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^ 28k, S. Oktober 1912, Nichtamtlicher Teil, «öq-nn-tt f, d, rp«», vuchhandü, 12101 Sächsisch-Thüringischer Buchhändler-Verband. E. V. 29, ordentliche Verbandsversammlung am Sonntag, den 22. September 1912, vormittags II Uhr, im Saale des „Hotel Löwe" zu Rudolstadt. iFortsctzima zu Nr, 234 II, 235 d, Bli Auch die Gefälligkeitsgeschäfte im Buch handel bildeten den Gegenstand eines Referats auf der Bahreuthcr Versammlung, Der Referent wies darauf hin, daß auch in dieser Frage bereits der Verlegcrverein in dan kenswerter Weife eingegrtffen habe. Er hat feinen Mitglie dern folgendes gedrucktes Schreiben zur Abwehr von An sprüchen seitens Verwandter und Bekannter auf Lieferung von Büchern unter dem Ladenpreise zur Verfügung gestellt: »Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins hat im Januar 1812 den Wunsch ausgesprochen, daß kein Buchhändler — weder Verleger noch Sortimenter — irgendwelchen Biicherbedars an Verwandte, Freunde, Bekannte, ebensowenig an Autoren, mit denen er »kriegerisch in Verbindung steht, zu anderen Preisen als zu den Ladenpreisen — ohne jeglichen Rabatt — liefern soll. So gerne ich Ihne» also gefällig wäre, so muß doch zugegeben werden, daß eine gerechte Forderung des schwer um seine Existenz ringenden Sortiments-Buchhandels hier vorliegt, der ich mich unbedingt zu unterwerfen habe. Ich bitte Sie daher, die betreffenden Bücher in einer Sorti- mcntsbuchhandlung zu bestellen und meine Ablehnung nicht Übel zn vermerken. Hochachtungsvoll.« Hoffentlich bedienen sich in künftigen Fällen alle Ver leger dieses Abwehrmittels, Wie groß die Schädigung des Sortiments in einzelnen Fällen sein kann, geht daraus her vor, daß einzelne Verleger Autoren, die sic damit für ihren Verlag gewinnen wollten, die Lieferung ihres ganzen Be darfs zum Nettopreise angeboten haben, also nicht nur der jenigen Literatur, die die Autoren speziell bei der Abfassung eines für den betreffenden Verlag zn bearbeitenden Werkes benötigen, die sie also zum Nettopreise zu beziehen auf Grund eines alten Gewohnheitsrechts Anspruch haben. Noch umfangreicher als solche Gefälligkeitsgeschästc sei tens der Geschäftsinhaber dürften jedoch die Geschäfte der Angestellten sein. Soweit es sich um Angestellte eines Sor« timeutsgeschäftes handelt, greift ohne weiteres das Handels gesetzbuch ein, das den Angestellten aus eigenen Gewinn ge richtete Geschäfte verbietet. Aber auch die Weitergabe von Büchern zum Buchhändler-Nettopreise muß unter allen Um ständen unterbunden werden. Der Verbandsvorstand wird einen Revers ausarbeiten, der von allen Angestellten unter schrieben werden mutz und in dem sie sich verpflichten, Gegen stände des Buchhandels nur mit Genehmigung des Chefs und nur zum eigenen Gebrauche zu beziehen und sie weder zum Laden-, noch unter dem Ladenpreise weiterzuverkaufen. Die Schädigung des Sortiments durch solche Gefälligkeitsgcschäste ist namentlich in den Stapelplätzen des Buchhandels eine ganz außerordentliche. So hat z, B, der Inhaber einer großen Leipziger Firma festgcstcllt, daß seine Angestellten eine Kontinuation von 509 Exemplaren der Modenwelt bezogen haben. In Leipzig und Berlin ist beinahe jeder Mensch im stande, mit Hilfe eines Inhabers oder Angestellten eines buch händlerischen Geschäftes für sich, seine Verwandten, Kegel- briidcr nsw, den gesamten Bedarf unter dem Ladenpreise zu beziehen. Es sollte eine Ehrenpflicht jedes Chefs sein, hierin Abhilfe zu schaffen. Ich halte es auch unbedingt für erfor derlich, datz künftig jeder solcher Fall des Verkaufs unter dem Ladenpreise als ein Verstoß gegen die Verkaufsordnung angesehen und geahndet wird — ganz gleichgültig, ob hier Absicht oder Gedankenlosigkeit vorliegt. Alle solche Fälle tragen dazu bei, den Glauben an die Solidität des Buch handels im