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7176 WrI-nblatt s. d. Dtschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. ^ 136, 15. Juni 1911. ist aber nicht daraus entstanden, sondern zuerst war es für die doppelte Buchführung bestimmt, doch zeigte die Praxis dann, daß es wohl möglich war, die angegebenen Ver einfachungen und Zusammenfassungen durchzuführen. Die einzig schwierige Frage war nur der Abschluß, und als ich mich zu diesem Zwecke mit der amerikanischen Buchführung vertraut machte, übernahm ich von ihr die gesamte Ein richtung des Journals. Ich bin überzeugt, daß man nach meinen allgemeinen Angaben noch keine Buchführung einrichten kann. Doch glaube ich, daß manche Gedanken gut zu verwerten sind, wenn man sich entschließt, einmal die amerikanische Buchführung theoretisch zu studieren. Vielleicht ist es auch möglich, daß ich auf die Einzelheiten meines Systems in weiteren Artikeln näher zu sprechen komme und aus diese Weise das System ausführlicher erkläre, falls Interesse für die Fragen vorhanden ist. Einstweilen wäre es das beste, wenn an meinem Vor schläge Kritik geübt wird, denn ich weiß, daß die von mir angewandte Buchführung theoretisch eins Anzahl Fehler enthält, die aber in der Praxis wenig in Betracht kommen. Mein Vorschlag soll aber der Praxis dienen, denn an theo retischen Rezepten fehlt es durchaus nicht, nur bringen sie leider in den wenigsten Fällen einen greifbaren Fortschritt. München. V. Michel. Kleine Mitteilungen. Matz- »ild Gewichtsordnung. — Die soeben erschienene Nr. 31 des Reichs-Gesetzblattes enthält u. a. eine Kaiserliche Ver ordnung, betreffend die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1808, derzufolge das Inkrafttreten derselben aus den 1. April 1812 festgesetzt worden ist. süddeutsche Buchhändler-Messe 1911. — Im Austrage des Vorstandes des Stuttgarter Buchhändler-Vereins versendet der Vergnügungs-Ausschuß die Einladungen zu der am 18., IS. und 20. Juni in Stuttgart stattsindenden Süddeutschen Buch. Händler-Messe. Das nachstehend zum Abdruck gebrachte Pro gramm zeigt, daß man in Süddeutschland zu leben und Feste zu feiern versteht, so daß der Bitte des Ausschusses um recht zahl- reichen Besuch der Kollegen aus Süddeutschland und der Schweiz wohl gern von allen denen entsprochen werden wird, die durch ein paar vergnügte Meßtage ein wenig Farbe in das Alltags- leben hereintragen möchten. Sonntag, den 18. Juni Begrüßungs-Abend. Gemütliches Beisammensein der auswärtigen Gäste und der Stuttgarter Kollegen mit ihren Damen im Garten des Wilhelm»- theaters in Cannstatt bei Militärkonzert. Der Pavillon links gegenüber dem Eingang ist für diesen Zweck reserviert. — Die Teilnehmer haben freien Zutritt zum Garten und zur Vorstellung der Schwäbischen Vollsbühne, die bei gutem Wetter von 7—S Uhr im Saale stattfindet. — Nach Schluß Straßenbahnverbindung bis zum Schloßplatz. Montag, den IS. Juni vormittags 9 Uhr im großen Saal der Bürgergesellschaft, Langestraße 1b: Generalversammlung des Süddeutschen Buchhändler-Vereins. Daran anschließend: Generalversammlung des Württembergischen Buchhändler-Vereins. Nach Schluß der Versammlungen <etwa um II Uhr): Frühschoppen im Garten (bei ungünstiger Witterung im Gartensaal) der Hotel Royal. Nachmittags 4 Uhr: Festmahl (ohne Damen) im Saale der Stadtgartengesellschast, Eingang Kanzleistraße. Trockenes Gedeck 5 1t. Schriftsteller und Künstler sind sreundlichst willkommen. Daran anschließend Kaffee, tasel aus der Gartenterrasse und Bierabend. Bei ungünstiger Witterung werden Lokalitäten im Weinhaus am See sreigehalten. Eine Liste zur Teilnahme am Festmahl liegt bei den General versammlungen aus, außerdem nimmt Herr vr. Druckenmllller (Metzlersche Buchhandlung, Telephon SV8) Anmeldungen