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Nr. 5 Der Radfahrer 79 Korsogruvve I.: Für alle Vereine mit über 25 Mitgliedern resv. Teilnehmern. Einsatz 5 M. 1. Preis 160 M., 2. Preis 125 M., 3. Preis 90 M., 4. Preis 60 M., 5. Preis 40 M., 6. Preis 25 M. usw. Ehren- vreis für Blumenschmuck 30 Ak., Ehrenpreis für Einzelfahrer 15 Al. Korsogruvve N: Für alle Vereine mit unter 25 Mitgliedern. Ein satz 5 M. 1. Preis 100 M., 2. Preis 75 M., 3. Preis 60 M., 4. Preis 45 M., 5. Preis 30 M., 6. Preis 25 Al. usw. Ehrenpreis für Blumen schmuck 30 M., Ehrenpreis für Einzelfahrer 15 M. 50 Prozent der konkurrierenden Vereine erhalten Preise. Bei starker Beteiligung evtl, prozentuale Erweiterung der Preise. Alle Teilnehmer müssen im Besitze eines Bundesfestabzeichens sein und haben pünktlich am Stellplatz einzutresfen. Die Entfernung vom Festort über 10 tzm wird mit gewertet. Die Wettfahrbestimmungen der VDRV. sind maßgebend, und sind folgende Punkte genau zu beachten: Der vorschriftsmäßige Fahranzug ist der Sport- oder Korsoanzug mit Bundes- oder Vereinsmütze. Nur Bundes-, Vereins- und Festabzeichen sind beim Korso anzulegen, auch das Deutsche Sportabzeichen ist zu tragen. Die Fahrräder haben in besonders sauberem Zustande zu sein. Fahrer in unsportmäßiger Klei dung sind vom Korso auszuscheiden. Die Festausfahrt wird durch den Ebrenausschuß, den Bundesvor stand, eröffnet; ihm schließen sich die in Wettbewerb tretenden Vereine an. Kraftfahrzeuge sind innerhalb der Wertungsgruppen verboten. Die im Anfang eingenommene Ausstellung ist während der Fahrt bei- zubekalten. Die in Wettbewerb tretenden Vereine haben pünktlich 13 Uhr am Stellplatz einzutreffen, da 13.30 Uhr die Stellungswertung beginnt. Vereine mit weniger als 1 Führer und 6 Mann sind von der Wertung ausgeschlossen. Zur besonderen Beachtung! Die Nennungen müssen enthalten: Vollständigen Vereins- oder Klubnamen. Ort und Bezirk des Sitzes. Ob mit oder ohne Banner. Anzahl der Teilnehmer. Für welche Gruppe wird genannt. Kilometer-Entfernung. Startgeld in Höhe von 5 M. Unterzeichnet vom Vorsitzenden. Vereinsstemvel. Die Nennungen sind zu richten an das Kunstsahrmartsamt des SRV., Max Thielemann, Dresden 22, Leipziger Straße 82,11. Bundes-Wanderfahrwartsamt. Bruno Hennig, Leipzig 6 1, Konstantinstraße 5,1. Postscheckkonto: 585 85. — Fernsprecher 252 12. Jin Mai finden folgende Wanderfahrten statt: Kreis 1: Am 6. Mai nach dem Gasthaus zum „Waldfrieden", an der Straße Lausick — Colditz gelegen. Bezirk Leipzig: Abfahrt 6 Uhr Johannisplatz; Bundeswirt Eünncl. Kreis 2: Am 6. Mai nach Arnsdorf. Abfahrt 12 Uhr „Neustädter Ratskeller"; Bez. Dresden. Kreis 3: Am 6. Akai nach Jauernick bei Görlitz, Jauernicker Berg. Kreis 4: Am 6. Mai nach dem Katzenstein. Kreis 5: Am 6. Mai nach Pillmannsgrün, Gasthof Waldfrieden, 1. Ziel. — Am 6. Mai nach Barthmühle (Vogtl. Schweiz), 2. Ziel. — Am 27. Mai nach Planitz. Ziel: „Schotts Gast hof". Anläßlich des Jugendtages