Publikum zu erschüttern und die Meinung zu Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79, Jahrgaug, verbreiten, als arbeite der Buchhandel mit Riesengewinnen. Einer Anregung des Börsenvereins-Vorslandes zufolge habe ich in den einzelnen Städten unseres Verbandsbezirkes eine Umfrage veranstaltet, ob den angesessenen Sortiments buchhandlungen durch den Geschäftsbetrieb von Vcrkehrsburcaux, Auskunftsslellen für Fremdenver kehr, Verschöncrungsvereinen und ähnlichen Einrichtungen eine erhebliche Konkurrenz gemacht werde. Auf 79 Anfragen sind 63 Antworten cingegangen. Der Erfolg entspricht kaum der Arbeit: eine wirkliche Konkurrenz wird eigentlich nur in zwei bis drei Fällen beklagt, trotzdem gerade in unserem Ver- bandsbezirkc zahlreiche Kurorte und Sommerfrischen liegen. Es kann unseren Mitgliedern nur empfohlen werden, sich selbst durch Mitarbeit au derartigen Organisationen zu beteiligen, damit auch künftig eine Schädigung ihrer Interessen vermie den werde. In den letzten Wochen ist in einer Reihe von Tages zeitungen das Inserat der »Deutschen Gesellschaft zur Verbreitung guter Bücher« (Ehrenpräsidium: Reichskanzler Fürst von Bülow) erschienen, in welchem Ro mane und Novellen ohne Erwerbsabsicht von dem Bevollmächtigten M. Bud, Berlin W, 15, »für kaum ein Zehntel des üblichen Preises« angeboten werden. Das Bör senblatt hat sich mit dieser Gesellschaft schon mehrfach beschäf tigt, wie Ihnen erinnerlich sein wird. Nach alledem, was bisher darüber bekannt geworden ist, erscheint es möglich, daß hier ein Verstoß gegen das Gesetz betreffend den un lauteren Wettbewerb vorliegt. Wir werden nachher über den Antrag eines unserer Mitglieder auf Erhebung der Klage gegen genannten Verein zu verhandeln haben. Während der Sortimentsbuchhandel einerseits bemüht ist, die ihm durch Unterbietungen des Ladenpreises und die zu nehmende Konkurrenz Unberufener erwachsenden Schädigun gen abzuwehren, sinnt er andererseits auch darauf, seine wirt schaftliche Lage auf andere Weise zu verbessern. Es steht hier in erster Linie das Bestreben nach einer allgemeinen Er höhung des Verleger-Rabatts, welche Frage ebenfalls zum Gegenstände eines Referats auf der vor jährigen Eisenacher Herbstversammlung gemacht worden war. In der sich daran anschließenden interessanten Debatte vertrat Ihr Vorsitzender die Meinung, daß das Sortiment immer mehr Zahlenmaterial dafür beibringen solle, datz der jetzige Rabattsatz für die wissenschaftliche Literatur, denn nur um diese handle es sich, von fast durchgehends 25Prozent, die Fortexistenz des wissenschaftlichen Sortiments in Frage stelle. Es sei als ein nobilo oktioium zumal des hier fast allein in Frage kommenden großen Verlags zu betrachten, datz er das für ihn tätige Sortiment zureichend entlohne, selbst wenn dies nur durch eine Erhöhung der Bücherpreise in manchen Fällen möglich sei, die in Zeiten allgemeiner Teuerung ohne hin nicht wundernehmen könne. Es sei gleich hier darauf hingewiescn, daß diese Anschauung in weiten Kreisen des Verlags nicht geteilt wird, wie der zur Ostermesse erstattete Jahresbericht des Verlegervereins dartut, wo es folgender maßen heißt: »Die vom Sortiment geforderte weitere allgemeine Er höhung der Rabatte wird kaum Aussicht auf Erfolg haben. Die wissenschaftlichen Verleger, deren Bücher von Jahr zu Jahr entsprechend dem größeren Umfange im Preise wachsen und daher auch für den Zwischenhändler einen entsprechend größeren Gewinn lassen, müßten andere Vertriebsmöglichkei len für sich in Anspruch nehmen, wenn bei dem bisherigen Rabatt das Sortiment versagen sollte. Aber auch die Rabatte der Verleger allgemeiner, schön- und populärwissenschaftlicher Literatur dürste» an der Grenze des Möglichen angclangt sein. Es liegt für das Sortiment auch nicht das er strebenswerte Ziel in der Höhe der Rabatte, die, wenn sie die