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1890 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 35, 12. Februar 1910. nur angenommen werden, wenn zwei Drittel aller An wesenden dafür stimmen. Eine Änderung des § 2 (Zusammensetzung des Vor standes), des § 10 (Rabatt), des § 13 (Abrechnung) muß von mindestens fünf Mitgliedern des Vorstandes gut geheißen werden. Kleine Mitteilungen. * Deutscher Buchdruckerverein. Rechtsauskunftsstelle. — Der Vorstand des Deutschen Buchdruckervereins hat bei seiner Geschäftsstelle im Deutschen Buchgewerbehause in Leipzig, Walz straße 1, eine Rechtsauskunftsstelle für die Vereinsmitglieder eingerichtet. Er gibt davon den Mitgliedern durch folgende Be kanntmachung in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker, Steindrucker rc.« Kenntnis: »Seit längerer Zeit mehren sich die Fälle, in denen aus Mit gliederkreisen Gesuche um Erteilung von Rechtsauskunft in Fragen, die das Gewerbe betreffen, bei der Geschäftsstelle des Hauptvereins in Leipzig eingehen. Mit Rücksicht hierauf und in der Erwägung, daß eine einheitliche Behandlung solcher Fragen am zweckmäßigsten von einer Zentralstelle aus erfolgen kann, der das Material dazu aus allen Mitgliederkreisen zugeht und die dadurch über alle Vorkomm nisse in den einschlägigen Nechtsgebieten auf dem laufenden bleibt, haben wir bei unserer Geschäftsstelle eine Rechtsauskunftsstelle eingerichtet. Diese Abteilung wird sich nunmehr mit spezieller Be- arbeitung der einschlägigen Fragen befassen und den Vereins mitgliedern auf Wunsch mit Rat und Rechtsauskünften zur Ver fügung sein. »Zugleich ist der Rechtsauskunftsstelle die Aufgabe zugewiesen, die den unlauteren Wettbewerb betreffenden Vorgänge zu behandeln. Der Verein übernimmt es, in geeigneten Fällen für die Mitglieder Klage zu erheben, soweit dies nach § 13 des Ge setzes gegen den unlauteren Wettbewerb zulässig ist und mit Aus sicht auf Erfolg geschehen kann. Ein solches Vorgehen seitens unserers Vereins dürfte in vielen Fällen wirksamer sein, als wenn es von den direkt Beteiligten ausgeht; außerdem wird dabei dem »persönlichen Moment«, das der Gegner bei Klagen seiner Kon kurrenten leicht herauszufühlen glaubt, von vornherein die Spitze abgebrochen. »Eine Gebühr für die Benutzung der Rechtsauskunftsstelle wird zunächst bei einfachen Sachen von den Mitgliedern nicht erhoben werden. Bei schwierigeren Fällen, namentlich wenn sie besondere Aufwendungen erfordern, wird die Erhebung einer solchen Vorbehalten. Für die Klageerhebung auf Grund des Ge setzes über den unlauteren Wettbewerb haben die Mitglieder, auf deren Antrag sie erfolgt, nötigenfalls die entstehenden Kosten zu tragen. »Wir hoffen, damit eine für unsere Mitglieder wie für unser Gewerbe nützliche Einrichtung geschaffen zu haben, und empfehlen sie zur recht fleißigen Benutzung. »Leipzig, 1. Februar 1910. Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins. (gez.) vr. Petersmann, Vorsitzender (gez.) Franz Köhler, Generalsekretär.« * Verein der österreichisch - Ungarischen Buchhändler. — Die Österreichisch-Ungarische Buchhändler-Correspondenz (Nr. 6 vom 9. Februar 1910) veröffentlicht das Programm der Veranstaltungen gelegentlich des Vereins-Jubiläums (Wien, 19.—21. Februar 1910). Sonnabend den 19. Februar 1910, 6 Uhr abends, Sitzung des Zentralausschusses im Konferenzzimmer des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler, Wien I, Blumenstock gasse 5, nachher Begrüßung der bereits in Wien anwesenden Kollegen im »Deutschen Haus«, I, Stephansplatz 4, I. Stock (reservierter Saal). Sonntag den 20. Februar 1910, '/,11 Uhr vormittags, Fest versammlung des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler im Festsaale des Gremiums der Wiener Kauf mannschaft, I., Schwarzenbergplatz. Sonntag den 20. Februar 1910, 