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4428 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Fertige Bücher. — Künftig erscheinende Bücher. ^ 81, 9. April 1912. Im Unterzeichneten Verlage ist soeben e erschienen: Zwei Preisaufgaben des Allgemeinen Deutschen Sprach Vereins von August Engels und Fr. W. Eitzen. Vierte Auflage. Preis 1 .A. Buchhändlerpreis 75 H, bar 65 Hu. 11/10. Verlag dkg Allgemeinen veulschen Lprachvereins Fr. kerggold, Berlin. Wckwam Düsseldorf 8etiulmami8 praeparalionen kr6i8: dedoZ Länäedeu 50 H ord., 35 netto, 30 H bar uod 11/10 (aueb Aomisebt). ?ieue käaclcbea: 7 LLuäobeii. — luZonlanon. I.Vuob. 2 Länäebtzn. — ^.nlrlaAeLobr. Verres. I.loil. 1 LLnäebsn. 2. lell, 1. Luob. 2 LLnäobsQ. 2. loil, 2. Luob. 2 VLnäoben. I^uripiäv«, LLedea. 2 öLnäeben. llorrr^,Episteln. I.Luob. L öLnäobsn. 2. Rueb. 1 LLlläebou. Hiuezsüiä68, 6. Ruoü. 3 LLnäebsii. XvNOpdlON, O^ropLdio. 1. Rueb, 1. 1?6i1. 1 LLuäebsn. leb waebs auk weine xünstlxen ke- ru^sdeälnzunxen — 30^ in keobnuv^, 40^ dar und 11/10, auob xe- wisobt, ----- aukwsrlrsaw und xebe xs^rn ein vollststtälzes Lxemplar meiner Prä psrslionen ä conö.; ätchenixen Lüober mekrtacker iXnrakb Lsr-^U8liekerun8(au88erin Düsseldorf): in belprix bei Derrn Dernbard 8sr- in Ztuttxsrt bei Derrsn ^etk L Loebler und Ulbert Loeb L 6o. N. v. Decker s Verlag, Berlin 8VV. 19. Gegründet 1713. In Kürze erscheint: Gerichtskostenmarkenbuch Mil 8 Tabellen und 3 Kartons für Gerichtskostenmarkenbogen In Karton-Einband 1 ^ 50 H ord., 1 ^ 15 H no. u. Partie 11/10 Ex. Das Gerichtskostenmarkenbuch ist zum Gebrauch bei Notaren, An wälten und in gerichtlichen Anmeldestuben bestimmt; es soll die Ver wendung der Kostenmarken erleichtern und fordern, indem es die in Kostenmarken zu entrichtenden Beträge fertig ausgerechnet für die hauptsächlich in Betracht kommenden Geschäfte angibt, so daß die Zeit und Mühe deö A«S- rechaeuS erspart wird. Für die rechnerische Richtigkeit der in den Tabellen ent haltenen Zahlen leistet deren mehrfache genaue Prüfung durch Gerichtsschreiberei beamte Gewähr. Hinter den Tabellen befindet sich eine Vorrichtung zur be quemeren Aufbewahrung der Kostenmarken. Die Entrichtung von Kosten durch Verwendung von Kostenmarken ist durch die Allgemeinen Verfügungen vom 12. März 1910, 23. Juli 1910 und 30 Ok tober 1911 (Just.-Minist.-Bl S. 103, 287, 400) geregelt; sie bringt den Necht- suchenden und den Gerichten Vorteil. Die Parteien sparen dabei Geld, Zeit und Mühe; auch eine wertvolle Beschlennigung der Geschäfte wird durch die Verwendung von Kostenmarken erreicht. Seit Einführung der Kostenmarken besteht ein derartiges wertvolles Hilfsmittel, wie es das erscheinende „Gerichtskostenmarkenbuch" darstellt nicht, und wird es daher in den beteiligten Kreisen, in den Büros der Nechtö- anwälte und Notare und bei den Gerichtsbehörden freudig begrüßt werden. Eine Empfehlung des Buches durch das königliche Jnstizmtnisterium ist zugrsagt. Einzelne Exemplare geben wir zur Ansichlversendung in Kommission! Ferner erscheint demnächst: Allgemeine Verfügung des Justizministers und des Finanzministers vom 14. März 1912 über die Einziehung der Reichsstempelab- gäbe für Grundstücksübertragungen zu den Gerichtskosten nebst Auszügen aus den am 25. Januar 1912 vom Bundesrat erlassenen Ausführungs bestimmungen und den Preußischen Aus sührungsvorschriften des Finanzministcrs vom 14. März 1912 zum Reichsstempelgesetze vom >5. Juli 1909 Sonderabdruck aus dem Iustiz-Ministerial-Blatt Jahrgang 1912 Nr. I I Preis broschiert ca. 75 H, bar mit 30"/, Rabatt u. Partie 11/10 Expl. Auslieferung dieser Verfügung nur bar!