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nt 27«, 1 Decemder Nichtamtlicher Lheil. 5723 in Amsterdam ansässigen Buchhändlern durch einen Direktor geleitet, Ihr Zweck ist alle Pallete für alle Buchhändler in Empfang zu nehmen und weiter zu versenden. Außerdem befaßt sie sich mit der Auslieferung des Ver lags der sich anschließenden Verleger und mit der Eincassirung behufs der Abrechnung, Dieser Vorschlag ging also, wie man sieht, viel weiter als der vom Jahre 1865. Die Kosten für die Anstalt veranschlagte Funke auf fünf tausend Gulden, Im ersten Jahre sollten diese nach seinem Plane in der Weise aufgebracht werden, daß jeder Buchhändler soviel zahlte, wie er bis dahin seinem Commissionär gezahlt hätte; der Rest, sowie die erste Einrichtung sollte von der Voreonizing be zahlt werde». Nach Ablauf dieses Jahres sollte dann ein fester Tarif für die Berechnung der Commissionsgebühren eingeführt werden. Mit Bezugnahme auf diesen Artikel und auf demselben fußend schlug nun im dUenvablack 1868 Nr, 24 der Buchhändler van Santen aus Leiden vor, eine Aktiengesellschaft mit einem Capital von fünftausend Gulden zur Errichtung einer Bestell anstalt zu gründen. Doch sollte diese Gesellschaft nur dann activ Vorgehen, wenn innerhalb zweier Monate »ach Gründung der selben die bisherigen Commissionäre keine Schritte gethan haben würden, um eine Bestellanstalt zu errichten. Es schien auch, als ob die Commissionäre diese Schritte thun würden, wenigstens versandten am 28. Mai 1868 vier Commissionäre ein Circular -— vorläufig nur an ihre Committenten —, worin sie ihre Ab sicht kund gaben, die gewünschte Anstalt zu errichten. Dagegen versandten am 14. August fünf andere Commis sionäre ein Circular, in welchem sie behaupteten, daß eine all gemeine Bestellanstalt die Commissionsgebühren um vieles erhöhen würde, und sie deshalb ihre Committenten um Nachricht bäten, ob sie sich den erwähnten vier anschließen sollten oder nicht. Doch kam es weder in diesem Jahre noch in den ersten Monaten des folgenden Jahres zu einer Entscheidung, da alle Pläne eben nur Pläne blieben. Erst in der Generalversammlung der Verosuigiuß t, b. v. ck. b, ck. b. am g. August 1869 kam die Sache in Fluß. In dieser wurde nämlich eine Commission ernannt, welche einen Plan zur Verbesserung des Expcditionswcsens ausarbeiten und den selben nach drei Monaten dem Vorstande überreichen sollte. Die Commission kani diesem Austrage nach und überreichte unterm 22, Mai 1870 folgenden Plan: 1) Die Voroolliziuz t, b, V. ck. b, ck. b. ernennt eine Commission von süns Mitgliedern mit dem Austrage, den Ver such zu machen, eine Aktiengesellschaft mit einem Capital von vierzigtausend Gulden in 160 Aktien ä zweihundertfünszig Gulden zu gründen. Jede Aktie gibt das Recht auf eine Stimme in der Generalversammlung. 2) Dieses Capital wird benutzt: a) Zum Ankauf eines günstig gelegenen Terrains. b) Zum Bau eines Hauses aus diesem Terrain. Das Haus muß groß genug sein, um darin außer der Bestellanstalt noch Räume zur Verfügung zu haben, geeignet sowohl um darin die Generalversammlung der Vsrosuißinx und der Gesellschaft abzuhalten, als auch zum Vermiethen an Vereine und andere Gesellschaften, o) Zur Einrichtung dieses Hauses und der Anstalt, ck) Als Betriebskapital, 3) Dieser Paragraph enthält den Plan des Hauses. 4) Nach Einrichtung der Anstalt wird eine Commission aus drei in Amsterdam ansässigen Aktionären mit der Aussicht über dieselbe betraut. Dieselbe stattet in der jährlichen General versammlung Bericht ab, 5) Zum Betriebe der Anstalt wird ein Direktor mit dem erforderlichen Hilfspersonal angestcllt. Dieser Direktor steht unter der Kontrolle der Commission, Entsteht zwischen Beiden Meinungsverschiedenheit, so kann der Direktor an die General versammlung der Aktionäre appelliren, 6) Jährlich wird bestimmt, wie viel Aktien eingelöst werden sollen. Die hierzu bestimmte Summe darf nicht mehr als drei Viertel des Reingewinns betragen. Ist die Hälfte der Aktien eingelöst, so wird der bis dahin zur Einlösung ver wandte Theil des Reingewinns als Dividende vertheilt. Von da an hat die VorosuiziuA das Recht, die Aktien gegen drei hundert Gulden auszukausen. Die Stimmen der Aktien gehen ans sie über. Sind alle Aktien von ihr aufgekauft, so wird die Aktiengesellschaft aufgelöst und die Anstalt wird Eigenthum der VoroeuiZillg und von dieser für eigene Rechnung weiter fortgesührt. Die Commission stellte, um ihre Zahlen zu rechtserligen, folgende Berechnung an: Ankauf des Terrains 18 000 Fl. Verkauf des daraus stehenden Hauses zum Abbruch 2 000 „ 16 000 Fl. Kosten der Eigenthumsübcrtragung 1300 „ Neubau 17 000 „ Einrichtung 3 000 „ 37100 Fl. bleibt als Betriebskapital 2 700 „ 40 000 Fl. Für die Anstalt stellte sie folgendes Budget aus: Einnahme, Vermiethen der Räume 1000 Fl. Entschädigung von Seiten der VorssuiKiux sür Abhaltcn der Generalversammlung in dem Hause der Anstalt 300 „ Verpachtung des Buffets 400 „ Commissiousgebühren von 500 Buchhändlern ä 25 Fl, 12 500 „ 14 200 F!, Ausgabe, Steuern und Reparaturen 750 Fl. Versicherung so „ Heizung und Beleuchtung 500 „ Gehalt des Direktors 2 000 „ Löhne des Personals 3 500 „ Diverses 900 „ Saldo 6 500 „ 14 200 Fl. Die Commission rechtfertigte dann diese Berechnung und be hauptete, daß, selbst wenn nur 100 Buchhändler die Anstalt be nutzen würden, dieselbe doch lebensfähig sei. Um dies zu beweisen, stellte sie folgendes Budget aus. Einnahme, Vermiethen der Lokale 1000 Fl, Entschädigung von Seiten der Versouizinx (s oben) 300 „ Verpachtung d, Buffets 400 „ Commissionsgebühren von 100 Buchhändlern 4 25 Fl, 2500 „ 42ÖÖ"Fl. 792»