7 Uhr abends, Bankett im »Hotel Kontinental«, II., Taborstraße. Tischkarten (inkl. Ge tränke) für Herren 10 Kronen, für Damen 6 Kronen. (Festkleid.) Montag den 21. Februar 1910, 10 Uhr vormittags, Haupt versammlung des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler im Saale des Kaufmännischen Vereins, I., Johannesgasse 4. * Verein der Deutschen Musikalienhändler. — Die Ver eins-Zeitschrift »Musikhandel und Musikpflege« (Nr. 6/6 vom 10. Februar 1910) veröffentlicht folgenden Auszug aus den Beschlüssen usw. des Vorstandes des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, k. 85 Zum Kampf gegen die Schleuderei durch die nicht an geschlossenen Warenhäuser hat der Vorstand beschlossen, den Verleger-Mitgliedern die Benutzung einer Numerier- Maschine oder eine Numerierung durch die betr. Noten druckereien der besonders in Frage kommenden Schlager usw. zu empfehlen. Die Beschreibung einer solchen Numerier- Maschine findet sich in einem besonderen Artikel in »Musik- Handel und Musikpflege« (Seite 19). Ein Prospekt liegt gleichfalls bei. k 86 Wie der Vorstand in Erfahrung gebracht hat, be absichtigt die New Aorker Notenstecher-Union die Wieder einführung der Uunutäeturiox 6>u,u3e. Er hat sich deshalb sofort mit einer entsprechenden Eingabe an das Auswärtige Amt gewandt, mit der Bitte, dieserhalb an den geeigneten Stellen vorstellig zu werden und unter anderen außer auf den an sich schon hohen Einfuhrzoll besonders auch darauf hingewiesen, daß Deutschland sowohl als auch die andern Staaten, die mit Amerika in einem Vertragsverhältnis stehen, den amerikanischen Geisteserzeugnissen den vollen Schutz ohne eine derartige Klausel gewähren. U 91 Zu der Bekanntmachung des Vorstandes des Börsen- Vereins der Deutschen Buchhändler vom 22. Januar 1910, die Abänderung der Satzungen des Börsenvereins be treffend, hat der Vorstand bei Ziffer 4 die Hinzufügung des Zusatzes beantragt: nach verstoßen haben »oder an Firmen, welche Bücher oder Musikalien gewerbsmäßig vertreiben, die Verkaufsbestimmungen aber nicht anerkannt haben, gar nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern«. U 93 Die durch die 6. Kommission des Reichstags erfolgte Ab lehnung des neuen Handels- und Schiffahrtsvertrages mit Portugal hat den Vorstand veranlaßt, am 1. Februar, dem Tage der Plenarsitzung, eine telegraphische Eingabe an den Reichstag zu richten, in der man darauf hinwies, daß bei Ablehnung dieses Vertrages die Meistbegünstigungsklausel und damit die Zollfreiheit für Musikalien fortfallen würde und der Reichstag deshalb um Annahme gebeten wurde. Die Annahme des Vertrages ist, wie mittlerweile die Tages zeitungen melden konnten, auch in zweiter Lesung am 1. Februar und in dritter Lesung am 4. Februar erfolgt. * Verein Dresdner Buchhändler. — Die 28. ordentliche Hauptversammlung des Vereins Dresdner Buchhändler wird am Donnerstag den 24. Februar 1910, abends 8'/« Uhr, im »Uötsl äe Kranes«, Wilsdruffer Straße 16, abgehalten werden. * Buchhändler-Verband Hannover-Braunschweig. E. V. — Der diesjährige ordentliche Verbandstag findet am Sonntag den 6. März in Hannover im Hansahaus, Aegidientorplatz, statt. Beginn der Hauptversammlung 11 Uhr. * Rostand, Chantecler (Vergl. Nr. 29, 32 d. Bl.) — Die erste öffentliche Vorstellung des »Chantecler« am 8 d.Mts. brachte in den beiden ersten Akten uneingeschränkten großen Erfolg; beim dritten fiel die Stimmung merklich und sogar bedenklich ab. Im großen Ganzen ist die Kritik der Pariser Blätter günstig. Auch die Theaterdirektoren der Porte St. Martin sind befriedigt über den Erfolg. Sie — Hertz und Coquelin — veröffentlichen im »Matin« ihre Eindrücke, und diese müssen gut sein, denn sie verkündigen, daß sie in ihrer Freude keine Feinde mehr kennen und deshalb eine Änderung in ihren Klagen gegen den »Lscolo«