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; gucdecprels: Die Seile 0.50 '/, 6. 140.-6. 78.— ^ 1 S 40 — ^L. — Mus1nlv»-1v»' ^«II> Mitglieder ! (nur ungeteilt) 140.— Librige Seiten: V, 6.120.- - S5.- 6. 35.- Nichtmitgl. I.S. (nurunget.) 280.— »» caumes.iowle <preissteigerungen. au<b okne bejond. M»1t. im j -Übrig« 6.: V, 6. 240.— V, 6. 130.— 6- 70.—.. Linzelfall jederzeit vorbch. — Deider1eit.Lrf.-Gct: Leipzig. ^ 8»nkr ^06^. t-olpLl, — po»1»ok -HAo.i 134K3 — Ssnimol-Iiln. 78 S8K — r 8uvkt»ö»»sv * Nr. 52 (N. 27). Leipzig, Donnerstag den 3. März 1927. 94. Jahrgang. Redaktioneller Teil Die Neuorganisation des Dörsenoereins. Von vr. Otto Bielefeld. Der offiziöse Aufsatz des Herrn Generaldirektors vr. Hetz in Nr. 34 des Bbl. eröffnet die Diskussion über die wohl Kantate 1927 zustandckomincnde Satzungsrevision. Wenn ich dem an alle Buchhändler ergehenden Ruse folge, zu dem veröffentlichten Be ratungsergebnis des Reorganijationsausschusses kritisch Stellung zu nehmen, so gehe ich wahrhaftig nicht von der Hoffnung aus, .auf die in wenigen Monaten fallende Entscheidung Mitwirken zu können; dafür ist auch die Zeit zu kurz, die für die erforderliche Umarbeitung durch zuständige Stellen oder gar für die vereins politische Kampagne nötig wäre, und außerdem würde ein solcher Versuch aus psychologischen Gründen schon daran scheitern, daß unsere Führer gewiß aufgeatmet haben, als sie nach jahrelangen Anstrengungen sich wenigstens einigermaßen auf einen immerhin so überzeugend aussehenden Entwurf geeinigt hatten, wie er jetzt vorliegt. Ich unterbreite meine Ansichten nur deswegen der buch- händlerischen Öffentlichkeit, weil ich die kommende Neuorgani sation wegen ihrer grundsätzlichen Halbheit und wegen ihrer tech nischen Mängel für kurzlebig halte; und da empfiehlt es sich, Zu stände und Abhilfe frühzeitig zur Diskussion zu bringen, damit die Fachwelt im gegebenen Augenblick gerüstet sei. Zu einer richtigen Stellungnahme gegenüber der Reorganisa tion des Börscnvereins kann man nur gelangen, wenn man sich ständig vor Augen hält, daß die Probleme des Buchhandels seit mehr als hundert Jahren dieselben geblieben sind, obgleich sie, den Veränderungen der Zeitverhältnisse entsprechend, immer wie der in anderen Formen auftreten, und daß das Hauptproblem einer vertikal konzentrierten Organisation, also eines Vereins von Produzenten und Händlern, stets die Teilung des Gewinnes ist, der sich beim Absatz an den Konsumenten aus der Spanne von Erlös und Selbstkosten ergibt, also regelmäßig die Aufgabe, ein Kompromiß über den meist in Nabaltform, aber auch sonstwie ge kleideten Anteil des Sortimenters am Erlös zu schaffen, das den derzeitigen Interessen und Machtverhältnissen beider Teile am besten entspricht. Der Kampf um diesen Anteil ist eine dauernd gegebene Tatsache, seine periodische Lösung eine immer wieder- kehrendc Aufgabe. Die Lage ähnelt der kirchenpolitischen, wo der Kampf sich ebenso auf dem strittigen Grenzgebiet des Staates und der Kirche durch die Jahrhunderte hindurchzieht. An sich könnte dieses Problem in der freien Wirtschaft ohne Bildung einer Berufsorganisation behandelt werden. Empfiehlt sich aber eine solche, und beim Buchhandel, der den festen Laden preis erhalten will, ist sie schon deswegen unvermeidlich, so muß zunächst das Hand werkszeug, die Organisation, die das Kompromiß über die Gewinnteilung immer wieder auf gesetzliche Weife zu schaffen hat, so eingerichtet werden, wie sie technisch ihre Aufgabe am besten erfüllen kann. Eine Selbst verständlichkeit, die man im