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erst in der Vorrede des zweiten Teils dieses Bandes Rechenschaft oblegen, eine kritische Würdigung kann also erst nach seinem Erscheinen gegeben werden. Um von dem Umfang des bewältigten Stoffes eine Vorstellung zu geben, sei nur erwähnt, daß dem Herausgeber mehr als 70 000 verschiedene Werke und Zeitschriftenaufsätze vorliegen, die mit den zahlreichen Ausgaben und Übersetzungen die Zahl von 200 000 Titeln erreichen mögen. Auf Grund seiner eingehenden Studien hat er inzwischen den ersten Band seiner Geschichte Napoleons I. veröffentlicht (Napoleon I. Sein Leben und seine Zeit. München 1911, Georg Müller); er ist wohl der Berufenste dazu, denn er hat sein ganzes Leben der Ausführung dieser großen Aufgabe gewidmet. Auf diese umfassende und unparteiische Geschichte Napoleons — denn die Mehrzahl der schon erschienenen Bio graphien sind entweder zu schmeichlerisch oder zu gehässig ge schrieben — sei deshalb auch hier nachdrücklich hingewiesen. Unser Band enthält die IV. Abteilung des Riesenwerkes: Napoleon und seine Familie, und den Anfang der V. Abteilung: Memoiren, Korrespondenzen, Biographien. IV zählt die ge samten und die ausgewählten Werke des großen Kaisers, seinen Briefwechsel, die Biographien und Werke, die Einzelheiten dieses reichen Lebens (Jugend, Elba, St. Helena, Privatleben usw.) be handeln, endlich die Bibliographie der einzelnen Glieder seiner Familie auf. Der allgemeine Teil der V. Abteilung ist nach den verschiedenen Staaten eingeteilt, die Einzelheiten in alphabetischer Folge der Autoren oder behandelten Personen aufgeführt und bis Garat vorgeschritten. Der Fortgang des Werkes ist so geplant, daß der zweite Teil dieses Bandes den Rest der V. Abteilung, die Abteilung VI: Flugschriften, und VII: Reisen enthalten soll. Der dritte und Supplementband endlich soll die Abteilungen Vlllr ksrioäiea, H. ^ppeoäix, die Nachträge von 1906 bis 1910 und zwei alphabetische Register umfassen. Der 1908 erschienene erste Band enthält Ab teilung I: Weltgeschichte 1796—1816, Abteilung II: Staaten- geschichte und Abteilung III: Kriege in diesem Zeitraum. Kleine Mitteilungen. Neuregelung de» Approbations-Berfahren» für Lehr bücher und Lehrmittel a« österreichischen Mittelschulen. — Die Verhältnisse, die sich auf dem Gebiete der Schulbücher- Literatur und ihres Vertriebes entwickelt haben, waren wieder holt Gegenstand von Klagen, die namentlich bei Beginn des Schuljahres von verschiedenen Seiten erhoben werden. Ins besondere wird, wie die »Wiener Ztg.« schreibt, geltend gemacht, daß, abgesehen von der Schädigung des Lehr- und Unterrichts betriebes, der ärmere Teil der Bevölkerung durch häufige Ände rung der vorgeschriebenen Schulbücher vielfach auch materiell be troffen werde. Diesen Unzukömmlichkeiten abzuhelfen, ist eine vom Unterrichtsminister vr. Ritter von Hussarek unter dem 18. März d. I. erlassene Verordnung bestimmt, in der die Approbation der Lehrbücher für Mittelschulen und Mädchen- Lyzeen in mehreren Beziehungen neu geregelt und eine strengere Einhaltung schon bestehender Vorschriften über Einführung neuer Unterrichtsbehelfe in Aussicht genommen wird. Approbationen von Lehrbüchern und Lehrmitteln, die für das nächste Schuljahr eingeführt werden sollen, erfolgen in Zu- kunft nur bis 1. Mai des vorhergehenden Schuljahres, nicht wie bisher bis 1. Juli. Lehrer, Schüler und Verleger kommen da durch rechtzeitig in die Kenntnis aller im nächsten Schuljahre zu lässigen Lehrbücher. In der Zeit vom 1. Mai bis Ende Sep tember werden Approbationen von neuen Büchern nicht mehr ausgesprochen werden, wohl aber wird das Erscheinen unver änderter Auflagen bereits approbierter Bücher auch in diesem Zeiträume bekanntgegebcn. Den Verlegern wird gestattet, Gesuche um Approbation von neuen Lehrbüchern und Lehrmitteln auch direkt beim Unterrichts ministerium einzureichen. Die Bücher können im Neindruck oder im fehlerfreien Bürstenabzug oder auch bei besonders rücksichts würdigen Umständen im Manuskript (in Maschinenschrift) vor gelegt werden. Die Lehrkörper werden neuerlich aufgefordert, jeden unnötigen Wechsel der