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2798 Nichtamtlicher Theil. JL 176, 31. Juli. Verleger bei Feststellung des Preises alle einschlagenden Umstande in Betracht zieht und nicht etwa aus irgend welcher Liebhaberei einen höheren oder niederen Rabatt bewilligt, so möchte ich gerade im vorliegenden Falle einen hohen Rabatt für bedenklich halten; denn die Concurrenz sorgt dasür, wie die Erfahrung lehrt, daß der vom Verleger gegebene höhere Rabatt weniger dem Sortimenter als vielmehr dem Käufer zu gute kommt. In der General-Verordnung vom 15.September 1868 sind die sächsischenUntcrgerichteangewiesen worden, „ihren literarischen Bedarf nur aus solchen Sortiments handlungen zu entnehmen, welche mindestens 16YHU Rabatt ge währen." Es haben 18 Firmen, die namhaft zu machen ich gern bereit bin, dem Kgl. Justizministerium die ausdrückliche Erklärung abgegeben, „den untern Justizbehörden von allen Erzeugnissen der juristischen Literatur einen Rabatt von mindestens 16H A>, je nach Verhältniß des Selbstkostenpreises aber auch von noch höherem Be trage gewähren zu wollen." Ich meine, daß Herr L. seinen Vorschlag besser dahin richten sollte, daß die genannten Firmen ihre, dem Justizministerium gegebene Erklärung jetzt zurücknehmcn und demselben statt der IKNtzh einen Zu vereinbarenden geringen! Rabatt proponirten. Es würden sich einem solchen Schritt, der schon des halb ganz opportun wäre, als Preissteigerungen sich heute in allen Branchen geltend machen, auch alle die Sortimentsfirmen gern an- schließcn, die jene Erklärung an amtlicher Stelle nicht abgegeben haben. Leipzig, den 25. Juli 1872. Ludwig Roßberg. Dem anonymen Einsender der Rüge in Nr. 170 d. Bl. IV H. erwidern wix in Ermangelung eines andern auf diesem Wege, daß er sich an eine falsche Adresse gewendet hat. — Der Verleger hat bei Festsetzung der Ordinär- und Nettopreise Rücksicht zu neh men auf die Herstellungskosten, cvcnt. Honorar, aus die Absatz fähigkeit, Concurrenzausgabcn u. s. w., nicht aber auf die leidigen Rabatlverhältnisse, die sich die Herren Sortimenter selber geschaffen. Es ist nicht unsere Sache die Frage zu ventilircn, wie jenen Ucbel- ständen abzuhclfcn ist, cs muß vielmehr den Urhebern derselben überlassen bleiben, eine Acnderung zum Bessern Herbeizusührcn. C. C. Meinhold L Söhne in Dresden. Rüge. — Die 3. Auflage des Haeckel'schen Buches: „Natür liche Schöpfungsgeschichte", welche bis heute noch nicht als erschienen, auch nicht als demnächst erscheinend augekündigt ist, wird trotzdem an dem Orte, wo der Autor lebt und das Buch gedruckt wird, schon seit 14 Tagen zur Ansicht versandt und verkauft. Das Buch wird bei Hrn. Fr. Fromm ann hier gedruckt, und die Sortimentsfirma E. Frommann versendet und verkauft diese neue Auflage ohne weder Factura noch Erlaubniß vom Verleger hierzu zu haben. Aus einem eigenhändigen Briefe des Verlegers an mich geht dies klar und deut lich hervor. — Ich richte hiermit die Frage an den deutschen Buch handel: ob dies Verfahren des Hrn. E. Frommann mit den Usancen des Buchhandels übercinstimmt? Ich halte diese Handlungsweise sür eine durchaus ungerechtfertigte; es ist eine Manipulation mit einer Waare, welche Hr. Frommann nicht vom Eigenthümer em pfangen, und womit er also auch nicht das Recht hat willkürlich zu operiren. Dagegen ist es bestimmt eine höchst bequeme geschäftliche Operation ohne Risico, und eine ungebührliche Beeinträchtigung der andern gleichberechtigten Sortimentsfirmen in Jena. Jena, 17. Juli 1872. Hermann Dabis. Entgegnung. Nach der Bestimmung der Verlagshandlung sollte ein Theil der Auflage des fraglichen Buches hier geheftet und dann nach Leip zig geschickt werden. Von den gehefteten Exemplaren sollten aber die Frei-Eremplare für den Herrn Verfasser und die Exemplare für meinen Sortimentsbedarf hier zurückbehalten werden. Die Ver lagshandlung erlaubte dabei weder noch verbot sie mir den Verkauf vor der allgemeinen Versendung. Nachdem der Herr Verfasser seine Frei-Eremplare erhalten hatte, von denen einige hier vcrtheilt wurden, verschickte ich das Buch an solche Interessenten, mit wel chen ich in regelmäßigem Verkehr stehe, und erbat mir zugleich Fac- tur von der Verlagshandlung über die für mich zurückbehaltenen Exemplare. Da es durch denHcrrnVersasser bekannt geworden war, daß das Buch fertig vorlag, so würde man mir eine Zögerung in der Versendung nur als Nachlässigkeit ausgelegt haben. Collegialische Rücksichten konnte der Rügende nicht erwarten, da er mich selbst seit seinem Hiersein nie durch etwas Aehnliches erfreut hat. Jena, 20. Juli 1872. Frommann. Offene Frage. — Hat ein Bcrlaugzettel, der, ohne recht fertigende innere Gründe, erst nach Jahr und Tag expcdirt wird, für den Aussteller noch bindende Kraft? — Diese Frage wird durch nachstehenden Fall veranlaßt: Die Klingenberg'sche Hosbuchhand- lung in. Detmold verlangte unterm 8. und wiederholt unterm 18. Deccmber 18KS von Hrn. F. Sittcufcld in Berlin 1 „Regle ment für die königl. Strafanstalten". Trotz verschiedener wieder holten Erinnerungen, welche sämmtlich ohne Antwort blieben, traf das Buch erst im Deccmber 1870, also ein volles Jahr nach der Bestellung, mit Factur vom 7. Deccmber, die dem Verlangzettel von 1869 aufgeklcbt war, in Detmold ein. Der Auftraggeber, der sich inzwischen durch Vermittelung des prcuß. Ministeriums dasSchrist- chcn verschafft, verweigerte natürlich die Annahme und wurde solches unterm 31. Deccmber 1870 an Sittensrld remittirt, aber trotz wiederholter Aufforderungen bis heute noch nicht wieder ein- gclöst. Zur Bestätigung dieser Angaben sind der Red. d. Bl. die ! Originalfacturen re. eingesandt. Anzeigeblatt. (Inserate von Mitgliedern des BörsenverrinS werden die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum mit ^ Ngr.. alle übrigen mit Ngr. berechnet.) Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen u. s. w. s27267.j 8alrdurß, 2S. lull 1872. i?r ^ LroII Ltiod-, Kunst- um! NusHs-iien- LÄllälunA im Oebrigen aber gsnr in der bisberigen Weise lortlubren. Uit der kitte. das der früheren l>'irma in so danlrenswertker Weise xvollen, reiebne ieb mit lloebsebtung und Lrgebenbeit Lvxen 8roI1. 1/27268.^ verlin. im ^uli 1872. k. llierdureb erlaube ieb mir Iknen erge benst, anrureigen. dass leb von Herrn b. He im ann in kerlin dessen Verlagsgesebalt