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2801 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. ^ 57, 9. März 1908. meinem Verlage werden demnächst erscheinen: Das Reichsgesetz über den Versicherungsvertrag nebst dem dazu gehörigen Einführungsgesehe und dem Gesetz betr. Abänderung von Lestimmungen des See versicherungsrechts mit Kommentar in Anmerkungen von Or. Eugen Josef, Rechtsanwalt und Notar a. D. in Freiburg im Breisgau. Preis gebunden etwa 6 Mark. Rabatt in Rechnung 25 A und f3/f2, gegen bar 30 A und 9/8. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer regeln sich zurzeit nicht nach Gesetzesrecht, sondern nach den ^Allgemeinen Versicherungsbedingungen" der Versicherungsgesellschaften. Diese Versicherungs bedingungen haben nun eine überaus reichhaltige Rechtsprechung des Reichsgerichts und der Gberlandesgerichte erzeugt, welche auch für das neue Recht ihre große Bedeutung erhalten wird. Es ist nun der Hauptzweck des oben angezeigten Kommentars, diese Rechtsprechung für die Auslegung des neuen Gesetzes auch für die Versicherungsgesellschaften nutzbar zu machen. Denn die Vorschriften des neuen Gesetzes sind in der der jetzigen Gesetzgebung notwendigerweise anhaftenden abstrakten Sprache abgefaßt und bieten aus diesem Grunde dem Verständnis wie des Juristen, so ganz besonders des gebildeten Geschäftsmannes große Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten werden gehoben durch die Mitteilung der konkreten Beispielsfälle, die in der Rechtsprechung zu den Entscheidungen des Reichsgerichts und der Gberlandesgerichte in Fragen des Versicherungsrechts Anlaß gegeben haben. Und so wird die Anwendung des neuen Rechts in dem hier angezeigten Werke veranschaulicht durch eine Fülle geschickt gewählter Beispiele, deren Brauchbarkeit dadurch gewährleistet ist, daß sie eben der Praxis des Ver sicherungswesens entnommen sind. Interessenten sind alle deutschen und ausländischen Versicherungsgesellschaften, die betr. Aufsichts- und Gerichts behörden, Juristen sowie die versicherten selbst. Scheckgesetz. Lertausgabe mit erläuternden Anmerkungen und alphabetischem Sachregister. Herausgegeben von Albert Herrschet, Gerichtsasseffor. —— - Gebunden etwa f.50 Mark. - Rabatt in Rechnung 25°/, und Z3/f2, gegen bar 30°/, und 9/8- Der Verfasser, der während seiner Tätigkeit bei den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin Gelegenheit hatte, über das Scheckwesen sowohl nach der rechtlichen wie nach der wirtschaftlichen Seite eingehende Studien zu machen, gibt in der vorliegenden Ausgabe einen in erster Linie den Bedürfnissen von Handel und Verkehr angepaßten Kommentar zum Reichsscheckgesetz, der die für die Praxis in Betracht kommenden Rechtsfragen in gemeinverständlicher, auch dem Nicht juristen leicht faßlicher Form erörtert und durch ein eingehendes Sachregister die Übersichtlichkeit des Stoffes wesentlich erleichtert. Der Kommentar wird sich daher sehr bald als ein schätzbares Hilfsmittel für jeden Geschäftsmann erweisen. Interessenten sind Handelskammern, Handelsrichter, Banken, Sparkassen, Kassenvereine, öffentliche Kassen und Kassen der Kommunalverwaltung, Aktiengesellschaften, Kaufleute, Fabrikanten sowie auch Juristen. Ich bitte um Ihre tätigste Verwendung für beide Werke; Ihre Bemühungen werden sich lohnen! Geschätzten Aufträgen sehe ich gern entgegen. Berlin, den 5. März l908. Franz vablen