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O 73, 29. März 1916. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Zeltschrtslen- und ZeNungSaussütze. sckaktlick lecknisckt; Obtrrsiekt. ( fo^t8»-irg.) Xoitsekrikt kür vsutsek- lsnds kuekd rucker. Kr. 22, 24 ^lärr 1916. Oesekältsstelle: von widert Osterrietk. Kr. 2, k'ediuar 1916 lZerlin. O^rl^Hezk- manns Verlag. Lvers, O. ^ : De I^ucretius - vruk van 1486 in <le Otrecktseke Olliversiteit-blbliotkeek. llet koek. 5« daai ZavA, Ko. 3, 15 ^laast Kran k, vr. R udolf, (>m Felde): Unsere Bmieiiebibliothek. Vossische Zeitung Nr. 157 Avend-Ausgabe, 25. März 1916. Expedition: Berlin. 7.eituo2 22. ckakr^. dir. 12, 20. Hrr 1916. Lxpsdltion: >V1sn Ill/2, Antiquariats-Kataloge. lieu 12. ^pril 1916. üiers^mvull, Kurl ^V., Luekkändlor uud Antiquar, Keipriß Küoi^'tra>86 29: Kstalo-: dir 410: KunstßestkieNt« l: iVIalerei. Llllkultencl d^n beir. leil <ler Likliolkek ?rok. De. 3aro ZprjüZers, I-lst L Krsucko, kuekkandlun^ und Antiquariat, Koipri^, lal- stissse 2: Antiquariats-Katalog dir. 457 dieutrsle 8tsal6n Kuro pas und mit diesen rusammsnkänsoudo Ksndor. 8°. 58 8. ^ 1».^ ^>z' i I , ^ die Lldlioikeken der verstorbenen Herren Obvrregierungsrat krokes or l)r. Kduard Uez'denreiek. vr. Otto Uenne um listen, ekem. 8tsats-^iekivar us>v. 8". 144 8. 6165 dirn. Versteige rung am 1. bis 6. !Uai 1916. ^Viater, 0., Antiquariat und Luekkandlung, Oresden-^., Oalerle- slrasse 8: Antiquariats-Katalog dir. 165: Oute und billige Lüeker aus allen ^issensekakten. 8°. 16 8 469 dirn. Kleine Mitteilungen. Eine wichtige Urheberrechtssrage aus denl Gebiete des Musikalien- Handels beschäftigte jüngst das Reichsgericht. Die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (Klägerin), abgekürzt A. K. M., hatte bis zum Jahre 1911 mit der Genossenschaft Deutscher Tou- setzer (Beklagte), abgekürzt G. D. T., einen Gegenseitigkeitsvcrtrag, d. h. sie, die ihren Sitz ip Wien hat, ließ sich von der G. D. T. (Sitz Berlin) in Deutschland mit vertreten. Nachdem der Vertrag gelöst war und die A. K. M. daran ging, ihre Rechte in Deutschland selbst wahrzunehmen, trat die G. D. T. mit der Erklärung hervor, sie werde die Rechte einer großen Anzahl der Mitglieder der A. K. M. nach wie vor in Deutschland mit vergeben, denn dieselben seien Mit glieder der 8oei6t6 des ^.uteurs, Oompositeurs et Kditeurs in Paris und für Vergebung dieser Rechte sei sie, die G. D. T., zuständig. Am 29. Juni 1914 entschied nun das Kammergericht in Berlin, daß dieses Verfügungsrecht nicht bestehe, und machte die G. D. T. für den der A. 'K. M. durch Eingriff iu ihre' Rechte etwa entstandenen Schaden haftbar. Die G. D. T. beruhigte sich bei diesem Urteile nicht, und so stand jetzt vor dem Reichsgerichte Termin an. Nun ist aber weiter in dem Stande der Dinge mittlerweile ein nicht unwesent licher Wandel eingetreten. Die 8oei6te in Paris hat nämlich am 30. Juni 1915 in ihrer Generalversammlung den Ausschluß sämtlicher deutschen und österreichischen Komponisten beschlossen. Diese Tatsache erübrigt an sich den weiteren Fortgang des Prozesses; in dem jetzigen Termin machte aber der Vertreter der G. D. T., Herr Rechtsanwalt Aschausen, geltend, seine Partei habe bei der derzeitigen Lage keinerlei Information in Paris einholen können, ob und inwieweit der Aus schluß der Tatsache entspreche, und er ersuche um Vertagung. Der Ver treter der A. K. M. widersprach diesem Anträge, und nach kurzer Be ratung verkündete der Vorsitzende des 1. Senats, daß dem Vertaguugs- antrage nicht entsprochen werden könne, da die beklagte Partei Zeit genug gehabt habe, sich zu informieren. Auf Antrag des Vertreters der A. K. M., Herrn Rechtsanwalt Or. Mittelstaedt, erging hierauf gegen die G. D. T. ein Versäumnisurteil. O. Uber die Fortschritte beim Neubau der Deutschen Bücherei be richtet die »Sächsische Staatszeitung« vom 23. März aus Leipzig: Der Neubau der