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263, 11. November 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 12859 nach 8 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 30. Oktober 1908. Das k. k. Landesgericht in Wien als Preisgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 30. Oktober 1908, Pr. XXXV,267 8, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des in der periodischen Druckschrift: »Korrespondenz des Pius vereines« vom 27. Oktober 1908 erschienenen Artikels mit der Überschrift: »Die serbisch-montenegrinische Militärkonvention« durch die Stelle von »Und gerade« bis »Bescheid getan« das Vergehen nach Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, N.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863, begründe und es wird nach 8 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwalt schaft verfügte Beschlagnahme pach 8 489 St.-P.-O. bestätigt und nach 8 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 30. Oktober 1908. Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 30. Oktober 1908, Pr. XXXV 265 8 3, auf An trag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der Nummer 43 der periodischen Druckschrift »Zeit im Bild« 1908 durch das Bild auf Seite 676, betitelt »Die neuen Pariser Karikaturen der Staatsoberhäupter« das Verbrechen nach tz 63 St.-G. begründe und es wird nach 8 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme nach 8 489 St.-P.-O. bestätigt und nach 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 30. Oktober 1908. (Wiener Zeitung Nr. 254 vom 3. November 1908.) *Die Firmen Braeutigam in Charkow. (Vgl. Börsenblatt 1907 Nr. 285 und 1908 Nr. 214.) — Unter Hinweis auf die Mit teilungen an dieser Stelle in Nr. 285 d. Bl. vom 7. Dezember 1907 und Nr. 210 vom 14. September 1908 bringen wir folgendes Schreiben zur Kenntnis, das uns soeben zugekommen ist: Ned. Im Interesse der deutschen Verleger ersuche Sie ganz ergevenst, folgender kurzen Notiz in Ihrem werten Blatte Raum zu geben: Wiederholt erhalte ich Rechnungs-Auszüge und Mahnbriefe, welche irrtümlich an mich gerichtet sind. Nicht in der Lage, alle zu beantworten, teile ich in Kürze mit: Seit Januar 1905 existieren in Charkow zwei Firmen »Braeutigam«: 1. Braeutigam's Sortiment, Besitzer P. Kleinenberg, 2. Braeutigam's Verlag, Besitzer L. F. Braeutigam. Mein Verlag hat nichts mit den Rechnungen des Herrn Kleinenberg gemein. Als Verlag habe ich keinen Bedarf für deutsche Literatur und stand auch mit keinem der Herren Verleger in Rechnung. Die Adresse des Herrn Kleinenberg ist: Libau, Lilienfeld straße, eigenes Haus. Das deutsche Konsulat in Libau dürfte in diesem Falle den Herren Verlegern von großem Nutzen sein. Hochachtungsvoll Moskau, 26. Oktober 1908. Braeutigam's Verlag, Moskau und Charkow. L. F. Braeutigam. Zum Gedächtnis Theodor Fontanes. Anläßlich der kürzlich erfolgten zehnten Wiederkehr des Todestages Theodor Fontanes (20. September 1898) wird der Mark Brandenburg- Verein in Berlin sein am 14. November stattfindendes Winter fest zu einer Theodor Fontane-Feier gestalten. Den ein leitenden Vortrag und Nezitationsteil hat Theodor Kappstein übernommen; Balladen und moderne Lieder wird der Konzert sänger Walter Zerm vortragen, ferner wird das unter der Leitung des Dirigenten Karl Wendt stehende Doppelquartett des Vereins einige Männerchöre zu Gehör bringen. Violin- und Cellosoli der Konzertmeister Lau und Grosse usw. stehen außerdem auf dem Programm. Einlaßkarten (75 »)) sind in