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1939 82 1940 mit Banner und Wappen, wie Irrlhum und Einseitigkeit es nennen möchten. Sondern cs ist Selbstschutz, bei dem Mangel schützender Gesetze, Nothwehr gegen den Andrang einer Menge von Eindringlingen, deren Dul dung bei ihren bekannten Maximen unser eigener Todesstoß wäre. Der Buchhandel erfordert bei seiner Eigenthümiich- keit allerdings eigenthümliche Institutionen, ohne welche er nicht bestehen kann; aber er erfordert vor allem neben den unentbehrlichen theoretischen Kenntnissen praktische Uebung und Aneignung der dabei vorkommenden Arbeiten und Ge schäfte, ec fordert Erfahrung, — welche nur aus länge rer Uebung hervorgehen kann. Wer diese Eigenschaften sich nicht angeeignet hat, kann nur der Gesammlheit scha den und gegen solch drohenden Nachtheil sich zu verbin den, so lange das Gesetz ihm nicht entgegen tritt, ist Pflicht der Erhaltung seiner selbst. Gewerbefceiheit und Eoncur- renz sind gut, denn sie vervollkommnen, auf den Buchhandel aber können sie nur in Mißkennung seiner wahren Interessen und der wichtigen Fortschritte angewendct werden, welche die Wissenschaft ihm verdankt. Betrachten wir Baien,! Da werden außer den bereits bestehenden buchhändlerischcn Eoncessionen neue nicht abgegeben, wenn nicht ihre Noth- wendigkeit klar am Tage liegt ; wer aber ein reales (käuf liches) Recht, odereine in Erledigung gekommene Eonces- sion zum Buchhandel an sich bringen will, muß nicht nur Zeugnisse über bestandene mindestens l^jährige Lehr - und 3jährige Eondilionszeit beibringen, sondern auch einen Examen über alles bestehen, was zum allgemeinen und speciellcn bnchhandlerischen Wissen gehört- Dadurch aber ist mittelst derselben Waffen, deren der Weinheimcr Verein sich bedienen will, der Weg zun, Buchhandel Jedem abge- schnittcn, der ihn nicht praktisch erlernt hat, es ist den wirklichen BuchhandlungenRaum gegönnt, sich auszubreiten, und ohne Noth und immer wiederkehrende Unglücksfälle als Fallimente und dergl. mehr neben einander zu bestehen. Und dieses System, weit entfernt, den Namen Monopol oder Zunftzwang zu verdienen, trägt seine Früchte, denn Niemand wird läugnen wollen, daß der Bairische Buch handel in herrlicher Blüthe steht, und, den Stuttgarter Productionsfleiß ausgenommen, jenen des Nachbarlandes bei weitem an lebendiger Regsamkeit und solider Begrün dung übextrifft. Kein einziges Minialurgeschäft, an denen Würtembcrg so reich ist, wird man in Baiern finden, man begegnet nur selten Klagen über Nachdruck und Schleude rei; aber zahlreiche ausgedehnte und in respektablem Rufe stehende Geschäfte verbreiten sich über das ganze Land, selbst in den kleineren Städten begrüßen uns die wohl an gesehenen Firmen, und fast alle mit sehr wenigen Ausnah men erfreuen sich guten Wohlstandes, obwohl sie nicht wie die Würtembergischcn den Thaler zu 2 fl. rechnen. Und welches sind dagegen die Früchte eines entgegengesetzten Princips? Im gcwerbefreien Würtemberg fragt man nicht nach Befähigung, nicht nach bestandener Probezeit. Jedes Landstädtchen hat eine oder selbst mehrere sogenannte Buch handlungen , und weil ihnen die daraus hervorgehende Uebersetzung die Nahrungsqucllcn ziemlich abschneidet, neh men sic ihre Zuflucht zu allen möglichen erbärmlichen Hülfs- mitteln und untergraben