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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgcgeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. ^§82. Freitags, den 13.September 1839. Der Weinheimer Buchhändler-Bercin. Ein Wort an Herrn E n. Es liegt in dem cigenthümlichen Charakter unserer Zeit, daß man alles Gute und Lobenswerthe bekämpft und mit Koth bewirft, ehe es noch durch Blükhe und Frucht sich bewähren und Nutzen verbreiten kann. Man wartet nicht die Erfolge ab, sondern zupft, haut und krittelt daran herum, sucht Haß und Zwiespalt in die Gesellschaft zu säen und auf solche Act ein Ziel zu erreichen, welches, weil es ein falsches, ein irriges ist, auf geradem und gerechtem Wege nicht erreichbar war. Kaum freuen wir uns der Einigung Süddeutscher Buchhändler gegen Willkür, Un solidität und Unfug aller Art, kaum ist das Kind getauft und hat freudige Hoffnungen für die Zukunft erweckt, so fällt man darüber her, verschreit es als eine arge Mißge-, burt und prophezeit mit vielem Wortprunk sein baldiges seliges Ende. Ob man solche Versuche wohl einer absprc- chenden Einseitigkeit, unrichtigem Gcschäftsbegriff oder sonst unlauteren Quellen zuschreiben soll? Ich weiß es nicht; doch einen festen, wohlgebauten Grund haben sie nicht. So bricht in Nr. 26 der Süddeutschen Buchhändler- Zeitung Herr E n dem Weinheimer Vereine den Stab, und eifert neuerdings gegen denselben in Nr. 29 desselben Blat tes. Der Verein selbst kann cs mit seiner Würde, vor allem aber mit seinen Zwecken nicht vereinbar finden, einen, unter dem Dcckschilde der Anonymität ihm hingewocfcnen Handschuh aufzuheben, mit andern Worten sich in Händel! und Federkriege einzulassen, welche ihm voraussichtlich den Vorwurf der Leidenschaft und Gehässigkeit zuziehen würden. Und obwohl auch ihm im Grunde kein Abbruch geschähe, wenn Angriffe auf ihn keine Erwiederung fänden, so kann es doch nur Hand in Hand mit seinen guten Absichten 6r Jahrgang. gehen, wenn seine Anhänger die getheilten Meinungen zu sondern, zu vereinigen, und die Voructheile gegen ihn (denn nur Voructheile sind es) zu unterdrücken suchen. Der Tadel des Herrn E. betrifft nicht speciell das Eine oder das Andere, ec ist allgemein. Herr E. findet in den Institutionen des Weinheimer Vereins einen mittelal terlichen Zunftzwang, nennt ihn einen schwachen Verein im Vereine, hervorgerufen durch die Ohnmacht deS Einzelnen, spricht von Monopolen, die man sich anmaßen wolle, von einem Gerichte über Lebendige und Tobte, und dichtet dem Verein niedrige Rache an. Am speciellsten und heftigsten bespricht ec die beschlossene Maßregel gegen die Etablissements unberufener oder vielmehr unbefähigter Subjecte, — eine Maßregel, deren dringende Nothwen- digkeit sich allecwärts bcthätigt, allgemein anerkannt wird, — und aus Allem muß man schließen, entweder, daß Herr E. das Weinheimer Protokoll blindlings verkannt, nicht durchdacht, nicht verstanden habe, oder daß er cs nicht vermag, frei von jeder vorgefaßten Meinung ein reifes Ur- theil zu bilden, und Maßregeln nicht in ihrer Kindheit, son dern in ihren Folgen zu berechnen. Bezüglich der neuen Etablissements beschließt der Wein- hcimer Verein, daß künftig nur diejenigen anerkannt wer den sollen, s) deren Besitzer Zeugnisse beibringen, daß sie den Buchhandel praktisch erlernt, sich darin genügend aus gebildet haben und b) von drei Mitgliedern des Weinhei- mcr Vereins demselben durch dessen Vorstand vorgeschlagen und durch absolute Mehrheit in schriftlicher Abstimmung anerkannt werden. ^ Das aber ist weder unmächtige, des Ehrenmannes un würdige Rache, noch Vernichtung, weder Monopol und Zwang mit eisernen Ketten, noch mittelalterlicher Zunftgeist 145 «