bis 12 Uhr mittags mit der gewünschten Anzahl der Gedecke entgegen. Dienstag, den 20. Juni. Vormittags 8—11 Uhr: Meßabrechnung im großen Saal der Bürgergesellschaft, Lange- straße 1b. Daran anschließend Frühschoppen im Garten des Hotel Textor, Friedrichstraße ÖO n. Nachmittags: Ausflug mit Musik nach Untertürkheim. Zu dieser Feier sind die Herren Gehilsen mit ihren Damen sreundlichst eingeladen. Für die Fahrten mit der Straßenbahn werden Gutscheine ausgegeben. Die Anzahl der von jeder Firma für ihre Inhaber und Angestellten gewünschten Teilnehmerkarten ist bis zum 16. Juni bei Herrn Curt A. Hosemann (Albert Koch L Cie.) schriftlich anzumelden. Die Karten selbst sind vom 17. Juni ab dort abzuhole». Das Pro gramm für den Ausflug ist folgendes: Bei schönem Wetter: Spaziergang mit Musik durch den Wald über Olgaweg, Stelle, Frauenkops, Wangen nach Untertürkheim. Abmarsch vom Treff punkt Bopser Punkt 4 Uhr. Vom Schloßplatz ab fahren von >/,1 bis "ftl Uhr reservierte Wagen der Straßenbahn nach dem Bopser. Bei ungünstiger Witterung: Absahrt vom Schloßplatz um 5 Uhr mit reservierten Wagen der Straßenbahn nach Untertürkheim. — In Untertürkheim von 6 Uhr ab geselliges Beisammensein in der Sängerhalle (nahe der Endstelle der Straßenbahn). Militärkonzert, Vorträge der Sängerrunde Schimmelklub u. a., später Tanzunter- Haltung. — Gemeinsame Rückfahrt zum Schloßplatz 11,24 mit reservierten Wagen der Straßenbahn Bom Reichsgericht. »Nur für Eheleute«. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht III in Berlin hat am I. April den Kaufmann E. A. von der Anklage aus § 184,3 des StGB, frei- gesprochen. Er hatte eine wissenschaftliche Broschüre »Ratgeber sür Eheleute«, die von antikonzeptionellen Mitteln handelt, an verhei ratete Personen geschickt. Den Lesern wird geraten, vor Beschaffung der Mittel den Arzt um Rat zu fragen. Außerdem werden die Leser gewarnt, das Buch Unverheirateten zu geben. Das Ge richt hat dem Angeklagten geglaubt, daß er nicht das Bewußtsein gehabt habe, gegen § 184,3 zu verstoßen. — Aus die Revision des Staatsanwalts hob jetzt das Reichsgericht das Urteil aus und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Darauf, daß der Angeklagte den Gebrauch der fraglichen Artikel zu unzüchtigen Zwecken verhindern wollte, kommt es nicht an. Das Gesetz will verhindern, daß durch die Anpreisung solcher Dinge Ärgernis er- regt werde. Solches kann aber auch gegenüber Eheleuten erregt werden. Der Eventaldolus ist hierbei ausreichend. U. Maeterlinck als Kandidat für den Nobelpreis. — Der in diesem Jahre zur Verteilung gelangende Nobelpreis sür Werke der schönen Literatur soll, Zeitungsberichten zufolge, Maurice Maeterlinck zuerkannt werden. Als Gegenkandidat wird der amerikanische Schriftsteller Henry James genannt, der sich als realistischer Romanschriftsteller einen Namen gemacht hat. Anzengruber-Gedenktafel. — In Bruck an der Mur fand am 13. Juni die Enthüllung einer Gedenktafel am Apothekerhause über dem Fenster jener Stube statt, in der Ludwig Anzengruber und seine Mutter gelebt haben und »Das vierte Gebot« ent standen ist. Personalnachrichte». Gestorben: am 12. Juni plötzlich und unerwartet im 66. Lebensjahre der Teilhaber der Firma R. Friedländer L Sohn in Berlin Herr Otto Budy infolge eines Herzschlags. Nichts ließ ein so schnelles Ende erwarten, ein rascher Tod entriß ihn seiner bis zuletzt geübten umfassenden Tätigkeit. — Im vergangenen Jahre war es ihm noch vergönnt, sein fünfzigjähriges Be rufsjubiläum zu feiern; mehr als 51 Jahre ist er dem Unterzeichneten ein treuer Freund und unermüdlicher Arbeitsgenosse gewesen. Nun ruht er von seiner Arbeit: allen aber, die ihn kannten, wird der treffliche Mann un- vergessen bleiben. E. Buschbeck (R. Friedländer L Sohn).