Volltext Seite (XML)
Nr. 3 Der Radfahrer 36 6. Radball: Wie Zisfer 4 and 5. Wer die Absicht hat, sich um das Sportabzeichen zu bewerben, meldet dies an Willy Schöne, Leipzig XV 35, Weinbergstraße 9. Dem Anträge sind 1.— M. für das Urkundenhest, .40 M. Porto und —.30 M. für das Kontrollbuch für Wanderfahren, zusammen 1.70 M., beizulegen. Abzüge von diesem Nenugeld bei Sammelbestel lungen sind auf keinen Fall zulässig. Derartige Anträge gelten als unvollständig. Fernerhin müssen die Anträge enthalten: Namen, Vornamen, Ge burtstag und Jahr, Wohnort und Stratzenangabe, Vereinszugehörig keit, Lichtbild und die Mitgliedskarte für 1928. Anträge, in deneri nicht alles Verlangte enthalten oder beigelegt ist, werden als unvollständig angesehen. Die betreffenden Mitglieder werden nur in der nächsten Bundeszeitung aufgefordert, das Ver säumte nachzuholen. Um Porto zu sparen und den Geschäftsgang einfacher zu gestalten, werden alle Anträge, die bis znni 12. eines jeden Monats eingchen, am 13. erledigt, um notwendig werdende Anmahnungen noch recht zeitig in die Bundeszeitung zu bringen. Später einlauscnde Anträge bleiben bis zum nächsten Monat liegen. Anmahnungen haben dem zufolge keinen Zweck. Im übrigen werden alle Bekanntmachungen, die Sportabzeichen betreffen, nur in der Bundeszeitung veröffentlicht. Es liegt also nur im Interesse eines jeden Wettbewerbers, die Zeitung zu lesen. Brief liche Aufforderungen, an diesem oder jenem Wettbewerb teilzunchmen, erfolgen nicht. Jeder Wettbewerber ist verpflichtet, das Urkundenhest eigenhändig zu unterschreiben (unter dein Lichtbild), ferner ist nach der Erfüllung einer jeden Bedingung sofort die Unterschrift zu vollziehen, wie auch die der Funktionäre. Gegen diese Bestimmung ist bisher viel gefehlt worden und stets waren unnötige Rücksendungen und Verzögerungen entstanden. Ebenso verzögern sich alle Anträge, die an die Geschäftsstelle oder an ein Fahrwartsamt gerichtet werden. Im Urkundenheft ist das Bild des Bewerbers einzukleben und Bild und Unterschrift durch den Sportausschuß zu beglaubigen. Der Bewerber meldet sich dann schriftlich jeweils dort zur Prüfung an, wo die in Aussicht genommene Leistung beaufsichtigt wird, d i.: für Bedingung l und 2: Willy Schöne, Leipzig XV 35, Weinbergstr. 9; für Bedingung 3: Bundcswanderfahrwartsamt Bruno Heuuig, Leipzig- Reudnitz, Konstantiustraße 5: sür Bedingung 4,5 und 6: Bundeskunstfahrwartsamt Max Thielemann, Dresden, Leipziger Straße 82. Der Bewerber erhält dann von der betreffenden Stelle Nachricht durch die Bundeszeitung über Ort und Stunde der angcsctzten Prüfung. Der Sportausschuß betraut im Osten, Norden und Süden unseres Bundesgebietes zu seiner Unterstützung Funktionäre. Nach Bedarf wird in Zwischenräumen den Bewerbern Gelegenheit zur Ablegung der Prü fung gegeben. Ueber etwaige Wiederholungen nichtbestandener Prüfung entscheidet der Sportausschuß. Ueber die erzielten Leistungen sind die in dem Urkundenhest ent haltenen Urkunden auszufüllen. Es müssen mindestens ein Bundesfahrwart und ein Funktionär beaufsichtigen und unterschreiben Unter „Erfüllte Bedingungen" ist die erzielte Leistung