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Servern^ s>>e ^tsntsurrv^gs üdes 5.5 t 6e52mtge^icdt SeroSsfi «Öl' 5snr/euge alle'' ct) ^ictitungZscdüctsr kecML2dd>egt-n gsLlsüei Den Organisationen ist jetzt znr Aufgabe gestellt, bei den Auf sichtsbehörden dringend vorstellig zu werden, daß, wie in den Groß städten Berlin, Leipzig, Dresden usw. schon geschehen, auch in den kleinsten Gemeinden die neuen einheitlichen Verkehrszeichen in äugen fälliger Form angeschlagen werden. Augenfällig heißt in diesem Sinne, daß die Anbringungsart so vorgenommen werden muß, daß sie nach den Gesichtspunkten eines starken und schnell fließenden Verkehrs an gebracht sein müssen. Die Behörden haben nicht ihre Pflicht erfüllt, wenn ihrerseits lediglich ein sog. Ankleben der Verbots- und Warnungstafeln an den Hausfronten vorgenommen wird, sondern hier ist das Hauptgewicht darauf zu legen, daß diese für den Fahrzeugführer leicht und schnell auffindbar sind. Werden die Verbots- und Warnungstafeln angeschlagen, ohne daß sie von den Hausfronten abgerückt werden, so wird weiter zu ver zeichnen sein, daß Fahrzeugführer in gesperrte Straßen einsahren, also unbewußt eine Uebertretung begehen. In den Großstädten werden Verbots- und Warnungstafeln jetzt rechtwinkelig zur Hausfront und Fahrtrichtung, indem sie besonders weit über den Fußweg geholt werden, also so dicht wie möglich an die Fahrbahn herangebracht werden, angeschlagen. Bei besonders un günstigen Straßen und Plätzen, wo die Anbringungsmöglichkeiten schwer zu lösen sind, werden die Verbots- und Warnungstafeln auf besonders s) Sedilcter rur ^ennreicdnung von f) Lcdiicter rur t^ennreicdnung von bs8oncj6i-on Stellen im Ltscitverkedr fuSgimgrtttdel-risngrsckUd («ul clem faNpüomm in geeigneten Eisen- oder Betonständern angebracht und direkt auf der Fahrstraße bzw. an der Bordkante des Fußweges ausgestellt. Findet ein Anbringen an Hausfronten statt, so wird vermieden, daß die Tafeln zu weit in die Straße geholt werden. Ihre Anbringung erfolgt am Eingang der Straße — etwa 2 Meter von der Straßenecke gerechnet — in der Fahrtrichtung, also grundsätzlich rechts statt.. Dadurch wird erreicht, daß der Führer eines Fahr zeugs nicht erst zu suchen braucht, der Führer also auch im stärksten Verkehr die Verbots- oder Warnungstafeln sehr leicht findet, ohne daß der Blick besonders von der Fahrbahn genommen werden muß. Es ist nicht zuviel, wenn die interessierten Organisationen ver langen, daß, ehe Sperrungen von Straßenzügen usw. vorgcnommen oder Verbots- und Warnungstafeln angebracht werden sollen, sich Be auftragte der Aufsichtsbehörden erst einmal nach einer Großstadt be mühen und dort Anschauungsunterricht treiben. Notwendig ist vor heriger Anschauungsunterricht, sollen nicht hohe Summen nutzlos sür ungenügende Sperrungen, veranlaßt durch falsche Anbringung, hinaus- geworsen werden. In den Großstädten werden sich immer fach und sachkundige Leute sinden, die ihre gemachten Erfahrungen im Groß stadtbetricb gern zur nützlichen Allgemeinverwendung bekanntgeben werden. Auch ist es sehr zu begrüßen, wenn, wie cs in einem Teil von Großstädten schon geschieht, bei beabsichtigten Straßensperrungen die beteiligten und interessierten Organisationen vor der Inkraftsetzung gehört werden und über die Zweckmäßigkeit ihre Meinung zu Gehör bringen können. Wird im angedeutetcn Sinne verfahren, so werden Reibungsflächen vermieden, die vielleicht ungewollt sonst doch geschaffen werden. X nf berücksichtigt die Inserenten unserer vundes- ^eiiuna. ßouft nur deutsche Erzeugnisse WWMW!^