dadurch nicht nur ihren eigenen > Wohlstand, sondern in gewisser Beziehung auch den des Standes, welchem sie ohne Beruf und Befähigung sich aufgedrungen haben. Durch allerhand verderbliche Neue rungen, theilweise selbst schlechte Manipulationen sich ausbreitend, beengen sie die alten soliden Handlungen in i ihrem Wirkungskreis, den diese bisher mit Fleiß und Red lichkeit bebaut, sie finden Käufer, weil sie es verstehen, den j Leuten Sand in die Augen zu streuen. Aber die Rückwir kungen eines solchen Treibens beschränken sich nicht auf eine Stadt, nicht auf ein Land; sie erstrecken sich weiter und sind ohne Vergrößerungsglas zu erkennen. Welches von beiden Systemen dürfte nun, nach diesen Erfolgen beur- theilt, das bessere sein? Blüht in Baiern der Buchhandel mehr oder in Würtemberg? Ist es der Wissenschaft, ist ' es dem Leben, dem allgemeinen Wohlstände ersprießlicher, eine Unmasse kleinwinziger Geschäfte im Lande hervorzurufen, oder die Etablissements derselben weise zu beschränken, damit die schon bestehenden nicht mit den neuen, auf dem Sand erbauten zu Grunde gehen? Doch genug da von. Thatsachen bedürfen keines Eommentars. Hr. E. sicht hier den Resultaten eines von ihm vertheidigtcn Systems die Ergebnisse eines andern Systems gegenüber gestellt, welches, vom Wcinhcimer Verein adoplict. er so absurd, so verwerflich findet. Er hat ein Beispiel, dem Le ben entnommen, welches, abgesehen von hundert andern Grü"den, schon allein jede beschränkende Maßregel gegen die überhand nehmenden Etablissements nicht praktisch für den Buchhandel gebildeter Leute rechtfertigt und krönt, seinen Tadel gegen den Weinheimec Verein aber entwaffnet. Mit gerechtem Eifer aber nimmt der Weinheimec Ver ein sich der verlassenen Ereditoren Eonti an und setzt einen Endtermin für deren Berichtigung sowohl als für Excom- munication derjenigen Vereinsmitglieder fest, welche diese Bestimmungen nachlässig etwa mit Füßen treten sollten. Er legt seinen Mitgliedern zugleich die Pflicht auf, mit al len denjenigen Nicht-Mitgliedern jede Verbindung abzubre- chcn, welche gegen irgend ein Vereinsmitglied die Grund sätze der Ordnung und des Rechts außer Augen gesetzt ha ben. Erstreckt sich auch auf diese Maßregel der gestrenge Tadel des Herrn E. ? Ich dächte, mit der Willkür im Ab schluß- und Zahlungswesen sei es in Süddeutschland weit genug gekommen, und man sollte Vereinbarungen dagegen, wie sie ein Hauptzweck des Weinheimec Vereins sind, nur mit Dank, nicht aber mit hohlem Tadel ohne Grund und Recht empfangen. Freiheit (billige Rücksicht) gestattet wohl Jeder gern; der Zügellosigkeit eines ungeordneten Haushaltes aber wird kein Mann von Kopf und Herz sich unterwerfen. Und da der Einzelne, ohne deshalb schwach und ohnmächtig zu sein, oft der Mittel entbehrt, gegen freche Zumuthungen sich zu verwahren, so ist es ganz na türlich und liegt in der Sache selbst, daß er sich mit andern verbindet, um gemeinsam der Frechheit das Handwerk zu le gen und sie zurück zu weisen in die Schranken der Ordnung und Gesetzlichkeit. Die prophetische Weissagung des Herrn E.: daß Diejenigen, welche sich nach Grundsätzen, wie sie der Weinheimec Verein aussprichc, richten wollen, es auch ohne Zwangs-Verein thun, andere aber, welche cs nicht wollen, sich auch nicht bekehren lassen werden — ist »