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nung, daß meine Bitte mehr als alle Privilegien bei Euch vermSgen werde. Hochgeehrte Herren, Euer ergebner Diener Zürich, den 10. Junius 1773. Johann Easpar Lavater. Reich that diesem zum Druck bestimmten Schriftstück allem nach, was ihm gebührte. Er faltete es zum Brief, legte zu ihm Lavater's Begleitzettel — der Diakonus benutzte sehr häufig zu seiner Correspondenz kleine, mit gedrucktem Rand versehene Blätt chen — und fügte Las Ganze den erledigten Briefen bei. Was sollte auch die Verbreitung dieses Schreibens für eine Wirkung haben? Sollte es dem Nachdruck wirklich Vorbeugen, indem es dieSchmieder, Fleischhauer, Göbhardt und Genossen auf den Pfad der Tugend zurückführte? Wenn der wunderliche und eitle Lavater dieser Ansicht war, so wußte Reich den Werth und den Erfolg solcher Schriftstücke zu gut zu schätzen, als daß er zu diesem Vorgehen die Hand hätte bieten mögen. Reich hat in seinem Leben manch sonderbaren Charakter kennen lernen, der Sonderbarsten einer war aber zweifellos der Züricher Diakonus. (Fortsetzung folgt.) Miscellen. Streiflichter. I. Von den vielen Nebeln, die im Buchhandel zu curiren find, möchte ich heute nur eines herausgreifen, die Ra- battirung nämlich bei der Baar-Erpedition. Wir Buchhändler, die wir uns so oft und mit nicht geringem Stolze Kaufleute nennen, verfahren in erwähnter Angelegenheit zumeist nicht nur vollständig unkaufmännisch, sondern auch geradezu ungerecht. Ich will es be weisen. Beinahe jeder Kaufmann gibt bei Baarzahlung (entgegen der Tratte mit 3 — 6 Monaten Ziel) 2 — 5A Disconto, und er gibt sie zumeist recht gern. Unser Verlagsbuchhandel indessen erpe- dirt seine Artikel bei Baarbezug und Jahrescredit fast immer mit denselben Procentcn. Jene jungen Handlungen nun, die bei den größeren Firmen mit offener Rechnung schlecht bedacht sind, müssen also gegenüber den Handlungen, die den 15 monatlichen Credit aus nutzen und ihr Geld demgemäß mit 6—10tzh verzinsen können (und darunter thut's Heuer ein Geschäftsmann selten!) mit bedeutend geringerem Gewinn arbeiten. Was haben nun jene Handlungen gethan, daß sie so stiefmütterlich bedacht werden? Antwort: Gar nichts! Was denken überhaupt jene vielen Verleger, die so wenig nach einem gerechten Princip verfahren? Sie sagen sich wahr scheinlich, daß sie ihr Eigenthum nach ihrem Belieben verkaufen können und daß jenes Verfahren ein Gegenmittel sein dürfte gegen die heutige Etablirungswuth. Wer das sagt, führt allerdings ein Princip an, aber ein verwerfliches, weil der Sortimenter, der seine Bücher bestellt, sie haben und sich der Ansicht des Verlegers auf Gnade und Ungnade ergeben muß. Sollte aber dem Verfahren der Verleger wirklich dennoch ein anerkennenswerthes Motiv zu Grunde liegen, dann möchte der Einsender dieses (seinen Namen nennt die Redaetion auf Verlangen!) hiermit eine öffentliche Debatte angeregt haben: vielleicht können seine Ansichten widerlegt werden, wenn nicht, dann mögen alle Sortimenter, die die Wahrheit seiner Worte anerkennen, sich endlich einmal einigen zum Rath und zur That! X. Herzensergießungen eines Sortimenters. (An die Herren Verleger.) — Wem das wenig beneidenswerthe Loos zu Theil geworden, in einem vielleicht größeren Sortimentsgcschäfte die Ostermeß-Arbeiten besorgen zu müssen, der hat gewiß auch hin länglich Gelegenheit gehabt, die vielen Unannehmlichkeiten kennen zu lernen, die uns dadurch bereitet und hinderlich in Len Weg gelegt werden, daß die Herren Verleger sich nicht bequeme» wollen, lheils einheitlich bei den Vorarbeiten des Remittirens vorzugehen, thcils auch sich standhaft weigern, lange Zeit eingerissene Uebclstände zu beseitigen. Und wie leicht dem abgeholfeu werden kann und dadurch den Sortimentern ungemein viel Zeit und Mühe, — den Verlegern aber viele unnütze Schreibereien, unzählige Berichtigungen der Rechnungen, der Remittenden und Disponenden, beiden Branchen endlich unsäglicher Aerger und Verdruß erspart wird, — das soll nachstehend kurz augedeutet werden. 