Lehrbücher zu vermeiden und Änderungen auf die dringend notwendigen Fälle zu beschränken. Auch die Veranstaltung von veränderten Auflagen soll auf die durch den Fortschritt der Wissenschaft oder der Methode ge botenen Fälle beschränkt werden. Insbesondere müssen Lehrbücher und Lehrtexte, die zum Lehrgebrauch allgemein zugelassen und bereits in zweiter oder dritter Auflage erschienen sind, durch mindestens fünf Jahre unverändert bleiben, falls nicht besondere Umstände das Erscheinen einer veränderten Auflage nötig machen. Den Lehrkörpern wird es nicht gestattet sein, um die Approbation von Lehrbüchern einzuschreiten, die von Mitgliedern des Lehr körpers oder von einem Vorgesetzten Schulaufsichtsorgan ver faßt sind. Die Verordnung enthält weiter Bestimmungen über die Ab fassung, den Umfang, die hygienische Beschaffenheit und den Preis der Bücher. Eine Empfehlung von Hilfsbüchern und sonstigen für die Fortbildung und die Lektüre der Schüler bestimmten Werken, wie sie auf Ansuchen einzelner Verlagsbuchhandlungen bisher im Ministerial-Verordnungsblatt erfolgte, soll in Zukunft nur in seltenen Ausnahmefällen stattfinden, da den Lehrkörpern, denen das Erscheinen solcher Werke ohnehin bekannt ist, die richtige Auswahl der für die Schuljugend geeigneten Bücher über antwortet ist. Ein den Bedürfnissen der Schule entsprechender Wettbewerb bei der Herausgabe von Lehrbüchern und Lehrtexten sowie Lehr mitteln wird zwar im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung der Schulbücher-Literatur und des Unterrichtsbetriebes begrüßt, es wird jedoch zugleich von einer Überflutung der Schule mit gleichartigen Erscheinungen abgeraten; die Schulbehörden werden den Verlegern auf Wunsch mit Rat zur Seite stehen und ihnen informative Auskünfte erteilen. Die neue Verordnung tritt hinsichtlich des zulässigen Ge brauches von Lehrbüchern zum Unterricht an allen Mittelschulen und Mädchen-Lyzeen mit dem Beginne des Schuljahres 1912/13 in Kraft. Für das Weltpennyporto. — Für das System des Welt pennyportos ist der Hansabund in eine Agitation eingetreten. 260 wirtschaftliche Vereine und Verbände haben sich ihm an geschlossen und haben ihn ermächtigt, in ihrem Namen eine Petition um Einführung des Weltpennyportos an den Reichstag zu richten. Diese jetzt zur Absendung gelangende Petition bittet den Reichstag, die Reichsregierung zu ersuchen: a) geeignete Maßnahmen zur Durchführung eines einheitlichen Portos von 10 Centimes (des sog. Welt-Pennyportos) für Briefe des internationalen Verkehrs auf dem bevorstehenden nächsten Weltpostkongreß zu Madrid im Frühling 1913 einzuleiten, b) einstweilen aber durch baldmöglichen Abschluß neuer Post vereinsabkommen auf einer solchen Portogrundlage mit allen dazu geneigten Ländern, insbesondere mit den Nachbar staaten, die Verwirklichung dieser Weltporto-Reform vor zubereiten und zu erleichtern, o) möglichst unverzüglich Schritte zu tun, um ein derartiges Portoabkommen mit der Schweiz zu treffen. In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß auch der Deutsche Handelstag schon 1907 sich für die Einführung des Weltpennyportos ausgesprochen hat, und daß schon die Hälfte aller Ausländsbriefe der Erde die billige inländische Taxe für einen einfachen Brief bezahlt, anstatt des zwei bis zweieinhalbmal so teuren Weltportosatzes. österreichische» Erholungsheim für Buchhändler. — Vor einigen Wochen hat ein Komitee von Buchhandlungs gehilfen in Wien einen illustrierten Prospekt über ein Buch händler-Erholungsheim in Österreich versandt. Der Prospekt berichtet über die vorbereitenden Arbeiten zur Gründung eines Heims im Gebirge, das eine Ergänzung des schon bestehen den reichsdeutschen Erholungsheims an der Ostsee werden soll. Als Ort ist das im österreichischen Voralpengebiet, nicht weit von den bekannten Vorgebirgen Rax, Schneeberg und Semmering gelegene Salzerbad gewählt worden. Es ist zweieinhalb Bahnstunden von Wien entfernt. Die nächste Bahnstation ist Rainfeld (St. Pölten), die bequem von Süd- und Mitteldeutsch land über Linz a. D., von Norddeutschland über Dresden-Prag und von Ostdeutschland über Oderberg-Brünn zu erreichen ist.