Deutschen Bücherei an der Straße des 18. Oktober nähert sich seiner Vollendung. Die Räume im Deutschen Buchhändlerhaus reichen schon seit langer Zeit für die gewaltig anwachsenden Bücher und Zeitschriftenmassen nicht mehr aus. Im Jahre 1915 sind der Deutschen Bücherei allein 12 000 Sendungen aus dem Buchhandel und von anderen Stellen zugegangen; im Zugangsbuch für Bücher wurden rund 30 000 Bände verzeichnet. An Zeitschriften wurden ungefähr 12 000 Bände angcsammelt; die einzeln eingelaufenen Nummern be tragen weit über 200 000. An amtlichen Drucksachen wurden gegen 8900 verzeichnet. Von den Buchbindern wurden mehr als 20 000 Bände gebunden. Die Kriegssammlung der Deutschen Bücherei hat sich im Laufe des Jahres um mehr als 15 000 Nummern vermehrt. Darunter befinden sich u. a. 5242 Proklamationen und Maucranschläge, 936 Feld predigten, 16 000 Flugblätter. Die Zahl der buchhändlerischen Stifter- Hat sich um 171 vermehrt; im ganzen sind es jetzt weit über 3000. Die Katalogisierung ist tüchtig vorwärts geschritten: im ganzen sind jetzt über 39 000 Katalogzettel handschriftlich angelegt. Die Brief ausgänge betrugen im Jahre 1915 gegen 50 000; im Jahre 1914 waren es 38 000. Im großen Lesesaal der Deutschen Bücherei befindet sich eine Handbibliothek, die aus 25 000 Bänden besteht. Im Magazin der meistverlangten Bücher stehen 100 000 Bücher zur Verfügung. Im Zeitschriften-Lesesaal liegen 3000 bis 4000 Zeitschriften aus. Weitere 7000 bis 8000 Zeitschriften lagern im Zeitschriftenlager. Wenn der erste Bauabschnitt der Deutschen Bücherei abgeschlossen sein wird, können 1075 000 Bände in dem Gebäude untergebracht werden. An bauten sind vorgesehen, und für künftige Neubauten ist ein so großes Gelände vorhanden, daß in weiterer Zukunft die Unterbringung von 10 Mill. Bänden möglich sein wird. Nachnahme und Frachtverkehr. — Bekanntmachung, be treffend Ausnahmen von der Verordnung, be treffend den Nächst ah me- und Frachtverkehr mit dem Ausland, vom 16. März 1916. Vom 23. März 1916. Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend den Nachnahme- nnd Frachtverkehr mit dem Ausland, vom 16. März 1916 (Neichs- Gesetzbl. S. 171) wird folgendes bestimmt: Artikel 1. Die Vorschriften der Verordnung, betreffend den Nachnahme- und Frachtverkehr mit dem Ausland, vom 16. März 1916 finden keine An wendung auf den Verkehr mit Österreich-Ungarn und den darüber hinaus gelegenen Ländern, Luxemburg und den von den deutschen und österreichisch-ungarischen Truppen besetzten Gebieten des feindlichen Auslandes. Artikel 2. 8 1 der Verordnung findet keine Anwendung auf den Postnach nahmeverkehr, auf die Einziehungen der Vorfrachten und Baraus lagen der Eisenbahn sowie auf Nachnahmebeträge und Barvorschüsse unter zehn Mark. Artikel 3. Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 1916 in Kraft. Berlin, den 23. März 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 74 vom 27. März 1916.) Zum Postscheckverkehr. — Aus dem Leserkreise wird uns nacl>- stehendes Schreiben an Herrn Ernst Kahn, den Verfasser des in Nr. 65 erschienenen Artikels »Gegen den Bargeld-Verkehr«, zur Verfügung ge stellt: Ihren klaren und nützlichen Ausführungen über den Postscheck- vcrkehr im Börsenblatt vom 18. März folgte ich mit Interesse. Das Bedauerlichste ist, daß es immer noch so viele Geschäftsleute gibt, die von dem Postschcckverkehr falsche oder gar keine Vorstellungen haben. Mir will es scheinen, als ob das Haupthindernis für die wirkliche Volkstümlichkeit des Postschecks im geschäftlichen Leben an dem fal schen Prinzip der Gebührenordnung läge. Es ist durchaus handels widrig und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen im bürgerlichen Leben widersprechend, daß der Empfänger der Postscheckzahlung die Gebühren zu tragen hat. Gerade weil das der Fall ist, pflegen selbst die Inhaber von Postscheckkonten ihre eigenen Zahlungen nicht durch 367