Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X? ISS. 29. Juli ISIS. Dichters Werden. Bekennlnisse unserer Schliflstellcr. Herausgegeben von Maria Köchling. Mit 28 Bil dern 8°. vm, 308 S. Freiburg i. B. 1919, Herder- sche Verlags Handlung. Geh. ^ 6.50, geb. 8.-. In diesem kleinen Sammelwerk sind die Selbstschilderungen ihres Werdeganges von 14 katholischen Dichtern und Dichterinnen vereinigt: M. von Buol, Hans Eschelbach, N. Fabr! de Fabrls, Ilse Francke-Oehl, E. Margarete Hamann, M. Herbert, Isabelle Kaiser, Konrad Kümmel, Johannes Mayrhofer, Hans Schrott-Ficchti, Ilse von Stach, Leo Tepe van Heemstede, Jassy Torrund und Bruder William. Diese Form, mit dem Leser in ein näheres persönliches Verhältnis zu treten, hat viel für sich, wenn sie auch nicht mehr neu ist. Sehr richtig bemerkt die Herausgeberin, Satz das Jugendland ein besonders heiliges Land sei im Sinne des Wortes: »Wer den Dichter will verstehn, mutz in des Dichters Lande gehn!« Das Buch ist gut ausgestatlet und mit je zwei Bildnissen seinem neuen und einem Jugcndbildnis) der Dichter und Dichterinnen geschmückt. Am Schlüsse jeder Selbstschilderung bc-, findet sich ein Verzeichnis der Veröffentlichungen, gewissermaßen ein Wegweiser zum Buchhändler, Der Wert derartiger Bücher besteht da rin, daß sie erheblich dazu beitragen, das Verhältnis zwischen dem Volke und seinen Dichtern zu festigen und zu vertiefen. I,. Was muß vin tüchtiger Versicherungsvertreter vom Versicherungswesen wissen? Ein prak- tisches Hand- und Nachschlagebuch zur Einarbeitung nnd Vertiefung in die Versicherungsvermittlung, Mit Bei trägen praktischer Versicherungs-Fachmänner, Herausge geben von Hermann Oesterwitz, Redakteur von Wallmanns Versicherungs-Zeitschrift, Teil I, Personen- versichcrung (Lebens-, Kranken-, Unfall- und Haftpflicht versicherung, 8", 128 S, Berlin-Lankwitz 1919, Wall - manns Verlag und Buchdruckerci, Kart. ^ 2,80, geb. ^ 3.80. Obgleich das Gebiet des Versicherungswesens dem Buchhändler im allgemeinen fern liegt, so glauben wir doch nicht an dieser Erscheinung vorübergehen zu können, weil ihr Verfasser ein in Kollegcnkreisen wohlbekannter Bernfsgcnossc ist. Die Materie ist in dem Buche ziem lich ausführlich behandelt. Für einzelne Abteilungen sind Fachleute als Mitarbeiter ausgenommen worden. So werden z, B, die Rechts verhältnisse der Versicherungsagenten und die Pflichten der Versiche rungsagenten von einem Juristen, das Kapitel »Der Lehrer und die Lebensversicherung« von einem Lehrer behandelt. Obgleich ein Fach werk, enthält das Buch mancherlei, das uns im Hinblick auf die eigenen Lebcnsvcrhältnisse angeht. Für Buchhändler, die eine Versicherungs agentur innehaben oder übernehmen wollen, dürfte das Werl von großem informatorischen Werte sein, II Klelne Mitteilungen. Die erste Post aus Amerika. — Das Pressebureau »Radio« meldet aus New Uork, das; der Postverkehr mit Deutschland am 22. Juli mit der Verschiffung von 400 Postsäcken mit 350 000 Briefen auf dem skandinavischen Dampfer »United States« begonnen hat. Die Post wird in Kopenhagen ausgeschifft nnd von dort nach Deutschland weiter- geschickt werden. Man erwartet, das; bis zur Wiederaufnahme des direkten Dienstes nach Deutschland die Brief- und Paketpost einmal wö chentlich befördert werden wird. Die Freimarken zur Erinnerung an die Nationalversammlung sind verschiedenenorts mit Ausschlag gehandelt worden. Die Marken bleiben aber noch viele Monate gültig, und es kommen sehr große Mengen in Verkehr, sodas; jedermann Gelegenheit hat, sie zum Nenn wert an den Postschaltern zu kaufen. Übrigens können sie nur im in ländischen Verkehr zur Verwendung kommen, denn 8 ^ des Weltpost vertrages bestimmt, das; Briefmarken, die nur für einen bestimmten Zweck hergestellt worden sind und nur beschränkte Geltungsdauer ha ben, nicht für den Weltpostverkehr benutzt werden dürfen. Dieser Be stimmung unterliegen also auch die Marken der Nationalversammlung, wegen deren geschmackloser Ausführung kürzlich in der Nationalver sammlung die Abgeordneten De. Nießer nnd Dr. Weidtmann (Deutsche Volkspartei) folgende Anfrage an die Neichsregierung eingebracht hat ten: »Die Reichsregierung hat zu Ehren der im Tert der Marken besonders bezeichnetcn Nationalversammlung, die aber nicht befragt 612 worden ist, neue Postmarkcn zu 10, 15 und 25 Pf. ausgegcben, deren überaus geschmacklose Ausführung sehr bedauerlich ist. Die weiß-rote lO-Pfg.-Marke zeigt einen roten Baum, der bei gutem Willen des Be schauers die Absicht erkennen läßt, einen roten Eichbaum, also eine seltene Naturerscheinung vorzustellen. Die braun-blaue 15-Pfg.