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8006 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 151. 2. Juli 1912. aus dem Goethekreis schon deshalb zu warnen, weil es — falsch ist. Seit Monaten erhalten wir von verschiedenen Seiten, darunter aus Italien, England und Frankreich, Anfragen, welche Preise die Silhouettenalbums in der von uns versteigerten Sammlung Lanna-Prag erzielt haben. Wir konnten allen Anfragenden die Aufklärung geben, daß sie einem Fälscher, beziehungsweise seinem Helfershelfer, — der sich übrigens, wie uns mitgeteilt wird, Josef Kuderna nennt — in die Hände gefallen sind. Baron Lanna hat niemals derartige Silhouetten albums besessen; der für die Fälschungen verwendete Provenienz, stempel ist ebenso ein Falsifikat wie die Silhouetten selbst. Wir weisen im übrigen auf unsere frühere Mitteilung im Börsenblatt (IV12, Nr. 66) hin und erklären alle Silhouettenalbums und ein- zelne Silhouetten, die mit dem Sammlerstempel Lanna und auch mit dem gefälschten Stempel »Fred. Müller L Cie., Amsterdam« versehen sind, für plumpe Falsifikate, deren Vertrieb dem Agenten der Fälscherbande nur deshalb so leicht wird, weil er sie zu den von ihm geforderten Spottpreisen flott an den Mann zu bringen imstande ist. Tinologisches Institut an der Berliner Universität. — Für den neuberufenen Ordinarius der chinesischen Sprache, Ge schichte und Literatur an der Berliner Universität, Geh. Regierungs rat Professor Or. Johann Maria de Goot (früher in Leiden), ist jetzt ein eigenes Sinologisches Seminar eingerichtet worden. Bisher war die Sinologie nur durch einen Extraordinarius, den verstorbenen Professor vr. Grube, an der Berliner Universität vertreten. Durch die Errichtung des Seminars unter Leitung der ersten Autorität auf diesem Gebiete verspricht die Berliner Hochschule ein Mittelpunkt der chinesischen Altertumskunde zu werden, während bisher die holländischen und besonders die amerikanischen Universitäten hierin die Führung hatten und selbst deutsche Chinaforscher von Rang nach Amerika gehen mußten. sL. Ein Polnisches Liederbuch als AnreiznngSmittel zum Klasseukampf. Entscheidung des Reichsgerichts. — Vom Land- gericht Beuthen ist am 17. Februar d. I. der Redakteur und Verleger des »kölair«, Albert Korfanty in Kattowitz, wegen An- reizungzum Klassenkampf,Vergehen gegen §130 St -G -B.zuhundert Mark Geldstrafe verurteilt worden. In dem genannten Verlage er schien am 21. Juni v.J. ein von dem Angeklagten herausgegebenes polnisches Liederbuch mit 377 Liedern, welche die Sitten und Gebräuche der Polen, sowie einstige Ereignisse aus der Geschichte Polens verherrlichten. Einzelne der Lieder sind aber von der Polizeibehörde beanstandet worden, da sie ihres aufreizenden Charakters wegen geeignet seien, zu Ge- Walttätigkeiten zwischen Deutschen und Polen zu führen. Der Angeklagte, der die Lieder gesammelt und zusammen- gestellt hatte, gab zu seiner Verteidigung an, daß er sich des aufreizenden Charakters der beanstandeten Lieder nicht be wußt gewesen sei. Ja, er habe sich sogar vor Herausgabe des Buches von dem Polizeikommissar M., in einer Liste zusammen gestellt, die verbotenen polnischen Lieder angeben lassen. Er habe also alles getan, was nur ein vorsichtiger Mensch tun könne, und deshalb könne ihm kein Vorsatz zur Begehung der Aufreizung zur Last gelegt werden. Diese Ausführungen machte der Angeklagte auch in der Re vision geltend, die er gegen das Urteil eingelegt hatte. Das Reichsge richt hielt jedoch das Urteil für bedenkenfrei und erkannte deshalb heute auf Verwerfung des Rechtsmittels. Denn wenn der An geklagte es auch vermieden hat, so sagte das Reichsgericht, Lieder, die bereits verboten waren, in das Liederbuch aufzunehmen, so hat er sich doch durch die Aufnahme neuer Lieder mit auf- reizendem Charakter schuldig gemacht. Ein