des SRB. Anläßlich des Jugendtages am 27. Mai in Planitz bei Zwickau sind dem Jugendamts von der Fa. Fichtel <L Sachs, Schweinfurt, zwei Stück echte, vergoldete Medaillen für Wanderfahren gestiftet worden. Anrecht darauf haben die ältesten Fahrer und Mitglieder des Bundes und welche den weitesten direkten Weg mit dem Fahrrade von ihrem Wohnort nach Planitz zurücklegen. Für Jugendliche steht eine ebensolche Medaille zur Verfügung. Anrecht haben die längste Mitgliedschaft und der weiteste, direkte Weg. Nennungen sind hierzu nicht nötig. Der Fahrer musi- sich selbst eine Kontrollkarte anfertigen in Form einer Postkarte, Abgangszeit vom Wohnort und aller 25 tzm eine Durchfahrtsbestätigung mit Zeitangabe darauf vermerken lassen. Am Ziel muß er an der Kontrolle sich in die ausliegende Liste eintragen, Karte bestätigen und abgeben. Nach Prüfung der Kontrollkarten der gesamten Bewer ber wird die Medaille zugestellt. Etwaige Anfragen werden nur mit beigesiigtem Rückporto er ledigt. Bruno Hennig. Bundes-Krastfahrwartsamt. Bundcskrastsabrwart: Walter Huy, Drcsdcn - N. 22, Moritzburger Straße 19. Tel. 57318. Sternfahrt nach Lichtentanne. Am 27. Mai (Pfingsten) findet anläßlich des Zugendtages eine Sternfahrt für Kraftfahrer nach Lichtentanne statt. Gewertet wird der erste Feiertag mit einem Punkt. In Lichtentanne findet eine Eeschick- lichkeitsvrüfung für Motorfahrer statt. Jeder Kraftfahrer muß an dieser Veranstaltung teilnebmen. Achtung! Wertung für Kraftfahrer. Achtung! In der nm 18. März stattgefundenen Zusammenkunft der Kraft fahrer wurde beschlossen, die Wertung der Teilnahme an den Veran staltungen des Kraftfahrwartsamtes künftig nach Tages-Punktwertung vorzunehmen, und zwar dergestalt, daß jeder Tag einen Punkt gilt. Wer 6 Punkte erreicht, bat Anspruch auf zweite Wertung. Bei 9 Punk ten erste Wertung. (Siehe Sportprogramm.) Jeder Kraftfahrer, welcher wertungsberechtigt sein will, hat vom Bundes-Kraftfabrwartsamt sofort eine Lizenzkarte zum Preise von 3 M. anzufordern. Diese Karte gilt für das ganze Jahr und für alle Veranstaltungen, so daß es auch jedem wirtschaftlich schwach gestellten unbedingt möglich ist, an den Veranstaltungen teilzunebmen. Die Teilnehmer an der Osterfabrt werden nachträglich gewertet, doch bitte ich auch diese um schnellste Anforderung der Lizenz. Jabressvortprogramm des Kraftfahrwartsamtes im SRV. für 1928. 8. und 9. April (Ostern): Wanderfahrt nach Eisenach. (2 Punkte.) 27. Mai (Pfingsten): Sternfahrt nach Lichtentanne. (2 Punkte.) 8. Juli (Bundesfest): Zielfabrt nach Planitz. (1 Punkt.) 9. Juli (Bundesfest): Orientierungsfabrt. (1 Punkt.) 