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3792 Nichtamtlicher Teil. ^ 117, 24. Mai 1899. Herr Albert Brockhaus, Leipzig. „ Otto Mühlbrecht, Berlin. Deutscher Verleger-Verein. Herr I. Bielefeld, Karlsruhe. Berliner Verleger-Verein. Herr Wilhelm Lobcck, in Fa. Barthol L Co., Berlin. Leipziger Verleger-Verein. Herr Artur Seemann, Leipzig. Stuttgarter Verleger-Verein. Herr Julius Hoffmann, Stuttgart. Holland. Nederlandsche Uitgeversbond, Amsterdam. Herr I. C. Nygh, 7, Eendrachtsweg, Rotterdam. Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boek- handels, Amsterdam. Herr Aug. Belinfantc, Vice-Präsident der Vereeniging, im Haag. „ I. H. Van Heteren, Sekretär der Vereeniging, Amsterdam. Italien. ^.MooisLious Vipograpiiieo-Ribraria Itg.Iis.na. Herr Giuseppe Bocca, 3, Ma Carlo Alberto, Turin. „ Pietro Vallardi, 40, Via Moscova, Mailand. ,, I- Lozza, I, Via S- Margherita, Mailand. Norwegen. Den Norsk Forlaeger-Foreines, Christtania. Herr W- ilchggaard, o/o Messrs. A. Aschehoug L Co., Christtania. Schweden. Nya Bokförläggare-Förenigen, Stockholm. Herr Protokollführer I. B. Tegnsr, Djursholm, Stockholm. Svenska Bokförläggare-Forenigen, Stockholm. Herr Isidor Adolf Bonnier, 30, Surbrunnsgaten, Stockholm. Schweiz. Schweizerischer Buchhändlerverein und Looistä äss llibrg.ii'68 et cks8 Räitsurs äs la 8nis8s Romans. Herr Arnold Huber, in Firma I. Huber, Frauenfeld. Kleine Mitteilungen. Der Schutz gewerblicher Erzeugnisse auf der Pariser Weltausstellung 1900. — Die französische Botschaft in Berlin hat an mehrere deutsche Handelskammern ein Cirkular gerichtet, in dem die in den letzten Wochen in der Presse verbreitet gewesenen Gerüchte über mangelnden Schutz industrieller Erzeugnisse, die in Paris im Jahre 1900 zur Ausstellung gelangen, zurückgcwiesen werden. Es heißt in dem Schriftstück u. a.: «Die derzeitigen Gesetze vom 2. Mai 1855 und 3. April 1867, die anläßlich der Weltausstellungen im Jahre 1855 und 1867 erlassen worden sind, enthielten in dieser Hinsicht Bestimmungen, die durch das in Permanenz erklärte Gesetz vom 23. Mai 1868 erneuert und ergänzt wurden. Durch ihren Beitritt zum Artikel II der Konvention vom 23. März 1883, betreffend den internationalen Schutz des industriellen Eigentumsrechts, hat sich übrigens die französische Regierung auf diplomatischem Wege verpflichtet, jedesmal bei irgend einer offiziellen oder auch nur offiziell anerkannten Aus stellung, die auf französischem Gebiete stattfindet, derartige Schutz maßregeln zu treffen. Seit dieser Zeit ist die französische Regierung beständig bemüht gewesen, einen noch wirksameren und vollstän digeren Schutz des industricllcu Eigentums bei Ausstellungen herbei- zuführcn. Zu diesem Zwecke hat sie ein spezielles Gesetz unterm 30. Oktober 1888 erlassen in Bezug auf Gegenstände, die zu der Ausstellung im Jahre 1889 zugclasscn wurden, und wird dem nächst den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Gesetzes vorlegen, das in noch weit gründlicherer und noch bestimmterer Form den Schutz ausländischer Erfindungen und Handelsmarken, die bei der Pariser Ausstellung im Jahre 1900 zur Ausstellung kommen, zum Gegenstand hat. Dieses Gesetz wird von dem liberalsten und doch allen Schutz gewährenden Geiste durchdrungen sein. Insbesondere wird es zu Gunsten der auf die Ausstellung gelangenden Gegenstände verschiedene Verlustgründe des industriellen Eigentumsrechts aufheben, die zu gewöhnlicher Zeit zutreffeu, z. B. den Verlust wegen Nichtbcnutzung in Frankreich. Die Kauflcute und Fabrikanten des Auslandes, gleichviel welcher Staatsangehörig keit, können demnach in vollster Ruhe und ohne Besorgnis ihre neuesten Erfindungen und Erzeugnisse zur Weltausstellung von 1900 schicken und versichert sein, daß sie auf dem Marsselde zu Paris die beste Gastfreundschaft finden werden.- Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. 1Voigg.sk, Rsinriob, Das RIsvd unssrsr dugondlittsrstur. Rin koitrSA rar küvstlsrisebsu Rreisbung äsr .lugsnä. /ivsita ^uklags. (3. und 4. Taussvd.) M. 220 8. Hamburg, 8slbst- vsrlag 1899. In Rommission bsiD. Kornau, Rsiprig. llrois 2 -U. Rsvus biblio-ioonograpbigns. 