88» ,. » Dtlchn. »E.iid-I, Fertige Bücher. 1». 13. Januar 1S12. Eugen Neutsch Verlag . München HI Zur Lagerergänzung empfehlen wir: Stiegler-Leiprecht Die Reichsversicherungsordnung in Einzelbänden Textausgabe mit Abdruck der Verweisungen, Anführung der alten Gesetzesstellen und ausführlichem Sachregister Vd. I: Krankenversicherung in der RVO. Bd. II: Unfallversicherung in der RVO. Bd. III: Invaliden und Hinterbliebenenversicherung in der RVO. Jeder Band vollkommen in sich abgeschlossen und^einzeln verkäuflich. M. 2.50 ord., M. l,50 bar und 7/6 Diese Ausgaben bieten bei billigerem Preise die gleichen Vorteile wie jetzt erscheinende Kommentare. Der „Kompaß", ein bedeutendes Fachorgan, schreibt: Der Vorteil dieser Veröffentlichung besteht darin, daß in jedem Band die „Gemeinsamen Vorschriften", die einschlägigen Bestimmungen über die „Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten" und über das „Verfahren" und die einschlägigen Bestimmungen aus dem Einführungsgesey ausgenommen sind. Dadurch ist jeder Band für sich abgeschloffen und kann ohne Zuhilfenahme der anderen Bände benutzt werden. Durch den Abdruck der zahlreichen Verweisungen auf andere Gesetze ist hier in einem Bande vereinigt, was sonst mühsam aus anderen Gesetzen zusammen gesucht werden mußte. Die Herausgeber, zwei Fachmänner, die seit Jahren in der Praxis der deutschen Sozialversicherung stehen, bürgen für die Erfordernisse einer guten, brauchbaren Ausgabe. nebst den Ausführungsbestimmungen des Reichs und der Bundesstaaten Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von Oberbürgermeister Cuno M. 2.80 ord., M. 1.70 bar und 7/6 Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von Oberbürgermeister Cuno M. 1.80 ord., M. 1.1» bar und 7,6 „Eine wirklich brauchbare, in manchen Einzelheiten ausgezeichnete Darstellung des Willens des Gesetzgebers bietet der Kommentar von O.-B. Cuno-Hagen, der als Mitglied des Reichstags an der Schaffung des Gesetzes in allen Stadien der Verhandlung lebhaften Anteil genommen hat." (Kommunale Praxis.)