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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirtcn des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. M 39 Gesetzgebung. In Folge König!, hoher Cultministerialverordnung wurde am 8. Sept. von der Büchercommission in Leipzig verboten und consiscirt: Die zehen Gebote der Eheherren aller Orten an ihre Frauen. Die sieben Bitten der Ehefrauen an ihre Männer. Die zehen Wirthshausgebote. Wie sie ein Gast oder Schenkwicth seinen Gasten aufs fleißigste sür- halten soll. B u ch h a n d e l. Bemerkungen gegen Hrn. Kehr's Veru rth eil u n g in Nr. 32 des Börsenblattes. (Von einem Süddeutschen Buchhändler.) Einsender theilt nicht die Meinung des Verfassers eines Aussatzes in Nr. 32 des Börsenblattes , daß man kein Ve teran sein dürfe, um die Frage im rechten Lichte zu erbli cken: ob cs für Süddeutsche Handlungen convcnabler sei, ihre gegenseitigen Rechnungen in Leipzig zu rcguliren, oder, wie bisher, von Hause aus. Im Gegeutheil, hält er dafür, daß es den jüngeren obliegt, die in Ehren ergrauten Häupter zu fragen, warum sie nicht selbst eins: ihre Jugendkraft dadurch bewährten, daß sic den Wagen des Süddeutschen Verkehrs aus holprigem Geleise auf eine scheinbar glattere Bahn versetzten. Ihre Antwort dürfte sein: daß beide Methoden ihre gute und ihre schlimme Seite haben, und daß eine absolut gute nie werde ausgefunden werden, weil jeglich Ding unter dem Mond, der einmal keine absolute Weisheit zu bescheincn hat, schwarz oder weiß 3r Jahrgang. 1836. aussieht, je nachdem man seinen Standpunkt nimmt. Es kann nicht leicht einen einfacheren Einfall geben als den, daß die Süddeutschen Handlungen, wie die Norddeutschen, in Leipzig ihre Rechnungen abmachen. Einem Nichtbuch händler, einem Kaufmann vielleicht, der mit der halben Welt zu thun hat, ohne daß er sein Comptoir verläßt, und Capitalien umtreibt, die so groß sind Wiedas Betriebskapi tal des gesummten deutschen Buchhandels, wird cs vielmehr seltsam Vorkommen, daß die Norddeutschen Handlungen nicht dem Beispiel der Süddeutschen folgen, d. h. zu Hause bleiben, ihre Rechnungen schriftlich ordnen, nicht alljähr lich einen bedeutenden Theil ihrer Zeit durch eine weite kost bare Reise ihrem Geschäft und ihrer Familie entziehen, ihr Soll nicht mit beträchtlicher Einbuße nach Leipzig schaffen und ihrHaben mit nicht minder bedeutendem Verlust von da zurückspazieren lassen rc. Es wird ihm scheinen, daß der Deutsche Buchhandel, wenn man ihn als ein Ganzes betrachtet, der Grille eines jährlichen Congresses eine un- vcrhältnißmäßige Quote seines Gesammtvermögens opfert. Er wird lächeln, wenn wir den Mauern unsrer Börse eine ewige Dauer prophezeihen, und er wird vielmehr meinen, daß noch ein ganz anderer Zustand möglich sei, zu dem sich der gegenwärtige verhält wie das Kind zum Manne; eine Zeit, die keinen gemeinschaftlichen Abrechnungsplatz mehr flattirt, der die Nebenbestimmung eines gemeinschaftlichen Lagerhauses hat. Man kann diese Ansicht, die einem in der Gesellschaft oft begegnet, dahingestellt sein lassen, und der, größten teils durch die breite Ausdehnung seines Feldes entschul digten Form des Norddeutschen Buchhandels ihre relativen Vorzüge zugestehen, ohne deshalb die des Süddeutschen mit Freitags, den 23. September