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llungsr LuobliLnälsr, 25 .labre alt, zs- lsrntsr Lortimontsr, seit 2 Satiren in Krösssrsm Vorlax anxeslellt, «uokt rum 1. ^pril ä. 1. anäörveiti» im Vsrla^, ovent. als ksiesnäsr, LtsIIunx. 6uto Ilskoronrsn stsüsu nur Vsrlü^unA. ^n^sbots oibitts unter chs 1.70 6urcli äis Lloscüllktsstsllo äos Lörsenvereins. kerlin! ^ Mucken! Ick suelie kür tücktixen Sortimenter, 25 ^nkre, in cleni wissensoiinktl. Lucli- kanciel änrcknns versiert, 2um 1. ^pril 1906 selbstäuäi^e ännernäe Stellung im Sorti ment, rvisseusek. ^.nti^unrint oäer^.nkang'sxoeten im Ver lag. Demselben stellen äie besten Lmxkeltlnn^en 2ur Seite. 6ek. ^.nxebote erbitte unter L lt. 1^164 an äie Oesobnktsstells äes Lörsenvereins. der ekerr i8,rv/t-, Lr«rr«t- rrrrek r»r A«n«r «sit üests»« »«. ?»rkt nao/tr^e/sb«»-«» Lr/okAorr t«7tkA, /««< ekotsv» te»r AI Lerse-^oste-r. 67e/. ^»rsedotv rrrrter- 1H. Ps ^Sö> arr ckie k^ese/tä/tsstekke ckes Lö^serrvererrr« er-bete». Für unseren Lehrling, der Ostern in unserer Buch- und Papierhandlung, verbunden mit Zeitungsexpedition, seine Lehrzeit beendet, und den wir bestens empfehlen können, suchen wir bei bescheidenen Ansprüchen geeignete Stellung. Herrmann Ulrich in Leisnig i/Sa. Leipzig. Junger Buchhändler mit höherer Gym nasialbildung sucht Umstände halber für sofort oder später Stellung im Verlag oder Sortiment, event. auch zur Aushilfe. Gef. Angebote erbitte unter N. O. postl. Naumburg a/S. Gebildete Dame, längere Jahre im Buchhandel tälig, mit Stenographie und Maschinenschreiben vertraut, sucht Stellung in Verlagsbuch handlung Gef. Angebote unter Ich s60 an die Geschäftsstelle des B.-v. 8 llcrinischle Anzeigen. Restauflagen in Kalend., Jug - u. Geschenk- Büch., Postkarten, Ramsch rc. rc. kauft bar G.Holst, Buchh., Hamburg I, Kornträgerg. 54. Verlagsreste k. bar E. Bartels, Weihensee b/B. ^ Zur Aufklärung! H « Die Firma Hermann Hillger, Ver- ^ « lag, Berlin führt in ihrem Verzeichnis K M von „Kürschners Bücherschatz" als Bd.37 « M einen Band von Bret Harte auf, be W »titelt: „Die Höhle am Hügel". Die K W Firma Lillger hat schon viermal!!!« W durch rechtswidrige üebersetzungen in W » meine Rechte eingegriffen, und so auch K! ^ in diesem Fall; sie hat zwar den Band W M 37 aus dem Handel zurückgezogen, U » kündigt ihn aber mit dem obigen Titel fort- Kl A gesetzt wieder an. Ich möchte gerichtliche W W Hilfe deswegen nichtinAnspruch nehmen, W » und da die Firma Hillger mein bez. ^ U Schreiben der erforderlichen Beachtung W D nicht für wert hielt, sehe ich mich ge- U » nötigt, mit der Sache in die Öffentlichkeit Kl A zu treten; umsomehr, als jenes Ver- U W zeichnis den Katalogen der Barsortimente W » beigcheftet ist und daher die weiteste K ^ Verbreitung findet. Es ist dies ein U V zweiter Fall, nachdem ich schon früher U » gegen Ankündigung dieses Bret Harte- K K Bändchens in einem andern Verzeichnis W « Einsprache erhoben hatte. W N Stuttgart, 27. Dez. 1905. ^ Robert Lutz. Entgegnung. Die Erklärung der Firma Robert Lutz in Stuttgart verstößt mit de» in ihrem Inserat ausgestellten Behauptungen gegen die Wahrheit: .. Wir haben niemals durch rechtswidrige Übersetzungen in die Rechte des Herrn Lutz eingegriffen, was Herr Robert Lutz schon deshalb sehr genau weiß, weil trotz seiner Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Eisenach und Berlin, bei der Oberstaatsan waltschaft in Jena und beim Iustizminister keinerlei Strafverfolgung unserer Firma statt gefunden hat, vielmehr ihm wiederholt der Bescheid zu teil geworden ist, daß keinerlei Veranlassung zu einem strafrechtlichen Vorgehen gegen uns gegeben sei. In Wahrheit liegt der Tatbestand so, daß der verstorbene .Herr Geheimrat Kürschner von dem Schriftsteller August Schacht Übersetzungen Mark Twain'scher und Bret Äarte'scher Novellen z» hohen Preisen er worben hat, nachdem Schacht die Versicherung abgegeben hatte, daß diese Novelle» frei seien. Herr Geheimrat Kürschner hat sich damals überzeugt, daß keinerlei deutsche Übersetzungen der betreffenden Novellen existierten, und