Katzenjammer nach 1922 vergessen hatte, als man »bloß noch Wirtschaftspolitik treiben« wollte; seither hat man offenbar die unausbleibliche Lehre gezogen. Dieser Forderung entspricht im wesentlichen der Teil des Entwurfs, der die Zusammensetzung und den Aufbau des Börsenvereins selbst regelt, also — um hier wie später die Dinge durch den lehrreichen Vergleich mit der staatsrechtlichen Organisation unseres Vaterlandes zu verdeutlichen — die bei einem modernen Wirtschaftsgebilde ganz angebrachte Ersetzung der Bundesstaaten durch Rathenaus Wirtschaftsherzogtümer, d. h. die Einführung der Fachvereine als Teil- oder llnterorganisationen anstelle der Kreis- und Ortsvereine, soweit nicht eine territoriale Gliederung für bestimmte Verwaltungszwecke nötig ist. Das ist geglückt, und die Blinddarmoperation an dem eigentlich seit 1888 schon nicht mehr lebensberechtigten Verband der Kreis- und Orts- vcreine versteht sich von selbst. Auch gegen die Organisation der Rechtsprechung des Börsenvereins soll nichts eingewcndet werden; sic ist zwischen Vorstand und Bereinsausschuß richtig verteilt, und man kann es der Entwicklung überlassen, ob die ehrengerichtlichen Zuständig keiten sich erweitern. Doch muß man sich darüber klar sein, daß der Name »Vereinsausschuß- nicht mehr den alten Sinn »Aus schuß der Kreis- und Ortsvereine« hat, und daß diese Wcscns- änderung für die Zusammensetzung dieses Buchhandelsgerichts von Bedeutung sein muß. Meine Bedenken richten sich also bloß gegen die vorgesehene Regelung der Gesetzgebung und der Verwaltung; sie sind grundsätzlicher und praktischer Natur. Der Schwerpunkt des Vereinslebens liegt in der G es e tz g e b u n g, die vor allem durch Schaffung der Buchhändlerischen Ordnungen das oben erwähnte Kompromiß in Hauptpunkten und Einzelheiten herbeizuführen und alles gemeinsam zu regeln, also die Wirtschaftsfragen von Be deutung zu behandeln hat. Es ist selbstverständlich und vereins rechtlich geboten, daß der Entwurf die letzte, d. h. die wirk liche Entscheidung der Hauptversammlung be läßt, vor allem die Erlassung der Ordnungen. An dieser Tatsache ändert es auch nichts, daß der geplanteFachausschuß,der an die Stelle des früheren, etwas anders gearteten Wirtschafts ausschusses tritt, die Vorentscheidung darüber fällen soll, ob eine Vorlage der Beschlußfassung der Hauptversammlung überhaupt unterbreitet wird; denn im einen Falle entscheidet diese tatsächlich allein, im andern bleibt alles beim alten, geschieht nichts, findet kein Akt der Gesetzgebung statt. Praktisch ist das Ergebnis nicht anders, als wenn ein Antrag nicht die satzungsmäßig für die Ein bringung vorgeschricbene Stimmcnzahl erhielt. Der Fachausschuß ist also in Wirklichkeit kein maßgebendes, d. h. die Neugestaltung der Verhältnisse bestimmendes Organ, und cs ist schon deswegen eine Selbsttäuschung, wollte man in ihm eine Sicherung für das gesunde Zustandekommen der erwähnten Kompromisse erblicken. Unbestritten ist heute endlich — oder nicht, Herr Kollege Nitschmann? —, daß im buchhändlerischen Interessen- und Macht- konslikt das erstrebte Kompromiß nur in der Weise erreicht wird, daß Verlag und Sortiment als Gleichberechtigte, also in paritäti scher Abstimmung sich einigen,'sonst wiederholen sich die Revolu tionen. Eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein, daß diese Sicherung an der entscheidenden Stelle liegt, daß somit die Hauptversammlung paritätisch ab - stimmen muß. Wozu also der Fachausschuß? Betrachten wir ihn etwas genauer! Er ist ein modifizierter, vor allem durch die 246