der Geschäftsstelle (Berlin, Molkenmarkt 14) zu haben. (D. Reichsanzgr.) * Zur Anzeigensteuer. (Vgl. Nr. 262 d. Bl.) — Der Vor stand des Vereins Deutscher Zeitungsverleger nahm in einer am 28. Oktober in Berlin abgehaltenen Sitzung zu dem damals noch zu erwartenden Entwurf einer Jnseratensteuer Stellung und ernannte aus seiner Mitte zur weiteren Behand lung eine Kommission, bestehend aus den Herren vr. Max Jä necke (Hannoverscher Courier), Robert Bachem (Kölnische Volkszeitung), A. Helfreich (Münchner Neueste Nachrichten), O. Kloß (Fränkischer Kurier, Nürnberg), A Wyneken (Königs- Tageblatt). Post - ÜberweisnngS- und Scheck - Berkehr. — Fünfund zwanzig höhere Postbeamte sind am 7. d. M. in Berlin ein getroffen, um an einem Kursus über das künftige Post-Uber- weisungs- und -Scheckverfahren teilzunehmen, der Montag seinen Anfang nahm und voraussichtlich die ganze Woche in Anspruch nehmen wird. Er wird im Neichspostamt abgehalten unter Ober leitung des zuständigen Referenten und Beteiligung des künftigen Vorstehers des Berliner Scheckamts und seines Stellvertreters. Die 13 Scheckämter des Reiches treten am 1. Dezember in Tätigkeit. (Nach: Norddeutsche Allgemeine Ztg.) Verein der Deutschen Musikalienhändler. — Eine außer ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler wird am Sonntag, den 15. November 1908, nachmittags 3 Uhr, im Sachsenzimmer des Deutschen Buch gewerbehauses in Leipzig stattfinden. Tagesordnung: 1. Antrag der Herren: Carl Dieckmann, Otto Dietrich, Rudolf Dietrich, Otto Forberg, W. Friede!, Willibald Fritzsch, Karl Fritzsche, Otto Glaser, Rudolf Gleißenberg, Carl W. Günther, Franz Jost, Franz Kleeberg, vr. Max Kuhn, Carl Lauterbach, Richard Leede, Carl Mehler, Max Merseburger, M. Oelsner, Paul Pabst, Ernest B. Raunser, Paul Rothe, Carl Rühle, Andreas Scherz, Fritz Schuberth, Otto Teich und Paul Zschocher, sämtlich in Leipzig: In Nr. 3 der »Verkaufsbestimmungen« ist folgende Ergänzung einzufügen: »Falls von einem nichtangeschlossenen Konkurrenz unternehmen gegen die Verkaufsbestimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler irgendwie verstoßen wird, sind die ortsangesessenen offenen Musikalienhandlungen auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses berechtigt, von den Ver kaufsbestimmungen in bezug auf die nachweislich unter botenen Artikel gleichfalls abzugehen und diese mindestens zu den gleichen Preisen anzukündigen und zu verkaufen wie die nichtangeschlossene Konkurrenz, solange diese Preis unterbietung stattfindet. »Von einem Vorgehen in diesem Sinne ist dem Verein der Deutschen Musikalienhändler unverzüglich Mitteilung zu machen.« 2. Antrag des Herrn Wilhelm Mensing, Erfurt, unterstützt von den Herren Alexander Vartusch, Willibald Fritzsch, Rudolf Gleißenberg, Franz Jost, Dr. Max Kuhn, Carl Lauterbach, Richard Leede, Paul Pabst, Fritz Schuberth, Paul Zschocher, sämtlich in Leipzig: Zusatz zu den Verkaufsbestimmungen für den Musikalien handel: »7. Verleger und Sortimenter, welche an Wiederverkäufer oder Zwischenhändler liefern, sind verpflichtet, jeder derartigen enthält: ziehenden Wiederverkäufen: ausdrücklich zur Einhaltung der vom Börsenverein genehmigten Verkaufsbestimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, sowie bei einer an den Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen- Verband zahlbaren und sofort fälligen Konventionalstrafe von 100 (für jeden einzelnen Fall), meine — unsere — Verlagsartikel nicht an solche Wiederverkäufer, Waren- 1675*