kuckksnllel8. Land i. ii. Dritte, vermehrte unä verbsLserte ^ukla^s. Deiprix, Verlag äes Lörsenvereins äer Deuteeden Lucrü- tiüncklsr. 1912. 80. In Dsinsu xsbunäsn je 6 ^ orä., 3 bar. 495 8. mi38ioll8A686däkt — D»8 8ar80rt,imsllt. VIII u. 433 8. Einen praktischen Beruf wie den des Buchhändlers kann man niemals aus Büchern erlernen, wohl aber kann und soll hier wie überall im Leben alle Betätigung im Berufe eine Ergänzung durch das Studium geeigneter Fachliteratur erfahren, weil diese immer ein besonderer Vorteil für den Einzelnen bleiben und ihm einen Borsprung sichern wird vor tausend anderen, die eine neben der praktischen Aus- und Weiterbildung hergehende theoretische Arbeit unterschätzen oder vernachlässigen. Von diesem Gesichts punkte au- muß in erster Linie auch unser Lehrbuch betrachtet werden, das nunmehr bereitsinS. vermehrterund verbesserter Auflage erschienen ist, ein erfreuliches Zeichen für den Beifall, den es in der kurzen Zeit seines Bestehens bisher gefunden hat und hoffentlich auch weiterhin finden wird. Seine Entstehungsgeschichte wird bei den Fachgenossen meist noch in gutem Gedächtnis sein. Machte sich doch seinerzeit die Herausgabe trotz der vorhandenen mannig- Bkfcnblatt ftr d« L««Ische« BuchhauLel. 7Ä. Jahrgang. mals allen Anforderungen zu genügen, die man an ein solches Jnformationswerk im Interesse des Gesamtbuchhandels zu stellen berechtigt war. Besonderer Dank und Anerkennung ge bührt daher den beiden Verfassern dafür, daß sie es verstanden haben, ihre schwierige Aufgabe in durchaus zweckentsprechender Weise zu lösen und ein Werk zu schaffen, das aller Voraussicht nach auf Jahre hinaus das vornehmste theoretische Hilfsmiitel für den Jungbuchhandel bilden und seiner Bestimmung und Ver wendbarkeit entsprechend jedem Buchhändler als zuverlässiges Nachschlagewerk in vielen beruflichen Dingen dienen wird. als eine allgemeine Besprechung an dieser Stelle vermutet und weil auch sonst eine solche Wiederholung des in früheren Be sprechungen bereits Gesagten nicht schaden kann. der Entstehungsgeschichte und dem Zweck des Lehrbuches selbst beschäftigt, mit der Abteilung: Das Buch — Der Handel — Der Buchhandel, einem allgemeinen, rein theoretischen Teil, der auch eine kurze Geschichte des Buchhandels und eine Abhandlung über die Bildung des Buchhändlers einschließt. Dann setzt mit der ausführlichen Behandlung des Ver lagsbuchhandels in 17 über sichtlich angeordneten Kaviteln die eigentliche praktische Fachkunde für den Buchhändler ein. In einem in kleinerer Schrift ge druckten Anhänge sind die Satzungen des Börsenvereins, die Buchhändlerische Verkehrsordnung, die Berkaufsordnung für den Verkehr des deutschen Buchhandels mit dem Publikum, das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, die revidierte Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, das Gesetz über das Verlagsrecht und der Ausbildung-plan für Lehrlinge im Sortimentsbuchhandel vereinigt. Im zweiten Bande findet die eigentliche Fachkunde ihre Fortsetzung in der Behandlung des Sortimentsbuchhandels in 16 und der des Antiquariats in 8 Kapiteln. Weitere Ab teilungen bilden der Kolportage- und Reisebuchhandel, das buchhändlerische Kommissionsgeschäft und das Bar sortiment. Ein alphabetisches Register für beide Bände bildet den Abschluß. Besonders rühmend muß hervorgehoben werden, daß sich die Darstellung fernhält von aller überflüssigen Breite. Ein klarer und flüssiger Stil sorgt für gute Lesbarkeit des Ganzen und ist geeignet, das Studium des Buches nicht unwesentlich zu erleichtern. Selbstverständlich ist diese neue Auflage in allen Teilen auf den heutigen Stand der Dinge gebracht worden. Die inzwischen eingetretenen Veränderungen durch die revidierte Berner Über einkunft, durch die neuen Bestimmungen der Verkehrsordnung und durch die neu eingeführte Verkaufsordnung sind sämilich berück sichtigt worden Auch wurde der bibliographische Teil (Hand bibliothek des Verlegers, Sortimenters und Antiquars) bis auf die letzte Zeit ergänzt. So darf diese neue Auflage mit Vertrauen auf ihre Mission in die Buchhändlerwelt hinausgehen, um so mehr, als der Börsen verein als Verleger den Bearbeitern die Hand gereicht und auch seinerseits alles getan hat, das Buch gut auszustatten, dabei aber doch den Preis so niedrig bemessen hat, daß jede geschäftliche Nebenabsicht von vornherein als ausgeschlossen erscheint. So möge das Werk wie bisher auch weiterhin die Freude und das Interesse an unserem Berufe erhalten und fördern helfen und namentlich dem Jungbuchhandel ein treuer Begleiter beim Vor wärtskommen im Leben werden! Möge auch den in Aussicht gestellten Ergänzungsbänden über die bei der Herstellung des Buches in Betracht kommenden buch- gewerblichen Techniken, über die literarischen Hilfswissenschaften des Buchhandels und über die Buchhaltung bald die Stunde des Erscheinens schlagen. Wenn sie ihren Zweck in gleich voll kommener Weise erfüllen wie da- Hauptwerk, so dürfen sie auch derselben guten Aufnahme im Buchhandel gewiß sein. ?. 7V