da es sich um amerikanische Schriftsteller handelte, so durfte, er auch mit Recht annehmen, daß diese Übersetzungen frei seien. .Herr Lutz hat dann wesentlich später das übersetzungsrecht für einige dieser Novellen erworben, und, sobald er uns von der Recht mäßigkeit dieser Erwerbung überzeugte, haben wir in einem Falle uns durch seine An drohungen mit Strafverfolgung, öffentlicher Bekanntgabe im Börsenblatt rc. leider be stimmen lassen, ihm eine Abstandssumme zu zahlen, die die von ihm gezahlten Beträge für das übersehungsrecht um ein Vielfaches überstieg, ohne daß, wie uns von juristischer Seite erst demnächst eröffnet wurde, irgend eine Verpflichtung zu einer Entschädigung für uns vorgeiegen hätte, weil eine Verletzung des,Arheberrechts zu derZeit gar nicht vor lag, als unsere Publikation erschienen war. In einem anderen Falle haben wir ohne weiteres de» Vertrieb des die Übersetzung enthaltenden Werks eingestellt. Her Lutz weiß danach sehr genau,. daß wir keineswegs durch rechtswidrige Über setzungen in seine Rechte eingegriffen, vielmehr unsere Übersetzungen auf Grund des Ge setzes über das ürheberrecht mit vollem Rechte veröffentlicht haben, weil bis dahin keine andere autorisierte Übersetzung dieser Arbeiten amerikanischer Schriftsteller bestand, und daß, sobald Herr Lutz diese durch das Gesetz festgelegten Rechte erworben hatte, wir den Vertrieb unserer Übersetzungen so fort eingestellt habe». Er behauptet ferner den Tatsachen wider sprechend, daß er in die Öffentlichkeit flüchte, weil er gerichtliche Hilfe nicht gern in An- sprach nehmen möchte, während er in Wirk lichkeit — abgesehen von den oben erwähnten unbegründeten Strafanzeigen — gegen uns eine gerichtliche Zivilklage wegen angeblich rechtswidriger Veröffentlichung der über- setzung von Mark Twain's ,Pbs oaliiarniaiis iais", die sich auf den gleichen Tatbestand stützt, angestellt hat, damit aber abgewiesen worden ist. Wenn Herr Lutz nun weiter schreibt, daß in unfercm neuen Verzeichnis unter Nr. 37 der Band von Brete Harte „Die Höhle am Hügel" wieder ausgeführt würde, und daß die Firma Hillger sein bezügliches Schreiben der erforderlichen Beachtung nicht für wert gehalten habe, so sind auch dies ganz haltlose Behauptungen von positiver Aiwichtigkeit Denn die fraglichen Verzeich nisse sind sämtlich auf einmal im Laufe des September in der Offizin der Firma Oscar Brandstetter in Leipzig gedruckt worden und zwar für die verschiedenen Barsortimente und auch für die Abgabe an das Sortiment. Damals ist irrtümlicher Weise aus dem alten Verzeichnis der alte Titel von Band 37 mit übernommen. Herr Lutz hat uns hierauf am 27. September aufmerksam gemacht, und wir haben Herrn Lutz darauf am 28. September mitgeteilt, daß der Titel von Nr. 37 nur durch ein Versehen der Buchdruckerei wieder mit aufgeführt worden, was erst bemerkt sei, nachdem das Verzeichnis fertig gedruckt war. Wir teilten ihm ferner mit, daß der Band längst durch einen anderen ersetzt, die Platten des alten Bandes vernichtet und daß alle seine Befürchtungen unbegründet seien. Wenn Herr Lutz gegenüber dieser klaren Tatsache behaupten kann, daß wir sein be zügliches Schreiben der erforderlichen Be- achtung nicht für wert hielten, so mögen die Herren Kollegen beurteilen, wie weit Herr Lutz hier von der Tatsache abweicht und zu welchen Mitteln er greift, offenbar um eine geschickte Propaganda für feine Firma in Szene zu fetzen. Wer nun aber die Lust des Herrn Lutz am Prozessieren und an Strafanzeigen gegen Kollegen kennt, den kann die Erklärung: „Ich möchte gerichtliche Hilfe deswegen nicht in Anspruch nehmen" nur.mit unbändiger Heiterkeit erfüllen. über die Prozeßlust des Herrn Lutz und seine fortgesetzten Bedrohungen und Be- tästigungen mit unbegründeten Strafanzeigen und öffentlichen wahrheitswidrigen Angriffen wird eine von uns vorbereitete, demnächst erscheinende Broschüre, zu der uns von ver schiedenen Seiten interessantes Material zur Verfügung gestellt ist, volle Aufklärung geben. Berlin, den 9. Januar 1906. Hermann Hillger Verlag.