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542 »»rs-nil-u I. d. Dtschn. «Uchhand-I. Nichtamtlicher Teil. ^ 10, 13. Januar 1S12. Handlung in Neunktrchen (Bez. Trier) zum Verkauf kam, erwarb sie eine G. m. b. H. von 28 Teilhabern mit 25 000^ Kapital unter der Firma »Katholische Vereinsbuch handlung«, die ausdrücklich die Kolportage zum Hauptzweck hatte. Zu diesem Zweck stellten mehrere Gönner der Gesell schaft ein Kapital von 5000 ^ zur Verfügung und nun ging man an die 1905 erfolgte Gründung eines »Katho lischen Kolportage-Vereins«. Im selben Jahre kam das erste Heft einer Wochenschrift »Nach der Schicht« heraus, die sehr geschickt redigiert wird. Aus Vorstandsmitgliedern des Vereins und Gönnern des Unternehmens ging dann 1907 der Neunkirchener Kolportage-Verlag als weitere G. m. b. H. in Wiebelskirchen bei Neunkirchen mit einem Kapital von 22 000 ^ hervor, in dem nun die Zeitschrift erscheint und von dem seit 1907 eine Kolportage-Broschüren- Sammlung mit Romanen und Geschichten ausging. Außer 16 lebenslänglichen Ehrenmitgliedern (zu 100 ^) zählte der Kolportage-Verein 1911 200 Ehrenmitglieder, die jährlich 10 ^ bezahlen. 1908 halte der Kolportage-Verlag etwa 200 Agenturen, die neben der Wochenschrift andere Zeit schriften, Kalender, Broschüren usw. verteilen. Es stellte sich aber heraus, daß die Kolporteure nur im Nebenberuf an gestellt werden konnten, da die Kolportage im Hauptberuf sie nicht nährte. Überhaupt ist der Erfolg, obschon in die Gründungen ein Kapital von 52 000 ^ gesteckt wurde, nur lokaler Natur. Die Vereinsbuchhandlung ist seit 1905, als sie einen Umsatz von 52 600 ^ mit einem Reingewinn von 2000 ^ erreicht hatte, jährlich zurückgegangen, so daß sie 1910 nur mehr einen Umschlag von 30 900 -O hatte, wobei zum ersten Male ein Verlust von 2000 zu buchen war. Der Reservefonds beträgt nun noch 864 Noch eine besondere, aber ziemlich erfolgreiche Art des Büchervertriebs in den großen Volksschichten ist zu erwähnen, die sich in Süddeutschland in einer Weise bewährt hat, daß jährlich durchschnittlich 30000 Broschüren sozialen, apologetischen und unterhaltenden Inhalts abgesstzt werden. Es hatauchschonJahre gegeben, in denen die Zahl auf 47 000 und 50000 angcwachsen war. Die Hauptstelle des Verbandes süddeutscher katholischer Arbeitervereine in München (Herrenstr. 36) hat einen -Broschürenoertrieb mit Prämienverteilung- für seine Mitglieder eingerichtet. Die Hauptstelle liefert an die Vereine Blocks von »Prämien-Zelteln», die für 50 H durch Vereins mitglieder in Versammlungen und bei ähnlichen Gelegenheiten vertrieben werden. Der Käufer kann sich aus dem Broschüren- Verzeichnis, das für 1910/ll aus 38 Nummern bestand (manche Nummern vereinigten zwei Broschüren), eine oder zwei Broschüren auswählen. Der Vertrauensmann schreibt auf ein beigegebenes Adressenverzeichnis die Adresse des Käufers und die gewählte Nummer und sendet nach Verkauf des Blocks die zugehörige Bücherkarte mit den Bestellungen an das Verbandssekretariat, von dem die Broschüren an den Vertrauens mann zur Verteilung gesandt werden. Auf Grund seines numerierten Prämienzettels nimmt nun der Käufer auch an einer Verlosung teil, bei der er ein Fahrrad oder eine Näh maschine, bares Geld im Betrage von 50 bis 5 Uhren, Eßbestecke, Bilder und (1430) Bücher gewinnen kann. Die Verteilung dieser 1500 Prämien im Werte vvn 5120 ge schieht am 1. Mai jedes Jahres. Wenn wir uns nun zum Schlüsse die Frage vorlegen, welche Stellung der Buchhandel zu all diesen Versuchen, im Volke die Literatur zu verbreiten, einnimmt, so ist dafür vor allem die Erwägung maßgebend, daß die Volkskreise, in denen diese Kräfte vornehmlich wirken, von dem regulären Buchhandel