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165 166 Dransp. 32,500,000 10) Mecklenb.-Schwerin. 450,000 6 konune». 75,OM 11) Holstein 430,OM 5 86,000 12) Nassau 350,OM 6 58,333 13) Braunschwcig l.. 350,OM 13 26,923 14) Luremburg 300,000 1 300,000 H 15) Oldenburg 250,000 1 250,000 16) Sachsen-Weimar 250,l>M 17 14,706 17) - Gorha 150,000 18 8,334 18) Hamburg 150,OM 14 10,714 10) Sachsen-Meiningen. 140,Ml 4 35,OM 30) - Alten bürg... 120,OM 8 15,OM 21) Mccklenb. - Strelih.... 00,000 1 90,000 22) Lippe-Detmold 80,000 1 80,OM 23) Anhalt-Dessau 60,OM 5 12,000 24) Schwarzb.-Rudolstadt 60,000 2 30,(XX) 25) Neuß j. Linie 60,000 2 30,000 26) Waldeck 60,000 3 20,OM 27) Schwarzb.- SondcrSH. 50,OM 3 16,666 28) Frankfurt a.M 50,OM 33 1,515 29) Bremen 50,MO 4 12,500 30) Lübeck 50,000 2 25,MO 3l) Anhalt-Bernburg 740,000 — — 32) Hohenzoll.-Siegmar.. 40,000 — — 33) Anhalt-Kothen 40,MO i 40,MX) 34) Neuß äst. Linie 25,000 12,500 l15) Schanmburg-Llppc... 25,0<X) — — 36) Hcsscn-.Oombnrg 20,000 — — 37) Hohenzoll.-Hcchingen. 20,000 i 20,MX) 38) Liechtenstein 6,000 30,2M;,M> Die Besorgung der Kommissionen für die 1000 aus wärtigen Buch-, Kunst- und Musikalicn-Handlungen beschäftigt in Leipzig 53 Handlungen, von denen 4 über 50 Committenten 2 - 40 - 0 - 30 4-20 ? 8 - 10 ? und 20 von 1 — 10 - haben. Welch eine Maste von Geschäften eine so bedeutende und nie versiegende Korrespondenz in dem leipziger Buch bandlungswesen und den damitverwandlcn Geschäftszweigen hcrvorbringen muß, ist leicht zu berechnen, aber auch eben so, wie Ordnung und Solidität der Häuser, denen man seine Interessen anvcrtraut, Hauptbedingunq für die gegenseitige Sicherung derselben stets senn muß. Ohne diese Eigenschaften kann der künstliche Mechanismus nicht unge stört bleiben — Unordnungen müssen entstehen, Mißtrauen sich einsinden, der Gute dann mit dem Schlechten leiden.— Bei dieser unverhältnißmaßigen Zahl ist jedoch zu bemerken, daß buchhändlerjsch Luremburg als ein französisch redendes Ausland betrachtet wird, und jedenfalls noch niedrere nur nichtnachLeipzig handelnde Buchhändlerdaselbst sich befinden. Ueber die Gültigkeit der von den leipziger Com- missionnairen ausgestellten Quittungen. Der Unterzeichnete findet es im Interesse seiner auswärtigen und hiesigen Herren College», eine Sache zu besprechen, die für unfern Gcschastsverein von allge meiner Bedeutung ist, und hofft durch Mittheilung des nachstehenden Falles seine Hrn. College» zu veranlassen, über die Gültigkeit der Quittungen von Seiten der hie sigen Commissionnaire etwas Gesetzliches, Bindendes, vielleicht schon in nächster Ostermesse, zu bestimmen. Aus dem Nachfolgenden geht nämlich hervor, daß das leipziger Handelsgericht die hiesigen Com missionnaire nicht für gesetzlich befugt hält, Zahlungen anzunehmen und Quittungen für die in dem Müller'schen Buchhändler-Ver zeichnisse als deren Committenten anglege- benen Handlungen auszustellen, und daß die Handlungen an deren Commissionnaire man das Schuldige zahlte, das Recht der Forde rung an jeden behalten, sobald solche ihre Commissionnaire nicht gesetzlich zurAnnahme von Zahlungen bevollmächtigten. Da dies bisher wohl von den wenigsten auswärtigen Handlungen berücksichtigt wurde, weil Niemand daran denken konnte, daß hier auf dem Platze eine gerichtliche Bestätigung des Cvmmissionnairs nöthig sey, so dürste die Nothwcn- digkeit daraus hervorgehcn, daß der gegenseitigen Si cherheit wegen jeder Auswärtige seinem hiesigen Evm- missionnair förmlich Procura ertheilte, damit solchem un gefährdet Zahlungen geleistet werden können. Nachstehender Fall möge zu dem Gesagten als Bei spiel dienen. Im Februar 1833 bestellte mein Committent Duy- le in Salzburg eine Partie lithographirter Merkchen von der lithogr. Anstalt in Gera und schrieb mir bei Einsendung des Zettels, daß er die Sachen nöthig brauche lc. Ich ließ den Commissionnair dieser Anstalt Hrn. Wicnbrack fragen, ob ich die Sachen zur umgehenden Sendung haben konnte, da aber das Verlangte nicht hier lagerte, sandte ich den Zettel direct nach Gera, indem ich der Anstalt für Hr. Duyle bürgte, und den Betrag in Gera (wo mir einige Kunden schuldeten) oder hier zu leisten versprach. Im März erhielt ich die Sa chen, und da die Anstalt die Zeit der Bezahlung nicht bestimmte, sondern nur erwähnte, daß es ihr lieber wäre, wenn die Zahlung in Gera geleistet würde, ich aber indessen nichts mehr von meinen dortigen Kunden zu fordern hatte, so setzte ich den Betrag (i?Thlr. 18 gr.) auf die Duple'schc Ostermeßzahlungsliste und ließ solchen an Hrn. Wicnbrack verabfolgen, der die Zah lung auch ohne weitere Bemerkung, unter der Firma: lithographische Anstalt in Gera, annahm und quittirte. Nach der Messe schrieb mir ein Hr. v. Kokeritz als Inhaber dieser Anstalt und ersuchte mich »m Berich tigung des bemerkten Betrags. Ich war natürlich dar über erstaunt, frage wegen der gemachten Zahlung 10*