-Marke bietet eine ebenso merkwürdige Erscheinung, blaue Ahreu oder ir gendwelche blaue Zweige, während die grün-weiß-rote 25-Pfg.-Marke in rotem Grunde an Stelle der Germania das Bild eines nicder- knieendcn nackten Jünglings aufweist, der ein entweder Backsteine oder Brot enthaltendes Brett auf dem Haupte trägt, während sein linker Fuß von einem niederstürzenden Fallschirm oder einer Maurerkelle bedroht wird. Wir fragen an, ist die Neichsregierung bereit, darüber Auskunft zu erteilen: 1. war vor Fertigstellung dieser Marken, die wohl nur das Inland erfreuen sollen, ein Wettbewerb unter Künstlern ausgeschrieben worden?; 2. wie lange diese Marken im inländischen Umlauf bleiben sollen; 3. ob beabsichtigt ist, mich für die übrigen Post wertzeichen neue Marken ähnlicher Art herauszugeben.« Gegen die vielen abfälligen Kritiken, die diese Marken allgemein in der Öffentlich keit erfahren haben, verteidigt sich das Neichspostministerium, das; es hier für zu Unrecht verantwortlich gemacht werde. Es schreibt: In dem Preis ausschreiben für Entwürfe zu diesen Marken sind alle Künstler und Kunstrichtungen zur Mitarbeit aufgefordert worden. Trotz des kurzen Zeitraumes, der mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit angcsetzt werden mußte, gingen über 4000 Entwürfe ein. Mit der Prüfung der Entwürfe wurde ein Preisgericht betraut, dem in der Mehrzahl nam hafte Künstler nnd Sachverständige der verschiedenen Kunstrichtungen angehörten; außerdem wurden einige Mitglieder der Nationalver sammlung hinzugezogen. Das Preisgericht war vollständig frei und unbeeinflußt in seinem Urteil, insbesondere hat das Neichspostmini sterium nach keiner Richtung hin irgend einen Einfluß ansgeübt. Das Preisgericht hat sich die Entscheidung darüber ausbcdungen, welche Marken zur Einführung gelangen sollten, und sich energisch verbeten, das; etwa der Neichspostminister ihm ins Handwerk pfusche. Dement sprechend ist verfahren worden. Portokosten nach Elsaß-Lothringen. — Seit der Unterzeichnung des Friedensvertrags kommt nach Elsaß-Lothringen Auslandsporto in Ansatz. Briefe, Karten, Drucksachen usw. müssen also entsprechend frankiert werden. Von der Bayer. Akademie der Wissenschaften. — Für die von der Samsonstiftung bei der Bayrischen Akademie der Wissenschaften im Jahre 1017 gestellte Preisaufgabe »Die Verwendung des romanischen Futurums als Ausdruck eines sittlichen Sollens« (Preis 2000 Mark) sind innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums drei Bearbeitungen eingelaufen. Der Vorstand der Samsonstiftung hat beschlossen, der Arbeit mit dem Kennwort »Die Zukunft decket Schmerzen nnd Glücke . . . (Goethe)« den Preis zu erteilen und ihren Druck mit 2000 Mark zu unterstützen. Der Preisträger ist I)r. Eugen Lerch, Privatdozent für romanische Philologie an der Münchener Universität. Frankreich. Gesetzentwurf betreffend Zulassungsbestimmnngen für fremde Saatsangchörige. — Die französische Negierung hat in diesen Tagen der Kammer einen Gesetzentwurf betreffend den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden in Frankreich zur Beschlußfassung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht für die Friedenszeit freien Zutritt ohne Paß zwang für alle Fremden vor. Die Einteilung dieser Fremden er folgt in zwei Kategorien: 1. Passanten, Reisende oder Touristen; von diesen wird nur die Pflicht zur Auskunftserteilung über Person und Nationalität, sei es dem Gasthofbesitzer oder dem Vermieter gegenüber^ gefordert; 2. Fremde, die sich dauernd in Frankreich niederlassen wollen; für sie wird der Besitz einer Identitätskarte, wie sie bereits vor dem Kriege notwendig war, gefordert. Die Verwaltungsbehörde ist — diese Bestimmung ist neu — zur Abweisung eines Gesuches um Erteilung der Identitätskarte befugt, ohne daß jedoch diese Abweisung des Ge suches, die einer Aufforderung, das französische Gebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu verlassen, gleichkommt, den Charakter einer Ausweisung trägt und ohne irgendwelche Straffälligkeiten nach sich zu ziehen. Fremde, die eine bestimmte Beschäftigung — Handel, Industrie und freie Berufe — in Frankreich ausüben wollen, müssen außer dem Besitz der obenerwähnten Identitätskarte noch eine besondere Erklärung dem Bürgermeisteramt desjenigen Ortes gcgeniiber ab- gebcn, in dem sie ihren Beruf hauptsächlich ausüben. Ohne auf die Streitfrage einzugehen, ob eine Gesellschaft eine be stimmte Nationalität besitzt oder nicht, wird nur der Gebrauch der Bezeichnung »8voi6t6 kran^aiss« verboten, wenn nicht der Vorsitzende.