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Nr. 8 Der Radfahrer 136 Richter, Günther und Blumenstein-Leipzig, Strobel-Planitz, Schau mann-Berlin, Siebel, Frenzel und Aust-Breslau, Pinquart, Livkow und Ulbricht-Berlin und Görne-Dresden. Hinter Oberlungwitz ver schärfen die starken Fahrer in den Bergen wieder das Tempo. Frenzel mutz als erster weichen, dann folgen Groh, Görne, Ulbricht, Siebel, Aust und Livkow nach, während Plutte aus zwingenden Gründen frei willig zurückbleibt. Pinquart erleidet ausgangs Lichtenstein-Callnberg Reifenschaden, Richter und Conradi müssen in der letzten Steigung vor Zwickau weichen. Die Einschreibkontrolle Zwickau wird 11.53 Uhr von Günther, Strobel, Blumenstein und Schaumann erreicht, von denen Günther im Spurt den Etavvenpreis erringt. 11 :55:30 folgt Conradi, 11:57:20 Richter, 11:57:40 Aust, darauf die übrigen Fahrer in kleinen oder gröberen Gruppen. Nach Ablauf der 20 Minuten Zwangsvause wird das Rennen ohne weitere Veränderungen fortgesetzt. Durch Alten burg gebt es 13.30 Uhr. Die vier Spitzenreiter haben einen beträcht lichen Vorsprung herausgefahren und schonen sich jetzt für das Ende. Je näher die Spitze dem Ziel kommt, desto gröber wird auch wieder der Vegleittrotz von Wagen und Motorrädern. Kurz vor Leipzig, auf dem Göhrener Berg sucht Günther die endgültige Entscheidung durch einen Vorstob, kann aber nur erreichen, datz nunmehr auch der Berliner Schaumann zurückbleiben mutz. Ohne weiteren Kampf geht es dem Ziele zu. Blumenstein eröffnet auf 300 Meter den Endkamvf, kann aber nicht verhindern, dab er kurz vor dem Ziel von Günther überspurtet wird, der mit zwei klaren Längen das Rennen gewinnt. Strobel erleidet im Spurt Rahmenbruch, kommt aber glücklicherweise sofort wieder auf die Beine, und muh sich, sein zertrümmertes Rad durchs Ziel tragend, mit dem dritten Platz begnügen. Anschließend fand im Saale des Gartenrestaurants „Bonorand" die Siegerverkündung und Preisverteilung durch Bundesrennfahrwart Landgraf statt. Besonders wurde Paul Günther als Sieger und Meister für 1828 beglückwünscht und ihm die Meistcrschaftsmedaille überreicht. Anschließender Tanz beschloß die Preisverteilung und erreichte so mit der ereignisoolle Tag des SRV. sein Ende. Das Rennen war ein voller Erfolg für den Bund und die Preisstifter. Ergebnisse: 1. Paul Günther (Neustadt-Leipzig) 10:09:30 (SRB.), Meister des Sächsischen Radfahrer-Bundes, 2. Blumenstein (Falke-Schwalbe-Leivzig) 10:09:30,1 (SRB.), 3. Strobel, Planitz 10:09:50 (SRB.), 4. Schaumann, Berlin 10:10:45,5 (DRU.), 5. Rich ter (Falke-Schwalbe-Leivzig) 10:16:46 (SRV.), 6. Conradi, Plauen 10:16:46,1 (SRV.), 7. Aust, Breslau 10:29:20 (DRU.), 8. Livkow, Berlin 10:29:26,1 (DRU.), 9. Groß, Berlin 10:29:26,2 (DRU.), 10. Ulbricht, Berlin 10:29:26,3 (DRU.), 11. Görne, Dresden 10:29:26,4 (DRU.), 12. Siebel, Breslau 10:29:27 (DRU.), 13. Sander, Leipzig 10:29:27,1 (SRB.), 14. Pinquard, Berlin 10:29:27,2 (DRU.), 15. Rennert, Leipzig 10:29:27,3 (SRB.), 16. Plutte, Leipzig 10:34:35,4 (SRB.), 17. Webrl, Plauen 10:34:36 (SRB.), 18. Schmidt, Leipzig 10:34:36,1 (SRB.), 19. Winkler, Wittgensdorf 10:42:44 (SRB), 20. Alfred Adler, Threna 10:47:08 (SRB.), 21. Zimmermann, Leipzig 10:49:23 (SRB.), 22. Selbig, Leipzig 10:49:23,1 (SRB.), 23. Oel- schlägel, Dresden 10:49:23,1 (SRB.), 24. Kaden, Leipzig 10:49:23,2 (SRB.), 25. Kurt Günther, Plauen 10: 49: 23,3 (SRB.). K. L. Bundes-Wanderfahrwartsamt. Bruno Henniq, Leipzig 0 1, Konstantinstratze 5,1. Postscheckkonto: 585 85. — Fernsprecher 252 12. Kreis 2 u. 3: 12. August: Werbe-Wanderfahrt nach Bautzen.") Bezirk Zittau, Abfahrt früh 6 Uhr Freudenhöbc: Bezirk Dresden Abfahrt früh 6 Uhr v. Albertvlatz. Kreis 1, 4 u. 5: 12. August: Wolkenburg bei Penig. Ziellokal: Gast hof Wolkenburg. Die Führer mögen die Zeit so einteilen, daß die Wanderfahrer zwischen 10 bis 11 Uhr in den Ziellokalen eintrefsen. Ich lege Wert darauf, dab sich die Wanderfahrer längere Zeit auf halten, damit sie sich untereinander kennenlernen und die Geselligkeit gepflegt wird. In Wolkenburg werde ich die Wanderfahrer