genau wiederzugeben. Beispielsweise in Gruppe 1: „Indem er 30 km in 58 Min. und 42>/s Sek. zurücklegte." Die Ausfüllung des Urkundenheftes hat gleich nach vollendeter Prüfung stattzufinden, desgleichen das eigenhändige Unter schreiben des Bewerbers sowie des vom Sportaus schuß ernannten Funktionärs. Der Bewerber hat nach Erfüllung aller Prüfungen das ausgesülitc Urkundenheft an Schöne einzusenden. Dieser gibt es der BDRV. weiter, welche dann die Verleihung nach Prüfung ausspricht. Bei Einreichung des Urkundenhestes sind für Abzeichen und Schreib gebühren noch 2 — M. und 30 Pf. Porto zu zahlen. Der Sportaus schuß erhebt keinerlei Sondergebühr für Beaufsichtigung der Prüfungen. Zustellung der Urkunden und des Abzeichens erfolgt durch die BDRV. nach Prüfung des cingereichten Urkundenhestes. Der Sportausschuß hofft, daß sich eine große Anzahl Bewerber aus den Reihen unserer Bundesmitglieder um dieses wertvolle Ab zeichen bewerben. Ganz besonders sei nochmals daraus hingewiesen, daß Bewerber um das Deutsche Radsportabzeicben mindestens 1 Jahr r,adsportliche Betätigung in unserem Bunde hinter sich haben müssen. Die Bezirksvertreter und Vereinsvorsitzenden bitten wir, die Mit glieder auf das „Deutsche Radsportabzeichen" hinzuweisen Zu Bedingung 2, Kontrvllfahrt betreffend, sei bemerkt, daß diese Prüfung iin Rahmen der Sechsstundentonr oder einer besonders ein gesetzten Kontrolltour sür die Bewerber des Sportabzeichens im Herbst nach der offiziellen Rennsaison erfolgen kann. Zu Bedingung 3, Wauderfahren betreffend, sei bemerkt, daß nur der Wandersahrwart, Herr Hennig, zur Bestätigung als Sportzeuge berechtigt ist, nachdem er das Kontrollbuch des betreffenden Bewerbers, das genau gemäß Ziffer 37/39 geführt und bestätigt sein mutz, ge prüft hat. Die Fahrten, die dazu dienen, die 1000 km zu erreichen, können an jedem Tage und zu jedem Zeitpunkte gemacht werden, müssen aber in den Wanderbüchern genau entsprechend den Wettfahrbestimmungen Ziffer 35/39 bestätigt werden. Mit Abgabe des Urkundenhestes und Antrag auf Erhalt des Deutschen RadspvrtabzcichenS ist das Kontroll buch, ordnungsgemäß ausgerechnet, beizusügen. Um unnötige, zeitraubende Rückfragen zu vermeiden, gibt der Sportausschuß nochmals die Zusatzbestimmungen für das Wauderfahren bekannt. Bei der Abfahrt hat der Bewerber den Ort und die genaue Zeit in das Kontrollbuch einzutragen und bestätigen zu lassen. Die Haupt orte auf der Strecke sind auf jeden Fall einzutragen, ohne Bestätigung. In der Regel hat diese bei Fahrten von 50 bis 100 km aller 25 km und bei Fahrten über 100 km aller 50 km zu erfolgen. Die Kilometer sind nur nach dem Tourenbuch (soweit möglich), sonst nach Mittelbachs Straßenkarten zu berechnen. Die Berechnung der Entfernung nach Kilo meterzählern ist unzulässig. Bei Fahrten auf Umwegen ist Bestätigung auf den äußersten bzw. Wendepunkten vorzunehmen. Die Vorschrift 25 bis 50 km fällt hier selbstverständlich weg. Bei unklarer Bestätigung wird nur der kürzeste Weg berechnet. Die Abfahrt und Ankunft kann von Bezirks- oder Vereinsfahr- wartcn bestätigt werden. Während der Fahrt dagegen und an den Wendepunkten ist