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Radfahrer-Zeitung. Amtliches Organ. H Herausgeber: II ° KT 141 Jahrgang. Sächsischer Radfahrer-Bund. °* Alle die Zeitung betreffenden Einsendungen, Mittheilungen etc. sind an die verantwortliche Schriftleitung Max Möller, Leipzig, Elsterstrasse 53 zu richten. (Fernsprecher Amt II, 2586.) —-5—Bezugs- und Ankündigungs-Bedingungen: ■<—-4—I Die Radfahrer-Zeitung erscheint alle 14 Tage Sonnabends. Die Bezugsgebühr beträgt jährlich Mk. 8.—; halbjährlich Mk. 4.—, und nehmen alle Buchhandlungen, Postanstalten Bestellungen entgegen. Einz. Nummern uns. Blattes liefern wir zu 40 Pf. frc. Alle für die Radfahrer-Zeitung bestimmten Einsen dungen bundespolitischen, wissenschaftlichen, technischen, erz.ählenden oder sonstigen Inhalts, sind zu richten an die verantwortliche Schriftleitung: Max Möller, Leipzig, Elsterstrasse 53. Der Ankündigungspreis beträgt: Seite Mk. 60; */ s Seite Mk. 30; ’/ 4 Seite Mk. 15; ’/ 8 Seite Mk. 7.50; I / lo Seite Mk. 3.75; die 3gespalt. Petitzeile 30 Pfg.; bei 6 maliger Aufgabe 25 u /o> bei 12 mal 33’/s °/o> bei 24 mal S°°lo Rabatt. K Auf Zeilen wird kein Rabatt gewährt. -"WS Alle Geldsendungen sind zu richten an Herrn Eugen Serbe, Leipzig, Windmühlenstrasse 44. Die Geheimnisse der schlanken Taille. Zu den belehrenden und unterrichtenden Stoffen, welche das Interesse unsrer Leser erwecken, gehört nicht in letzter Linie das Capitel der Gesundheits lehre, greift doch unser Sport tief in die mensch liche Heilgymnastik ein und übt nach vieler Rich tung hin seine segensvolle Wirkung. Mehr und mehr rechnet auch die medicinische Wissenschaft mit dem wohlthätigen Einflüsse des Radfahrens auf die Gesundheit und insbesondere sind es die zum Fettansatz Geneigten, welchen die Aerzte die Aus übung des Radfahrsports (natürlich nicht des Renn sports) empfehlen. Seit Jahren hat die sogen. „Schweninger-Kur“, nach jenem berühmten Professor benannt, welchem der Altreichskanzler seine Gesundheit verdankt, die denkende Menschheit beschäftigt und glauben wir, dem Wunsche vieler unserer Leser zu entsprechen, wenn wir die genannte Heilmethode eingehend be sprechen. Einem interessanten Artikel aus ,,der Zeitgeist“ entnehmen wir Folgendes: Zwar ist es erwiesen, dass Prof. Schweninger seine ganze Weis heit auf diesem Gebiete Herrn Prof. Oertel in München verdankt, der ihn gelegentlich in seine langjährigen diesbezüglichen Untersuchungen ein- weihte und zuerst den erleuchteten Gedanken hatte, der bei Fettsucht auftretenden Verfettung des Herz muskels methodisch entgegenzutreten. Zwar sagt die gelehrte Welt, dass Prof. Schweninger seine Methode der Entfettung Herrn Prof. Oertel „ent lehnt“ und diesen um die wohlverdienten Früchte mühseliger Forschung gebracht habe. Allein das Laienpublikum sieht nur den günstigen Erfolg und den eklatanten Beweis ärztlichen Könnens, welchen Prof. Schweninger beim Fürsten Bismarck gezeigt hat, und nennt daher seine Methode schlechtweg die „Schweninger-Kur“. Unter diesem Namen ist dieselbe in der ganzen Welt bekannt geworden, hat ihrem 'Präger Ruhm, Ansehen und Rehabilita tion gebracht, ihm ideelle und materielle Vortheile der weitgehendsten Art verschafft, während der eigentliche geistige Urheber der im Grossen und Ganzen bereits bewährten Heilmethode leer aus geht. Prof. Oertel hat seine Forschungsresultate der wissenschaftlichen Welt zur Prüfung und Be nutzung mitgetheilt. — Prof. Schweninger hält dagegen beinahe ängstlich die Details seiner Kur vor aller Welt geheim. Um so interessanter und werthvoller, nicht allein für die Fettleibigen, dürften die „Enthüllungen“ sein, welche wir über die Einzel heiten des Schweninger-Regimes zum Theil aus eigener Anschauung und nach Erfahrung bei vielen „Schweninger-Patienten“ zu machen in der Lage sind. Das Hauptprincip der Oertel’schen resp. Schweninger’schen Methode beruht darin, dem Körper möglichst viel Flüssigkeit zu entziehen; dabei geht, wie durch physiologische Versuche von Oertel und Voit nachgewiesen ist, der Zerfall des Fettgewebes und die Aufsaugung desselben rasch vor sich. Zu diesem Zwecke ist die Diät dahin geordnet, dass nicht gleichzeitig flüssige und feste Nahrung ge nossen werden darf. Als erste allgemeine Regel gilt daher, dass man erst eine Stunde nach dem Genüsse fester Speisen trinken darf, wobei das Quantum der Flüssigkeit, wenn nicht streng be-