8. bis 10. September: Dreitägige Waderfabrt. (3 Punkte.) Walter Huy, Bundeskrastsahrwart. * Motorrad-Versicherung! Durch Verhandlungen mit unserer Vertrags-Versicherungsgesell schaft, ist es uns gelungen, für unsere Kraftfahrer günstige Versiche rungsbedingungen herauszuholcn. Diese lauten nunmehr wie folgt: 1. Unfallversicherung für den Fahrer: 2000 M. bei Todesfall, 3000 M. bei dauernder In- Prämie mkl validität und 2 M. Tagesentschädigung für den Fall snu» vorübergehender Erwerbsunfähigkeit 7.80 M. 2. Für den Soziusfahrer: 2000 M. bei Todesfall, 2000 M. bei dauernder Inva ¬ lidität und 1 M. Tagesentschüdigung für vorüber ¬ gehende Erwerbsunfähigkeit 10.20 M. 3. Für den Insassen des Beiwagens: pro Kopf dieselben Prämien und Versicherungssum ¬ men, wie für den Soziusfahrer 4. Haftvslichtvcrsichcrungssummcn: 100 000 M. für Personen und 10 000 M. für Sach ¬ schäden (einschließlich fremder Tiere), gleichviel ob mit oder ohne Soziussitz 36.80 Ak. 5. Haftpflicht für den Beiwagen: Zuschlag 7.40 Ak. die Prämie für die Haftpflichtversicherung einschließ ¬ lich Beiwagen beträgt also zusammen 44.10 Ak. Mit den Prämien sind 15 Pf. Porto für Zustellung des Versiche rungsscheins einzusenden. Nachversicherung: Wer sich von unseren Kraftfahrern höher versichern will, dem ist dazu Gelegenheit geboten. Die Nachversicherung beträgt wie folgt: 1000 M. bei Tod 2.67 Ak. 1000 M. Jnv.-Kap.-Zahlung 2.67 Ak. 1000 M. Rentenzahlung 2.16 Ak. 1 M. tägliche Entschädigung 5.35 Ak. Auf diese Prämien wird ein Rabatt von 2X10 Prozent gewährt. Die Versicherungszeit gilt vom Empfang der Prämiengeldcr ab gerechnet ein volles Jahr, endet also nicht mehr mit dem Ge schäftsjahr. Zusammenkunft der Kraftfahrer im SRV. am 18. März 1928. Das Kraftfabrwartsamt hatte die kraftfahrenden Sachsenbündler zu einer Besprechung am 18. März nach Dresden eingcladen. Zu der selben hatten sich 40 Damen und Herren aus verschiedenen Bezirken des Sachsenbundes eingefunden. Vor allem waren die Leipziger recht zahlreich erschienen, wofür an dieser Stelle nochmals gedankt sei. Der Bundeskraftsahrmart eröffnete um 10.55 die Sitzung und be grüßte die Anwesenden, insbesondere den 2. Bundespräsidenten Herrn Padberg, worauf in nachfolgende Tagesordnung eingetretcn wurde: 1. Verlesen der Niederschrift der letzten Tagung. 2. Organisation. 3. Versicherung. 4. Erenziibertritt. 5. Verschiedenes. Auf Punkt 1 wird verzichtet. Zu Punkt 2 entspinnt sich eine lebhafte Debatte, da von einer Seite angeregt wurde, korporativ einer größeren Vereinigung, wie dem DMV. oder dergl., beizutreten. Dies wird jedoch abgelehnt, nachdem die Herren Michael (Leuben), Köllner (Dresden), Hausmann und Weber (Leipzig), Kowodzi (Bautzen), Padberg (Dresden), Backhaus und Gerber (Leipzig), dazu gesprochen haben. Man beschließt, unbe dingt auf eigenen Füßen stehen zu bleiben, zumal bei uns keine Rennen usw. veranstaltet werden, sondern sich unsere Fahrten usw. als reine Eesellschafts- und Wanderfahrten darstellcn. Herr Vogel (Dresden), stellt den Antrag auf Schluß der Debatte, was von der Versammlung genehmigt wird. Hierauf kommt der Bundeskrastsahrwart aus die Wertung zu sprechen, unter anderen spricht hierzu der Krastfahrwart des Bezirkes Dresden. Schließlich stellt Herr Weber (Leipzig), den Antrag, die