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2862 Amtlicher Teil. 82, 10. April 1901. F. Deuticke in Wien. 2880 6otts.rri, kb^siolo^iselis Oksinis. I.I^. 3. 2 'llösrapsutiseliss l^ürbuob. XI. labr^. 4 2877 rVvItstoin, Ha.nä6ueii der L^sismü-tisebsL llota-vilc. I. 8d. 0^. 7 2877 Carl Dülfer's Verlag in Breslau. 2880 Graetz, Der kl. Katechismus Luthers. I. Erstes Hauptstück. 1 Alexander Duncker in Berlin. 2880 Lsrapüim, Imiss Lüarlotts. 6a. 5 xsb. es.. 7 Wokderwin, IbsolvAis u. Lletapli^silr. 6s. 4 50 H-, Zeb. es. 5 ^ 50 Xoeö, Ltuäisn rur vsrAlsieüsnäsn llittsrsturgssebiellts. 1. 86. Seit 2. lliliso, ttsr sintsiliAS lüsatsr-^Vallsnstsill. 2 ^ 70 6ri^orovitrs, llibusss. 6s. 4 M. Heinstns Nachfolger in Leipzig. 2877 Hassel, Geschichte des Königreichs Hannover. II. Bd. 2. Abt. G. Hirth's Verlag in München. 2878 »Jugend- No. 19. Böcklin-Erinnerungsnummer. 30 H. Holland L Josenhans in Stuttgart. 2877 Karte vom Bodensee und Säntisgebiet. Ca. 1 ^ 20 -Z. Bundesklänge. 3 Adolf W. Künast in Wien. 2878 Ilsivried, LrrüsrrvA loüavn und krivr l?oräinavä 6obuiA. 5 Zsl). 7 Librairie Nilffon in Paris. 2880 Lisvlrisvlea, ?our Io psis. 3 kr. 50 o. Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart. 2878 2sitlsxilrou. Xlsrrllskt. Otto Wigand in Leipzig. 2879 ladrssösriodt über clis 8sistuvFsn dar ebswi8oben 'l'oelinc>Io<-is k. ä. 1. 1900. 1. ^btd. 14 Nichtamtlicher Teil. Verlagsrecht bei Zeitungsartikeln. Eine sehr weit reichende Aenderung an dem Gesetz entwürfe über das Verlagsrecht hat die Reichstagskommission insoweit vorgenommen, als es sich um das Verlagsrecht an den in Zeitungen veröffentlichten Aufsätzen handelt. Der Entwurf ist der Ansicht gewesen, daß es angemessen sei, die Nichtverfügungsmöglichkeit des Verfassers über diese Ver öffentlichungen nicht allzuweit auszudehnen, und hat sich daher unter sorgfältiger Abwägung aller für und gegen sprechenden Gründe zu gunsten der Beschränkung auf die Dauer eines Jahres entschieden. Die Reichstagskommission hat aber diesen Vorschlag nicht angenommen, sondern sich dahin entschlossen, daß dem Urheber die anderweitige Verfügung alsbald zustehe. Daraus folgt, daß der Ver fasser eines in einer Zeitung veröffentlichten Artikels be rechtigt sein würde, an dem auf die Veröffentlichung unmittel bar folgenden Tage über ihn zu verfügen und ihn in einer anderen Zeitung abzudrucken. Diese Aenderung ist schwerlich als eine Verbesserung zu betrachten, und es will scheinen, als ob die Reichstags kommission in dem Bestreben, für die Rechte der Urheber in möglichst weitgehendem Maße Sorge zu tragen, es unter lassen hätte, die doch nun einmal vorhandenen realen Ver hältnisse in Betracht zu ziehen, mit denen zu rechnen der Gesetzgeber doch verpflichtet ist. Es besteht aller Grund zu der Annahme, daß, wenn der Beschluß der Reichstags kommission in die endgiltige Redaktion des Gesetzes über geht, die Schriftsteller volle Veranlassung haben werden, die Folgen dieser Aenderungen der Bemessung des Honorars zu bedauern. Die Höhe des Honorars, das der Zeitungsver leger zahlt, wird, und zwar nicht in letzter Linie, durch die Erwägung bestimmt, daß der betreffende Artikel