nur sehr schwer ersaßt werden. Mit Bezug aus sie könnte man wohl die oben erwähnte Verteidigung des Salzburger Büchervereins gegen die Vorwürfe gellen lassen, die ihm wegen angeblicher Schädigung des Buchhandels gemacht worden sind. Nicht schädigend, sondern Nutzen stiftend glauben diese Unternehmungen sür den Buchhandel zu wirken, indem sie die Lust am Lesen erst wecken und nur in einem nicht ausreichenden Maße befriedigen, so daß diese Kreise sür den Buchhandel vielmehr neu gewonnen würden. Einiger maßen verschieden davon ist vielleicht die Beurteilung der Unternehmungen, deren größtes uns im Borromäusverein entgegentritt. Auch hier gilt zwar, besonders nach dem Fallenlassen der Gelegenheit zur Beschaffung von Büchern mit Rabatt, die Begrenzung der Befriedigung des Bedürf nisses, aber es könnte fraglich erscheinen, ob die Ausbreitung der Bibliotheken nicht das benutzende Publikum vom Kauf abzuhalten geeignet ist. Das aber ist eine Frage, die nicht für diese Sondersälle zu beantworten ist, sondern in Ver bindung mit der Frage der Leihbibliotheken jeglicher Art ge stellt werden muß. Sie kann deshalb hier ausscheiden. Was aber die katholische Kolportage betrifft, so kann sie unmöglich zu irgendwelchen Befürchtungen sür den Buch handel Anlaß geben; denn die Schwierigkeiten, die sich allen bezüglichen Versuchen bis jetzt entgegengestellt haben, sind derart, daß man an ihrem Erfolg nachgerade zweifeln muß. Jedenfalls ist man noch himmelweit entfernt von der Verwirklichung des von Herrn Lensing geforderten Netzes katholischer Kolportage über ganz Deutschland. Bis jetzt ist die konfessionelle wie die nichtkonsessionelle aus die Verbreitung guter Literatur bedachte Kolportage gleicherweise wenn nicht direkt als gescheitert, so doch als in ihrem Ergebnis minimal zu bezeichnen, und es müßte sich sehr vieles ändern, wenn die Hoffnung einer Besserung dieser Ersolge begründet sein sollte. Das wird auch in den beteiligten Kreisen ohne weiteres zugegeben. Ganz unzulässig und verkehrt wäre es aber, erzielte Erfolge der katholischen Organisationen zur Bücherverbreitung einfach als dem Sortimentsbuchhandel ent gangenen Gewinn buchen zu wollen. Wichtige Gutachten amtlicher Handelsver tretungen zum Wechselrecht. ») Bezahlung durch Wechsel. Beklagter durste mit Recht annehmen, daß Klägerin mit der Wechselrcguiierung einverstanden sei, da der Wechsel nicht sofort zurückgesandt wurde. Es entspricht nicht der Verkehrssitte, eingesandte Wechsel so lange liegen zu lassen, wie Klägerin es getan hat, wenn man sie nicht in Zahlung nehmen will. Auch der Umstand, daß Klägerin nach Eingang des Wechsels das Mahnverfahren hat seinen Laus gehen lassen, kann nicht als eine Willensäußerung dahin aufgefaßt werden, daß Klägerin mit der Begleichung der Schuld durch einen Wechsel nicht einverstanden sei. (Erfurter Handelskammer.) d) Berechnung von Verzugszinsen und Diskont kosten im Wechselverkehr. 1. Durch die vorbehaltlose Entgegennahme eines Wechsels über seine Kaufpreisforderung verzichtet der Gläubiger nach allgemeiner Verkehrsausfassung auf eventuelle Verzugszinsen, die in der Wechselsumme nicht enthalten sind.*) (Handelskammer zu Frankfurt a. M.) 2. Akzepte an Stelle vereinbarter Barzahlung werden in Leipzig im allgemeinen nur gegen Erstattung der -) Gegenteiliger Ansicht ist die Bromberger Handelskammer, die es sür den Geschäftsverkehr ihres Bezirks als üblich bezeichnet hat, daß der Verkäuser von Waren, welcher über das Kausgeld nach Ablaus des üblichen Zahlungsziels Wechsel mit weiter heraus gerückten Zahlungsterminen annimmt, auch ohne besondere Vereinbarung dem Käufer die für die Diskontierung der Wechsel zu zahlenden Zinsprozente in Rechnung stellt.