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8220 Nichtamtlicher Teil. HS 256, 3. November 18SS. Eugen Marx ausgearbeitete Verkehrsorduung wurde an genommen. Zum Vorsitzenden wurde R- Lechner wieder- gewählt. Ihm standen zur Seite W. Müller, C. A. Artaria, W. R. v. Braumüller, I. Schellbach und Otto Friese, ferner Graeser, Heick, Konegen, Kosmack, Robitscheck als Ausschuß mitglieder, Deuticke, Kubasta, Reger als Vertrauensmänner, Marx, Mänhardt, Lubenskp, A. v. Schumacher, Dase, Gubry- nowicz, Prochaska und RivnäL als Sektionsobmänner. — Bei der Zunahme der Obliegenheiten des Vereins wurde auch die Stelle eines Sekretärs geschaffen und dem Sekretär der Wiener Korporation, A. Einsle, der auch schon seit 1886 die »Buchhändler-Correspondenz« redigierte, anvertraut. Aus der Hauptversammlung von 1891 ist eine Petition um Aenderung des Preßgesetzes, aus der von 1893 die Be ratung über Gründung einer Hilfskaffe hervorzuheben. Weitere Anregungen wurden durch die Wiener Korporation und den 1891 gegründeten Verein der mährisch-schlesischen Buchhändler gegeben. Das Wirken des Vereins, seit 1889 unter dem Vorsitz von Lechner, seit 1892 unter Julius Schellbach und seit 1898 unter Wilhelm Müller, war ein viel seitiges und verdienstliches. Die ungarischen Buchhändler hatten schon 1878 einen nationalen Verein: »Ug,A^g,r üön^vlrsrsslrsäöü sx/lsts« ge gründet. Die Beziehungen zum österreichisch-ungarischen Verein blieben aber im wesentlichen bestehen, und die Mitgliedschaft in letzterem ist für viele ungarische Buch händler von Wichtigkeit. Seit 1888 bildet der österreichisch-ungarische Verein ein Organ des Börsenoereins, seit 1891 gehört er auch dem Verbände der Kreis- und Ortsvereine an und ist durch seinen Vorsitzenden Wilhelm Müller im Vorstand des Börsen vereins vertreten. Die Verkehrsorduung des Börsenvereins wurde auch für den österreichisch-ungarischen Buchhandel maßgebend. Auch die »Restvuchhandelsordnung« wurde 1897 angenommen. Nach dem Vorbilde des Börsenvereins wurde die Schleuderei erfolgreich bekämpft. Genügender Schutz des Urheberrechts wurde seit 1847 vergeblich erstrebt. 1885 stellte Artaria einen Antrag zur Ernennung einer Kommission zur Erzielung eines neuen Gesetzes an Stelle des mangelhaften von 1846, besonders mit Rücksicht auf die photographischen Prozesse. Außer Ar taria wurden in die Kommission noch gewählt A. Cranz, B. Konegen, A. Kramer, und als Vorsitzender A. v. Hölder. vr. Grünwald war rechtskundiger Berater und arbeitete einen Gesetzesvorschlag aus, dem neue wichtige Bestimmungen eingefügt waren. 1890 regte Wilhelm Müller an, der Berner Konvention beizutreten. 1892 wurde der neue Gesetzesvorschlag zwar bei dem von der Regierung beim Herrenhause ein gereichten Gesetzentwurf berücksichtigt, wesentliche Punkte aber blieben noch unerfüllt. Zwei Komitees, von Hölder für den Buch- und Kunsthandel, von Artaria für den Musikalien handel vertreten, bemühten sich, in verschiedenen Petitionen die Interessen der Urheber und Verleger zu wahren, und er zielten auch schließlich einen leidlichen Erfolg. Die konser vative Tendenz der österreichischen Gesetzgebung haftet freilich besonders auch noch dem Preßgesetz an. Noch immer besteht die schwere Belastung mit Pflichtexemplaren. Konfiskationen und Verbote von Druckschriften führen oft zu Härte und Ungerechtigkeit. Als eine wenigstens moralische Errungen schaft ist daher die Bestimmung anzusehen, daß vom 1. August 1899 ab jedes derartige Verbot dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler sofort bekannt zu geben ist. Noch immer aber besteht die hartnäckige, bisweilen widersinnige Aufrechterhaltung eines einmal verhängten Bücherverbots, auch wenn wesentliche Gründe für das Verbot inzwischen hinfällig geworden sind. Schon 1871 wurde vergeblich um Abhilfe gebeten. Der Vorstand ah sich deshalb 1896 veranlaßt, den Vereinssekretär A. Einsle mit der Bearbeitung eines »Oatalogns libroruw in ^.nstris, proüibitoruwr zu beauftragen, der als Resultat mühevoller Arbeit 1897 erschienen ist. — Die Kolportage, eins der wirk- amsten Mittel zur Massenverbreitung von Litteraturerzeug- nissen, wurde von der Regierung nachhaltig bekämpft, viel fach freilich unter stillschweigender Zustimmung der Sorti menter. 