für eine längere Zeit in einer anderen Zeitung nicht erscheinen werde, und es ist bekannt, daß hierauf von vielen großen Zeitungen ein derartiger Wert gelegt wird, daß sie bei Annahme des Artikels sich eine bezügliche Erklärung von dem Verfasser ausstellen lassen. Man kann dies auch im Hinblick auf die Gepflogen heiten und die Anschauungen des Publikums nicht als un berechtigt erachten,- Zeitungen, die die Artikel hervorragender Schriftsteller zum Abdruck bringen, genießen seitens des Publikums einen erheblichen Vorzug vor solchen Zeitungen, die ans Kräfte dritten und vierten Ranges angewiesen sind. Mit dem Augenblick aber, in dem der Schriftsteller in der Lage sein wird, den heute in dieser Zeitung veröffentlichten Aufsatz morgen in jener zum Abdruck zu bringen, entfällt für das Publikum ein Grund zu dieser Bevorzugung. Die Folge wird also die sein, daß die Zeitungen ihre Honorarsätze erniedrigen werden, weil sie eben damit rechnen müssen, daß die Artikel sofort auch in den Konkurrenz blättern erscheinen. Hat man hieran seitens der Reichstags kommission in ausreichendem Maße wirklich gedacht? Dies dürfte zu bezweifeln sein. Das Bestreben, für die Schrift steller zu sorgen und auch deren materielle Lage zu ver bessern, das offensichtlich die Verhandlungen der Reichstags- kommisston beherrscht, ehrt diese in hohem Maße; allein in betreff dieses Punktes hat sie einen Beschluß gefaßt, der bei der praktischen Ausführung nicht zu einer Verbesserung dieser materiellen Lage führen wird, sondern viel eher zu deren Verschlechterung, wenigstens vielfach. Was nutzt dem Schriftsteller die Möglichkeit, daß er alsbald über die von ihm in einer Zeitung veröffentlichten Beiträge unbehindert verfügen kann, wenn er diese Ver fügungsbefugnis mit einer so erheblichen Verminderung der Honorarsätze bezahlen muß, daß der Ertrag der Veröffent lichung in fünf oder zehn Zeitungen kaum demjenigen gleich kommt, der bislang von der Veröffentlichung in einer Zeitung erzielt wurde? Es handelt sich bei den Bemühungen und Bestrebungen um die Hebung des Standes der Schriftsteller doch nicht am wenigsten auch dämm, daß das Verhältnis zwischen der geistigen Arbeit und dem materiellen Aequivalent ein angemesseneres und angemessenes werde; wie kann aber darauf gehofft werden unter der Herrschaft eines Gesetzes, das ja zu einer Minderung dieses Aequivalents mit Sicherheit führen wird! Es mag nun zugegeben werden, daß es Schriftsteller giebt, die sich derart auf Massenproduktion und auf Massen konsum eingerichtet haben, daß diese Erwägungen für sie tatsächlich nicht in Betracht kommen; bei ihnen heißt es eben nicht mit Unrecht, die Masse muß es bringen. Allein man darf doch annehmen, daß die übergroße Mehrheit unserer Schriftsteller ans einem anderen Standpunkte steht, und daß von ihr ein Mißverhältnis zwischen der geistigen Arbeit und dem materiellen Aequivalent sehr lebhaft empfunden wird, nicht nur im Hinblick auf die materielle Schädigung, sondern auch in Rücksicht der damit untrennbar verbundenen immateriellen. Es ist anzunehmen, daß, wenn die Reichstagskommissiou sich diesen Gedanken ganz in geeigneter Weise angeeignet