1) Rechnungs-Auszüge, Trausport-Angaben re. sollen gleich nach Neujahr, spätestens Ende Januar versendet werden, um dieselben vor den eigentlichen Remittirungs-Arbeiten revidiren und richtigstellen zu können, was auch insofern nicht zu unter schätzen ist, als dadurch, um nur Eins zu erwähnen, häufig vorkom mende unrichtige Preisansätze der Bücher vermieden werden können. Wie sehr oft kommt es vor, daß die Auszüge erst nach Abgang der Zahluugslisten in die Hände der betreffenden Handlungen gelangen, folglich ganz zwecklos sind. 2) Dringend möchten wir den Herren Verlegern aus Herz legen, bezüglich der Einrichtung der Remittenden- und Disponen- den-Facturen sich wegen eines gleichförmigen Form ulares zu einigen. Ein großer Theil der jetzigen derlei Facturen sind or dentlich dazu gemacht, um Irrungen herbeizuführen. Bald ist die Rubrik Remittenden, bald jene der Disponenden voraus, bald stehen sie rechts, bald links, — bei vielen ist zuerst die Preis- Columnc der Remittenden, dann der Disponenden, bei ebenso vielen umgekehrt gestellt u. s. w. — Wenn man bedenkt, mit welcher Hast gewöhnlich die Meßarbeiten in den meisten Sortiments-Ge schäften vorgenommcn werden müssen, ja daß in vielen die Nächte dazu verwendet zu werden Pflegen, so wird es auch leicht erklärlich,, weshalb gar so viele Irrungen Vorkommen und wie einfach dieser Unzukömmlichkeit durch ein gleichförmiges Formular abgeholfen wäre, — wenn man einig Vorgehen wollte. 3) Abschlüffe, wie überhaupt alle Rechnungspapiere, sollten nie abgestempelt werden. Oft ist die Stampille der Firma weiß auf weiß so ungenau ausgedrückr, daß man Mühe hat, beson ders bei Lampenlicht, den Namen entziffern zu können, oder dieselbe ist so verschmiert beigedruckt, daß sie beim besten Willen nicht ge lesen werden kann. Deutlich geschrieben oder noch bester mittelst der Presse gedruckt, wäre vor allem zu empfehlen. 4) Was hat es für einen Zweck, daß noch manche Verleger „ordinär" und „netto" rechnen? Etwa den, bei Aufstellung der Zah lungsliste den Sortimenter seiner ohnehin karg bemessenen Zeit noch mehr zu berauben? Der eben bemerkte Unfug ist leider in Oester reich noch fast bei allen Verlegern eingeführt, — weshalb, sehen wir durchaus nicht ein. Laßt doch das „ordinär" ganz fallen und r e ch n e t n u r i n „n e t t o "! Noch Eins. Es werden jährlich eine Unzahl Prosp ecte neu erscheinender, oder Anzeigen eben erschienener Werke oder Fort setzungen— Circulare und Annoncen der verschiedensten Art — versendet, und darauf gleich nebst den Ordinär-Preisen auch die Rabatt-Bedingungen rc. beigesügt, also rein nur für den Geschäfts mann verwendbare Bekanntmachungen. Es kommt aber so häufig vor, daß man derlei Annoncen den sich dafür interessirenden Kunden mittheilcn möchte, um deren Kauflust zu wecken und Bestellungen auf das betreffende neue oder im Preise herabgesetzte Werk entgegen zu nehmen, allein aus den oben angedeutcten Ursachen läßt sich damit nicht manipulircn. Wären denn Bemerkungen wie: ä cond. mit 25"ch — fest 33H-ch — baar 40«ch und 11/>0 Er., oder vor Erscheinen baar bestellte Er. mit 50"h rc. rc. nicht zweckmäßiger am Rande anzubringen, damit sie abgcschnitten werde» können? Möchten doch die Verleger auf derlei unbedeutende, für den Sortimenter aber so höchst wichtige Verände rungen endlich ihr Augenmerk richten, es liegt ja doch, zunächst nur in ihrem eigenen Vortheil. 8. <L 8.