Volltext Seite (XML)
jetziger Besitzer, der einzige Sohn des Gründers, Herr Nndols Nohr, übernahm das Geschäft am 1. Juli 1904, nachdem er 12 Jahre lang in verschiedenen angesehenen Sortiments- und Verlagsbuchhandlungen gearbeitet und sich die erforderlichen buchhändlerischen Kenntnisse an geeignet hatte. Ein kleiner Verlag auf nautischem Gebiete war dem Sortiment in den 70cr und 80er Jahren angegliedert, wurde aber später nach Rückgang der Segelschissahrt nicht weiter ausgebaut. Kurz vor dem Kriege wurden u. a. einige Werke heimatlicher Dichter in vornehmer Ausstattung herausgegebcn, die weit über die heimat liche Scholle hinaus regen Anklang fanden. Während des Krieges mußte die Verlagstätigkcit leider ganz ruhen, da der Inhaber von 1915 bis zum Schluß des Krieges einberufen war. Auf 75 Jahre des Bestehens blickt am 1. September die Buch- und Steindruckerci, Verlagsanstalt Emil Hochdanz in Stuttgart zurück, auf deren Werdegang wir nach Erscheinen der bereits angekün- digten Festschrift znrückkommen werden. Das 25jährige Bestehen feiert die Firma Oskar Laube in Dresden. Aus kleinsten Anfängen entwickelte sich im Laufe der Jahre ein graphischer Betrieb, der heute gegen 100 Personen beschäf tigt und dank seiner anerkannt künstlerischen Druckerzeugnisse besten Ruf genießt. Nach dem Ableben des Gründers, Oscar Lande, übernahm sein Sohn, Herr Hans Laube, der sich schon als tech nischer Leiter der Bugra bewährte, die Führung des Geschäftes, dem er bald eine Steindruckerei und sonstige Nebcnzwcigc angliederte. Ein Verlag schloß sich in jüngster Zeit an, der Siedlerschriften und deutsch völkische Werke sowie den »Dresdner Kalender« herausgebracht hat. Fernsprechverkehr mit dem besetzten Gebiet. — Von jetzt an ist auch der telephonische und telegraphische Verkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Deutschland von der französischen Be hörde freigegcben worden, soweit die Linien dies erlauben, allerdings unter dem Vorbehalt einer Kontrolle. Post. — Nach den nachstehend aufgeführten vormaligen Schutzge bieten in der Südsee können Telegramme wieder angenommen wer den. Die Gebühr für das Wort beträgt bei gewöhnlichen Telegrammen nach Apia (Samoa) ^ 11.20 Nabaul (Neuguinea) ^ 8.80 Madang (früher Friedrich-Wilhclmshafen), Neuguinea 8.80 Jap (Karolinen) ^ 10.45 Nauru (Marshall-Jnseln) 8.80 Telegramme nach Apia müssen mit Unterschrift versehen und in offener Sprache oder nach einem der folgenden Wörterbücher abgefaßt sein: Abc, 5. Ausgabe, Lieber, Western Union, Broomhall, Bentley. Telegramme in verabredeter Sprache müssen Angabe des benutzten Wörterbuchs enthalten. Nach den übrigen Gebieten unterliegt der Telegrammvcrkehr keinen Beschränkungen. Gegen die »Aufklärungsfilme«. — Gegen die seit den Tagen der November-Revolution und nach der Aufhebung der Filmzensur in Mas sen von gewissen Filmfabriken in die Öffentlichkeit gebrachten soge nannten Aufklärungsfilme wird jetzt von allen Seiten erfreulicherweise mobil gemacht. Während in Preußen noch die Maßnahmen erwogen werden, die zur Eindämmung dieses Unfugs getroffen werden sollen, hat man in Baden bereits verschiedene anstößige Filme beschlagnahmt. Gegen die Hersteller und Verbreiter der Filme ist auf Grund des be kannten Paragraphen betr. Verbreitung unzüchtiger Schriften Straf antrag gestellt worden. Im Badischen Landtag ist der Antrag gestellt worden, die Kinematographcnthcater zu kommunalisieren und die Film-Industrie zu sozialisieren. Auf diese Weise hofft man künftig den Schmutzfilm unmöglich machen zu können. Im Interesse der mächtig emporgcblühten Filmindustrie wäre es aufrichtig zu wünschen, daß den augenblicklichen beklagenswerten Zu ständen recht bald ein Ende bereitet würde. Die letzten Monate haben gezeigt, daß die Filmindustrie noch immer nicht reif genng ist, nm ohne Zensur bestehen zu können. Wenn man auch einer behördlichen Zensur nicht bedingungslos wird zustimmen können, so sind doch die Gefahren, die in der weiteren Ausbreitung der obszönen Filme liegen, so groß, daß unbedingt hiergegen eingeschritten werden muß. Es erscheint fer ner angebracht, gegen die mißbräuchliche und ungesetzliche Ausbeutung literarischer Werke durch gewisse Filmfabriken mit allen Mitteln anzu- kämpfen. Walter Thiele mann, Berlin. Post. — Nach Ungarn sind bis auf weiteres überhaupt keine Pakete mehr zugelassen. Dahin unterwegs befindliche Pakete sind an die Absender zurückznleiten. Nach dem Königreich der Serben, Kroaten und Slo- vencn sind gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen jeder Art sowie Zeitungen technischen und wissenschaftlichen Inhalts zugelassen. Das Gebiet der Pvstverwaltung dieses Landes umfaßt: a) vom ehemaligen Österreich: Südstciermark, ferner bis zur Was- fcnstillstandslinie: Südkärnten, Kram, Istrien, Dalmatien; b) vom ehemaligen Ungarn: Kroatien-Slavonien bis zur Waffen stillstandslinie sowie die Murinsel; e) Bosnien-Herzegowina; 6) Serbien; e) Montenegro. Die Sendungen sind wie die nach Dcutschösterreich zu leiten. Auf diesem Wege können auch Briefsendungeu an die in Serbien unterge- brachtcn deutschen Gefangenen befördert werden. In dem von den Polen besetzten preußischen Ge biet werden fortan zum Frcimachen der Sendungen neben den deut schen Postwertzeichen auch polnische Postwertzeichen zu 5, 10 und 15 Pf. verwandt werden. Gegen die Besteuerung der Anzeigen. — Der Entwurf eines Um satzsteuergesetzes ist soeben veröffentlicht worden. In ihm ist eine Son dersteuer für Inserate und Reklamen vorgesehen, die das Interesse jedes Geschäftsmannes beansprucht. Der »Verein Deutscher Neklame- fachleute E. V. Berlin« hielt am 20. August in den Wilhelmshallen am Zoo seine Monatsversammlung ab, in der über die Besteuerung der Anzeigen verhandelt wurde. Nach einem Referat des Generalsekre tärs des Verbandes der Fachpresse Deutschlands, Herrn Or. Richard Pape, wurde folgende Entschließung einstimmig gefaßt: »Die Jnse- ratensteuer, wie sie im Umsatzsteuergesetz enthalten ist, muß abgelehnt werden, denn sie wirkt gerade in der jetzigen Zeit, wo die wichtigste Ausgabe Deutschlands der Wiederaufbau unseres Wirtschaftslebens, die Neubelebung der Industrie, des Handels, der Warenerzeugung und des Warenumsatzes ist, unwirtschaftlich und unsozial; sie trifft gerade die kleinen und mittleren Reklamevcrbraucher am schlimmsten und bildet ein schweres Hindernis für einen baldigen Wiederaufbau der Wirt schaft. Der Verein Deutscher Neklamefachleute hält cs für unbedingt erforderlich, daß zu den Verhandlungen auch Neklamefachleute hinzu gezogen werden«. Bei der Wichtigkeit der neuen Steuer für den Buch handel kommen wir noch eingehend darauf zurück. Festsetzung des Verkaufspreises bei Einführung deutscher Bücher nach Finnland. — Nach einem Bericht aus Finnland, abgcdrnckt in den »Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft« 1919, Nr. 50, empfiehlt es sich, im Falle der Übertragung von Verkaufsrcchten deut scher Bücher in Finnland, über die Verkaufspreise feste Abkommen zu treffen. Die Verkaufspreise für deutsche Bücher sind zurzeit in Finn land höher, als Unkosten, Fracht usw. rechtfertigen. Ter Grund ist zn suchen in den durch den Kursstand verursachten außerordentlich hohen Preisen für skandinavische Literatur, durch deren Einwirkung die Preise für deutsche Bücher grundlos ebenfalls in die Höhe getrieben werden. Bei der großen Verbreitung der deutschen Sprache in Finn land erscheint es für den deutschen Verlagsbuchhandel als lohnende Aufgabe, auch dem minderbemittelten Publikum in Finnland deutsche Bücher zu möglichst billigen Preisen zugänglich zu machen. Die Erhöhung der Postgebühren wird auf den wissenschaftlichen Betrieb einen ungünstigen Einfluß ausübcn dadurch, daß das Ver schicken der wissenschaftlichen Werke ans den Staats- oder Universitäts bibliotheken sich wesentlich verteuern wird. So berichtet die »Mün chener Medizinische Wochenschrift«, daß für die Versendung eines 12 Kilo schweren Pakets mit etwa sechs Bänden in der Fernzone 10 „/i Portogebühren (sie! Red.) bezahlt werden müssen. Dadurch wird die wissenschastliche Arbeit außerhalb der Sitze der großen Bibliotheken aufs äußerste erschwert. Nach der bevorstehenden Aushebung der Porto freiheit werden die wissenschaftlichen Arbeiten auch an den kleinen Universitäten schwer geschädigt, da deren Bibliotheken in hohem Maße auf die Ergänzung durch die großen Büchereien angewiesen sind. Es muß daher nachdrücklich gefordert werden, daß der Bezug von Büchern aus Staats- oder Universitätsbibliotheken seitens staatlicher oder städtischer wissenschaftlicher Anstalten ganz oder teilweise von Gebühren frei bleibt. Die Freimarken zur Erinnerung an die Deutsche Nationalvcr sammluug 1919 werden häufig zur Freimachung von Sendungen nach dem Auslande benutzt. Es sei daher darauf hingewiesen, daß diese Marken mit Rücksicht auf die entgegenstehenden Bestimmungen des Weltpostvertrages nur im i n n e r d c u t s che n Verkehr G li i tigkeit haben. 759