6° annss. 3« ssris. blo. 5. 11 gi 1899. 8". 8. 221—272. Paris, ksäaetion st aämini- strakion: 9 ras äu Raubourg poissonnisrs. Oakalogo OllXI. R—?. 8". 8. 193—288. Koma, 6iugno 1899, 8ilvio koooa. dsologis, kalasonkologis, lllinsralogis. Xntiguar-Ratglog dir. 204 (snkbält nsbsn anderem dis Libliokbsll dss f Direktor Dr. 6. Nosseb in 2üriob) von .Vlbsrt kausksin, 8ollwsirsrisobss ^.nkiguariat in 2ürieb. 8". 49 8. 1400 I4rn. Einko m men st euerin Preußen. DerZeitungsverlags- wert kein Steuerobsckt. — Unter dieser Ueberschrift berichtet die -Post- vom 19. d. M. folgendes: In einem Stcucrprozeß, den einer der Inhaber des Verlags der -Berliner Zeitung- angestrengt hatte, ist vom Oberverwaltungsgericht entschieden worden, daß der Verlagswert einer Zeitung kein Objekt ist, das der Ergänzungs steuer unterliegt. Im Gegensatz zur Vcranlagungs- und zur Berufungskommission hat sich das Oberverwaltungsgericht dahin ausgesprochen, daß die Heranziehung des sogenannten Verlags rechts nicht gerechtfertigt sei, weil man darin ein selbständiges Vermögensrecht nicht vor sich habe. Zur Unterschlagung bei W. T. Bruer in Berlin. — Das Berliner -Kleine Journal- berichtet folgendes: Bekanntlich unterschlug der Hausdiener Lange vor einiger Zeit der hiesigen Verlagsbuchhandlung W. T. Bruer 40000 Mark. Er wurde ver haftet und zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, er gab zu, das Geld vergraben zu haben, wollte aber das Versteck nicht angeben, weil er nach Ablauf der fünf Jahre von dem Gelde leben wollte. Auf Veranlassung der Kriminalpolizei wurde neben der Zelle Langes aber jemand interniert, der sich geschickt mit Lange in Verbindung setzte und ihn ausfragte. Zuerst wich Lange dem Frager aps, nachdem ihm dieser aber alle -Heldenthaten-, die er ausgeführt haben wollte, erzählt hatte, faßte Lange Zutrauen und gab dem neuen Freunde das Versteck des Geldes an, und zwar nur deshalb, weil ihm dieser plausibel zu machen wußte, daß der aus Papiergeld be stehende vergrabene Schatz nach fünf Jahren bereits verfault und vermodert sei. Lange, der nun erfuhr, daß der Zellennachbar in einigen Monaten entlassen werde, besprach mit diesem, daß er sich einen Teil von dem gestohlenen Gelde nehmen und das andere nach Brüssel seinem Bruder übersenden sollte. Er bezeichnte genau eine Stelle im Grunewald, wo er seinen Schatz in zwei Selterwasser flaschen vergraben habe, und fertigte eine Zeichnung davon an, die er heimlich bei dem Spaziergang auf dem Gefängnishof seinem Zellennachbar zusteckte. Am 20. ds. Mts. wurden nun an dem bezeichnten Ort im Grunewald von der Kriminalpolizei Nach grabungen nach dem Schatze gehalten, die auch richtig 30000 in zwei Selterwasserflaschen versteckt, zu Tage förderten. Preiserteilung. Taufmedaille. — Das Preisausschreiben zur Gewinnung von Entwürfen für eine Taus-Medaille oder -Plakette vom 26. September 1898 hat eine lebhafte Beteiligung der Künstler gefunden. Es sind 100 Entwürfe eingegangen, von denen mehrere die gestellte Aufgabe in befriedigender Weise gelöst haben. Die als Preisgericht eingesetzte Landes-Kunst- kommission hat die eingelieferten Arbeiten in der Sitzung vom 17. und 18. Mai d. I. geprüft und folgende Preise zuerkannt: den für die beste Lösung ausgesetzten Preis von 2000 Herrn Rudolf Bosselt, Bildhauer in Frankfurt a. M.; — L. zwei Preise von je 800 den Bildhauern Georges Morin in Berlin und Adolf Amberg in Charlottenburg; — 0. drei Preise von je 500 ^ an Meinhard Jacobp in Kolonie Grunewald, E. Gomanski in Berlin und Emil Torfs, Bildhauer in Berlin. Die sämtlichen Entwürfe sind in einem Saale des Landes- Ausstellungsgebäudes am Lehrter Bahnhofe in der großen Berliner Kunstausstellung 1899 während der Dauer von etwa vier Wochen zur Besichtigung ausgestellt. Ausstellungspreise. — Die große goldene Medaille (höchste Auszeichnung) für ausgestellte Ansichtspostkarten auf der inter nationalen Ausstellung für Ansichtspostkartenwescn und graphische