1875, 1888 und 1890 traten Konegen u. a. für Abänderung des Preßgesetzes, dann besonders für Freigabe der Kolportage und Aufhebung verschiedener den Buchhandel hemmender gesetzlicher Bestimmungen ein. Anfang 1891 wurde, unter Mitwirkung des Abgeordneten vr. Foregger, von Jasper, Konegen und vr. Steinschneider eine bezügliche Pe tition aufgesetzt und im November, jedoch unter Weglassung der wichtigen Kolportageangelegenheit, dem Abgeordnetenhause überreicht. Die Preßgesetznovelle vom 9. Juli 1894 fand bezüglich des Verkaufs periodischer Druckschriften nicht die Billigung der österreichischen Buchhändler und leitete eine energischere Bekämpfung des nichtkonzessionierten Buchhandels ein. Schon 1875 hatte Jos. Bermann die Bekämpfung der »beschränkten« oder »Teilconcessionen« angeregt. Eine 1891 vom Vorstand beim Ministerium des Innern eingereichte Petition, Teilkonzessionen nur ausnahmsweise zu gewähren, blieb er- olglos. Von Ferdinand Rebay 1885 angeregte Bestrebungen, den Buchhandlungsgehilfen zu einer ihrem Bildungsgrade angemessenen Stellung gegenüber den schmälernden Bestim mungen der Gewerbeordnung zu verhelfen, mißglückten gleichfalls. Ebenso wurde, u. a. 1887 durch einen Vortrag Rudolf von Waldheims, die schädigende Einrichtung des Zeitungs und Kalenderstempels vergeblich bekämpft. — Umsonst be mühte man sich auch, wünschenswerte Bestimmungen, den Raten- und Konkurshandel betreffend, zu erzielen. Der Kanrpf gegen die den Buchhandel schädigende Kon kurrenz des »K. k. Schulbücherverlags« ist älter als der Verein. Dieser staatliche Handel ergab 1848—98 einen den Normalschul- bezw. Lehrer-Pensioasfonds zufließenden »Gebarungsüberschuß« von 2 781352 Kronen, in den letzten Jahren vereinzelt über 100 000 Kronen. — Höhere Behörden trugen auch kein Bedenken, den ausländischen Verlagshandel dem einheimischen bei einzelnen Publikationen vorzuziehen. 1882, bezw. 1890 angestellte Versuche, den »Oester- reichischen Katalog« wieder aufleben zu lassen oder ihn ge nügend ersetzende Bibliographien ins Leben zu rufen, scheiterten. Erst seit 1899 erscheint eine »Oesterreichische Bibliographie« von internationaler Bedeutung. Die nach der ersten, 1895 abgehaltenen internationalen bibliographischen Konferenz in Brüssel angestellten Versuche, den Büchern gedruckte Katalogzettel beizufügen, verliefen im Sande. Der berechtigte Wunsch, teilweise erst in den letzten Jahren erwirkte und für »volle« Buchhändler giltige Rabatt vorteile auch nur diesen zu gute kommen zu lassen, rief 1892 die »Rolle aller concessionirten Buchhändler« hervor, die dann wiederholt aufgelegt wurde. Klagen über das Schulbüchergeschäft wurden alljährlich in der »Buchhändler-Correspondenz« laut. Auch der Vorsitzende des Vereins der mährisch-schlesischen Buchhändler, Karl Winkler, brachte die Sache in den Generalversammlungen wiederholt zur Sprache. Der Vorstand war bemüht, eine Verbesserung der Verhältnisse herbeizuführen. Wie bereits erwähnt, beschäftigte die Ausbildung der Lehrlinge den Verein schon 1845. Die Verhältnisse liegen in Oesterreich günstiger als im Deutschen Reich, dank der ! österreichischen Gewerbeordnung; doch blieb Gräsers 1885 und