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Gößnitz—Meerane, IM,7 km, 3. Preis; Mosel, 1-12,9 kni, 2. Preis; Zwickau, 17,0,1 Km, 1. Preis. lft o b c r e s E r z g e b i r g e. Bezirken Chemnitz, Freiberg, unteres Zschopautal, Olbernhau, Annaberg, Zöblitz-Marienberg, Oederan. Strecke: Mittweida (Start)-Rochlitz—Zeißig, Kontrolle—Langen leuba-Oberhain—Frohburg—Borna, Kontrolle—Espenhain bis Göhren, Wendepunkt, zurück über Borna—Frohburg—Zeißig, Kontrolle—Rochlitz, 133,4 km, 3. Preis; Neugepülzig, 139,6 km, 2. Preis; Mittweida, 149,8 Kur, 1. Preis. o) Vogtland. Bezirke: Schwarzenberg, Markneukirchen, Plauen, Auerbach, Zeulenroda, Weida, oberes Vogtland. Strecke: Auerbach (Start)—Lengenfeld, Straßenkreuzung—Zwickau —Pölbitz, Kontrolle, nach Glauchau- Waldenburg—Zeißig, Kontrolle, nach Frohburg—Borna, Kontrolle und Wendepunkt, zurück nach Frohburg- Zeißig, Kontrolle—Waldenburg, 3. Preis; Glauchau, 2. Preis; Zwickau, 1. Preis. Start: Massenstart, pünktlich früh 5 Uhr. Aufstellung am Start in der Reihe des Einganges der Nennungen. Nennungen unter Angabe der Vereinszugehörigkeit, Lizenznnm mer, genauer Adresse, unter Beifügung des Nenngeldcs sind zu richten au Paul Fuhrmann, Leipzig-Gohlis, Menckestraße 28, Pi. -Meldeschluß: Sonnabend, den 3. Mai. Nachnennungen werden nicht angenommen. Gefahren wird nach den Wettfahrbestimmungen des S. R.-B. Die Startlokale, die Vorsitzenden der Startbezirke und alle näheren Ausführungen zu den Bundes-Sechsstunden-Kontrolltouren erscheinen in der nächsten Nummer der „Bundeszeitung". Paul Fuhrmann, Bundesfahrw. K reis 2. Bezirke: Bautzen, Dresden, Freiberg, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Pirna, Radeberg, Sächsische Schweiz, Zittau. Kreis 3. Bezirke: Altenburg, Chemnitz, Glauchau, Marienberg, Meerane, Mülscngrund, Oederan, Olbernhau, Rochlitz, Schwarzcnbdrg, Unteres Zschopautal, Zöblitz. Kreis 4. Bezirke: Auerbach, Markneukirchen, Oberes Vogtland, Plauen, Pleißental, Reichenbach, Rödeltal, Weida, Zeulenroda, Zwickau. Auf jeden Kreis wükden 4 Wanderfahrten kommen, die jedesmal nach einein anderen Orte des Kreises führen sollen. Die Wanderfahrten aller l Kreise sinken an den gleichen Tagen statt, doch bleiben Aenderungen vor behalten. s.) Wettbewerb für Einzelfahrer. Zur Teilnahme sind berechtigt alle Bnndcsmitgliedcr, welche ihre An Meldung bewirkten und im Besitz der vorschriftsmäßigen Kvntrollbogen sind. Fahrten ohne Kontrollbogen haben keine Gültigkeit. Für jede Wanderfahrt ist ein Kontrollbogen anszufülleu. Jeder Teil nehmer hat in denselben seinen Namen eigenhändig mittels Feder oder ' Tintenstift deutlich einzutragen. In den betreffenden Rubriken ist Abfahrt nnd Ankunft sowie Aufent halt und Fahrzeiten und die Bescheinigungsorie einzutragen. Jede Wanderfahrt muß bis zum Zielortc mindestens 30 km betragen. Für die am Zielorte wohnenden Preisbewerber wird die Veranstaltung mitgywertct, sobald sie sich in die ansliegende Wertungsliste eingetragen haben nnd mindestens ordnungsgemäß bescheinigt 30 km per Rad am glei chen Tage zurückgelegt haben. BundeS-WanderfahrwartSamt. Bundeswandersahrwart: Bruno Hennig, Leipzig-Reudnitz, Konstantinstraße 5. Fernsprecher 25 212. flusscbreibung dsr vunves- und k^rsis wanderkadrtsn 1924. Auch in dieser Saison iverden eine Reihe von Wanderfahrten aus geschrieben. Der Zweck der Wanderfahrten soll sein, eine innigere Beziehung der Bundesmitglieder untereinander herbeizuführen nnd durch Massenbesuch der Zielorte die Aufmerksamkeit der dem Bunde noch fernstehenden Radler auf diesen zu lenken, wie auch im übrigen Publikum Interesse für den Radsport zu erwecken. Unsere