eine Bestätigung von Mitfahrern verboten. Vielmehr müssen Unparteiische ihre Unterschrift leisten. Wird eine Fahrt wegen Regen, Unglnckssällen oder sonstigem vor zeitig abgebrochen, muß dies unter Angabe der Gründe in der Spalte „Bemerkungen" vermerkt werden Nicht gewertet werden als Wanderfahrt Abcndausfahrten von Be zirken und Vereinen, die 30-km-Prüfung, die l50-km Dauerfahrt und alle sich wiederholenden Fahrten aus gleicher Strecke, die zu Erwerbs zwecken dienen. Wanderfahrtbüchcr (Kontrollbücherv sind zum Selbsttostenvreis von 30 Pf. vom Wandcrfahrwartsamt zu beziehen bzw. bei Bestellung des Urkundenhestes mit zu entnehmen. Im übrigen wird nochmals darauf hiugewiesen, daß alle Fahrten, die nicht im vorstehenden Sinne durchgeführt und eingetragen sind, von der Wertung gestrichen iverden. Das Wauderfahren soll durch das Sportabzeichen im ivcitestcn Sinne einwandfrei gepflegt werden. Zu Bedingung 4/5, Rcigensahren und Kunstfahren: Für Verbands meisterschaften ist nur der Fahrwart für Kunstfahren zuständig, sür Alleingang zwei vom Sportausschuß auf Vorschlag des Bundcokunst- fahrwartes, Herrn Thielemann, zu eruennende Funktionäre (Preis richter). Zu Bedingung 6, Radball betreffend: Nur sür Buudesmeisterschaft erfüllbar Hierüber erfolgt Bestätigung durch den Bundeskunftsahrwart Herrn Thielemann nnd eines von ihm zu ernennenden Funktionärs. Die angeführten Bedingungen sind streng durchzuführcn. Unkorrekt heiten führen zur Nichtanerkennung der gefertigten Urkunden. Leistungsermätzlqung für Mterskokrer und Damen. Die Ziffer 39 der Wettfahrbcstimmungeu, die zu verschiedenen Aus legungen Veranlassung geben kann, hat nunmehr eine grundsätzliche Festlegung durch den Sportausschuß erfahren, nnd zwar dergestalt: Beim Wauderfahren zur Erreichung der in Zisfer 36 festgelegten Jahresleistung oder aber für die Erfüllung der Wandersahrer-Bedingung für das Deutsche Radsportabzeichen ist bei Altcrsfahrcrn und Damen die ihnen zustehendc Ermäßigung von der Pflichtleistung abzurechnen. Es wären also beispielsweise beim Deutschen Radsportabzeichen voll einem Altcrsfahrer von 44 Jahren, der 1Ü Prvz. Ermäßigung erhält, statt der vorgcschriebenen 1000 km nur 900 km zu bewältigen usw. Bei Zcitfahrten ist in jedem Falle die Kilometerleistung eiuzuhalten, nnd erfolgt hier die Lcistnngsermäßignng im prozentualen Ausschlag zur Fahrzeit, also wie im vorliegenden Falle bei einem Alterssahrcr, der bei spielsweise 150 km in 7 Stunden erreichen müßte, lO Proz. zur Höchst zeit, also 7 Std. 42 Min. Wird bei Altcrsfahrern in Straßenrennen diese Zcitermäßigung ausgeschrieben, so wird sie ebenfalls ans die Fahrzeit in Abrechnung ge bracht wie beim Zeitfahren. Als Funktionäre zur Abnahme der Prüfungen sür Bedingung l u. 2 des Radsportabzeichens werden für 1928 folgende Herren bestimmt: Ostsachsen: Mar Thielemann, Dresden-A., Leipziger Straße 82. Emil Zobclt, Dresden N., Friedcnsstraße 23 Pt. Nordwestsa.chfen: Bruno Weber, Leipzig dl 24, Stettiner Straße 91. Willy Schöne, Leipzig-Leutzsch. Weinbergstrake 9. Bruno Hennig, Leipzig Reudnitz, Konstantinstraße 5. Kurt Landgraf, Leipzig Gohlis, St. Privatstraßc 21.