Rechtsirrtum der Vorderrichter liege daher nicht vor. (4 v. 443/12). räugerr,„,de Leipziger Buchhandlungsgehilfen. — Die seit über drei Jahren bestehende Sängerrunde des BuchhandlungS- Gehilfen-Vereins hat in ihrer letzten Hauptversammlung beschlossen, den Namen in »Sängerrunde Leipziger Buchhandlungsgehilfen« zu ändern, um auch den dem Buchhandlungs-Gehilfen-Verein nicht angehörenden Kollegen den Eintritt zu ermöglichen. Jeder sangesfreudige Kollege ist herzlich willkommen. Ubungsstunden jeden Dienstag Abend von S Uhr an im Restaurant Kuchengarten, Leipzig-A., Dresdnerstraße. Ostasiatische Ausstellung i« der Akademie der Künste in Berlin. —Eine Ausstellung ostasiatischer Kunst, in der die reichen, zum großen Teil jetzt in Magazinen lagernden Schätze der Berliner Museen, die besonders von vr. Otto Kümmel auf seinen Reisen zusammengebracht wurden, zum erstenmal dem Berliner Publikum gezeigt werden sollen, wird im Herbst stattfinden. Auch die Privatsammler werden sich an dieser Ausstellung beteiligen, z. B. werden die kostbaren Japan-Schätze aus dem Besitz des Konsuls Gustav Jacoby zu sehen sein. Juhani Aho Nobelpreisträger? — Der finnische Dichter Juhani Aho ist nach der »Tgl. Rdsch.« von einflußreicher Seite zum Kandidaten für den Literatur-Nobelpreis vorgeschlagen. Der diesjährige (31.) deutsche Juristentag findet in der Zeit vom 4. bis 6. September in Wien statt. Neue Bücher» Karuloge usu». für Buchhändler: Aner, Or. Karl, Pfarrer in Charlottenburg, Der Aufklärer Friedrich Nicolai (Studien zur Geschichte des neueren Pro testantismus, herausgegeben von Oie. Or. Heinrich Hoffmann, Privatdozent an der Universität Leipzig, und Professor Oie. Leopold Zscharnak, Privatdozent an der Universität Berlin. Heft 6.) Gr.-8«. 166 S. Geh. 6 ^ ord. 8°. 46 8.^977^m^o^ ^ ^ o ^tslbsrx in UevLl. Sprechsaal. Inventur! (Bgl. Nr. I47.> Zu den angeregten »Neuerungen« und »Reformen« des Herrn Kollegen Schmidt ist zunächst zu bemerken, daß die unterschiedliche Auszeichnung des Kommissionsgutes und des Fest- bzw. Bar- bezuges im Sortimentsbuchhandel fast allgemein gebräuchlich ist, so daß dafür ohne weiteres ein »Handelsbrauch« angenommen werden darf. Gerade die in dem Artikel angezogene Art der Auszeichnung mit dem Datum der Faktur wird vom Sortiment in großem Umfang zur Bezeichnung des Kommissionsgutes an- gewandt. Auch das Beisetzen der Rabattsätze wird in vielen Sortimentsbetrieben gehandhabt; weiter noch die Anführung des Nettopreises durch Chiffern. Es muß aber ausdrücklich hervorgehoben werden, daß durch diese unterschiedliche Anwendung der Auszeichnung und auch durch das Beisetzen der Rabattsätze kein durchweg zuverlässiger Anhalt dafür geboten wird, daß das so bezeichnete Buch nun auch wirklich fest auf Lager oder remissionsberechtigt ist. Lager ergänzungen, Partie- und Nachbezüge verschieben, be- onders in größeren und aufmerksam geleiteten Sortiments betrieben, den Verrechnungsmodus nicht unwesentlich, so daß die Auszeichnung des betreffenden Buches allein keinen sicheren Anhalt für die Abrechnung zu geben vermag. Und dieser Umstand ist besonders zu beachten bei Aufnahme von Inven turen bei Käufen oder Verkäufen von Sortimentsgeschäften. Herr Schmidt befindet sich daher in einem Irrtum, wenn er als Vorteil seiner Reform hervorhebt, daß bei der Remission er spart bleibt, jedes Werk mit der Verlegerfaktur zu vergleichen. Das trifft nicht zu. Die Erledigung der Remission in solcher Weise könnte für einen größeren Sortimentsbetrieb empfindlichen Schaden mit sich bringen. Eine zuverlässige Abrechnung mit dem Verleger ist nach wie vor nur unter Zuhilfenahme der Verleger fakturen möglich. Leipzig. Adolf Jaeger, beeidigter Bücherrevisor u. am kgl. Land- u. Amtsgericht Leipzig verpflichteter Sachverständiger für Buchführung im Buch handel u. Buchgewerbe.