Wanderfahrten sollen ferner dazu angetan sein, den schönen Wander- und Tourensport zu Pflegen und den Bundeskameraden in gemeinsamer angenehmer Fahrt landschaftlich schön gelegene Gegenden unseres Bundesgebietes zu erschließen, die Kameradschaft zu fördern und neue Mitglieder zu werben. Die Kreiswanderfahrten sollen den Zweck haben, daß sich die Bundeskameraden aus den Bezirken und Vereinen im weiteren Umkreise des Zielortes zahlreich bis zu einer bestimmten Zeit ei» finden und dann das Programm, welches der betresfende Bezirk oder Verein an: Zielorte aufgestellt hat, gemeinschaftlich durchführen. Die Wander fahrten sollen nicht in Wettfahrten ausarten. Es wird weder die Zahl der gefahrenen Kilometer, noch die Entfernung des Wohnsitzes vom Zielorte,' »och die Zeit, in der die Fahrt zurückgelegt wurde, geivertet, sondern allein nur die Anwesenheit am Zielorte, jedoch muß die Hinfahrt auf dem Rade erfolgt sein. Bundesmitglieder, die sich an der Prcisbewerbung beteiligen wollen, haben einen einmaligen Einsatz von 2 M. (gültig für sämtliche im Jahre ausgeschriebenen Wanderfahnen) zu entrichten. Zur Ausschreibung kommen insgesamt 6 Wanderfahrten, und zwar 2 Bundeswandersahrten und 4 Kreiswanderfahrten. Bundeswanderfahrten. Diese sind die Pfingstwanderfahrt und die Fahrt zum Ort des Bundestages. Kreiswandcrfahrten. Das Bundesgebiet ist in 4 Kreise ein geteilt, und zwar: Kreis 1. Bezirke: Borna-Lausick, Döbeln, Grimma, Leipzig, Leisnig, Mügeln Oschatz, Riesa, Wurzen, Zwenkau. Der Einsatz beträgt 2 M. pro Fahrer, Jugendliche 1 M. Gewertet wird die Teilnahme per Rad vom Wohnsitz des Preisbeivcrbers oder von dem gemeinsamen Abfahrtsortc des Bezirkes bis zum Zielorte, sobald die festgesetzten Bestimmungen erfüllt sind. Die Fahrzeiten sind un beschränkt. Jeder Fahrer hat sich in die am Zielorte von vormittags 10 bis nachmittags 3 Uhr ausliegende Kontrolliste einzutragen und seine Bestäti gungskarte daselbst abzugebcn. (Die Eintragungen sind eigenhändig zu voll ziehen.) Es werden nur diejenigen Fahrer geivertet, welche bis zur ange gebencn Zeit ihre Eintragungen der Ankunft in die ansgelcgte Kontroll liste bewirkten. Ausgezeichnet werden diejenigen am Wettbewerb teilnehmenden Bun desmitglieder, welche sich mindestens au 6 Wanderfahrten, die Bundeswander fahrt zum Orte des Bundestages inbegriffen, beteiligt haben, und zwar mit einer Wanderfahrmedaille. b) B e r e i n s w e t tbc w c r b. Zur Förderung des Vercins-Wandcrfahrens veranstalte) der S. R.-B. dieses Jahr einen Wettbewerb unter folgenden Bedingungen: Zur Teilnahme sind berechtigt alle Bundes- und bundesangehörigeu Vereine mit ihren BcrcinSmitgliedern resp. Bundesmitgliedcr. Unter 8 Teilnehmern kann nicht in Vereiuswettbewerb getreten werden. Der Einsatz für jeden Verein beträgt 6 Mark. Für jede Tonr ist ein Konirollbogen auszufüllen. Jeder Fahrer hat in denselben seinen Namen mittels Feder oder Tintenstift eigenhändig ein zutragen. Vom milfahreuden Fahrwart (oder Leiter) sind in den betreffen den Rubriken Zeit der Abfahrt nnd Ankunft sowie Aufenthalt nnd Fahr zeiten nnd die Beschcinignngsorte einzutragen. Ebenso hat der Fahrleiter die Bestätigungskartc am Zielorte abzugebcn. Die Teilnehmer eines jeden Vereines l>aben sich am Zielorte eigenhändig in die ausgelegte Vereins Kontrolliste einzutragcn. Ist ein Teilnehmer aus irgend eiuem Grunde ge nötigt, die Fahrt anfzugcben, so ist derselbe sofort ans dem Bogen zu streichen. Die Vereine werden mit der großen Bundes Plakette ausgezeichnet. Vereine, sowie Einzelfahrer müssen 6 Punkte erreichen, wovon die Vundcstggssahrt mit 2 Punkten geivertet wird.