Aus dem Verwaliungs-Ausschuste des Deutschen Buchhändlrrhauses scheiden aus die Herren: Heinrich Wagner in Leipzig Richard Schulze in Leipzig. Ersterer ist satzungsgemäß nicht wieder wählbar, da 6 Jahre im Amte; letzterer ist 4 Jahre im Amte und somit auf 2 Jahre wieder wählbar; er hat jedoch erklärt, daß er eine Wiederwahl nicht annchmen werde. Im Amte verbleiben die Herren: Wilhelm Crahen in Leipzig Alfred Staackmann in Leipzig Heinrich Wallmann in Leipzig Theodor Weicher in Leipzig. Mit dem Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verehrlichen Vorstände, die Wahlvorschläge auf dem Versandten Formular bis spätestens den 18. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börscnvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, einzusendcn. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stimmvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß ß 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen (H 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins aner kannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimmvertretungs recht durch den Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptver sammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen Z 17, Absatz 4) statthaft ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: a) Benutzung des Börsenvereins-Forniulars, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, o) Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Vereins-Vorstand, ck) Vorlage spätestens am Tage vor der Hauptversammlung (Satzungen Z 17, Absatz 4); 8) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvercins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsen vereins zu senden hat. Göttingen und Leipzig, den 21. März 1908. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler vr. Wilhelm Ruprecht, Vorsitzender.