persönlich begrüßen. Bruno Hennig. ") Auskunft über Ziel in Bautzen geben die Fahrwarte Horr- Ziitau und Frey-Dresden. Bundes-Jugendamt. Briefanschrift: W. Schöne, Leipzig-Leutzsch, Weinbergstratze 9. Postscheckkonto: Schöne, Leipzig, 108 31. Da die Zeit der Radwanderungen da ist, soll nicht verfehlt werden, unsere Führer mit den neuesten Bestimmungen bei Benützung von Jugendherbergen vertraut zu machen. Führerausweise werden durch das Jugendamt besorgt. Lichtbild mit dem Antrag einschicken, sowie 40 Pf. für Ausweis und Porto. Bei dieser Gelegenheit wird der Besuch unserer Bundesjugend- herberge dringend empfohlen. Meldungen und Anfragen an Herrn Alfred Herm. Otto, Markneukirchen, Schützenstrabe 608. 4- Neueste Bestimmungen. Herbergsrecht: Aufnahme finden nur Wanderer (auch Radfahrer, Bootfahrer und Schneeläufer), also Natursucher, nicht aber Arbeitsucher, Geschäftsreisende, Sommerfrischler und vergleichen. Jungwanderer bis zum vollendeten 20. Jahre haben nach wie vor das erste Anrecht auf die Bleibe. Aeltere müssen also weichen, wenn Jugendliche Platz fordern. Neuankommende haben unter allen Um ständen Vorrecht vor solchen, die schon einmal in der Jugendherberge übernachteten, und zwar auf die besten Plätze. Wer in der Jugendherberge raucht oder Alkohol zu sich nimmt, ist rücksichtslos hinauszubefördern und dem Gau zu melden. Ausweisvflicht: Es haben sich auszuweisen: 1. jugendliche Einzelwanderer bis zum vollendeten 20. Jahre durch den Bleibenausweis mit Angabe des Alters, abgestemveltem Licht bild und gültiger Jahresmarke, 2. die Mitglieder durch die Mitgliedskarte mit abgestempeltem Licht bild und gültiger Jahresmarke, 3. Führer von Jugend- und Schülergruppen (Mindestalter 16 Jahre) in allen Jugendherbergen (mit Ausnahme der in den Aloen und dem Alpenvorland) durch den Führerausweis mit abgestemveltem Lichtbild und gültiger Jahresmarke. Keines Ausweises bedürfen Jugendliche und Schüler bis zum vollendeten 20. Lebensjahre in Gruppen von mindestens 3 Teilneh mern und unter verantwortlichem, mit einem gültigen Führerausweis versehenem Führer. Alle Ausweise sind mit eigenhändiger Unterschrift des Inhabers zu versehen, die auf Wunsch des Herbergsleiters oder -vaters zu wie derholen ist. Die Bleibenausweise und Mitgliedskarten werden nur durch die zuständigen Ortsgruppen und Gaue ausgestellt, die Führer ausweise durch die den Ortsgruppen und Gauen angeschlossenen Ver eine und durch die Schulen. Werden Führerausweise vom Gau oder den Ortsgruppen angefordert, so ist eine Beglaubigung des Vereins oder der Schule beizufügen. Der Führerausweis für die Jugendherberge in den Alpen und im Alpenvorland ist durch den Landesverband des Gaues Bayern, Mün chen, Hauptbahnhof-Südbau, zu beziehen. Wanderer über 20 Jahre (ausgenommen Gruppenführer) finden in den Jugendherbergen im Bereich Südbayern des Gaues Bayern keine Aufnahme. Jugendliche Einzelwanderer sind zugelassen im Flachlandgebiet (Gebiet nördlich Münchens). Die körperschaftliche Mitgliedschaft eines Vereins hat nur unter stützende Wirkung, gibt also kein Herbergsrecht bzw. Vergünstigung an dessen Mitglieder. Beiträge und Gebühren: Der Jahresbeitrag beträgt mindestens: für Gemeinden nach Selbsteinschätzung, Ziel mindestens 5 Pf. pro Einwohner, für Verbände nach Selbsteinschützung, mindestens 10 RM., für Einzelmitglieder und Vereine 4.50 RM., für Schulen 6 RM., für freiwillige Mitglieder (Jugendliche bis 20 Jahre) 2.50 RM., Bleibenausweis 50 Pf., Führerausweis 25 Pf. Die Ausweise werden nur vom zuständigen Gau bzw. der Orts gruppe ausgestellt. Alle Mitglieder erhalten „Die Jugendherberge", Zeitschrift des Verbandes, und den „Sächsischen Jugendwanderdienst", Zeitschrift des Gaues, unentgeltlich geliefert. Vorläufige Mitgliedskarten werden in den Jugend herbergen nicht mehr ausgestellt, ebensowenig Vleibenausweise. Wer also in den Jugendherbergen Aufnahme finden will, muß sich vorher die Mitgliedskarte bzw. den Bleibenausweis beim zuständigen Gau bzw. Ortsgruppe beschaffen. Die Verbandsgeschäftsstelle stellt solche nicht aus. Das Kopfgeld betrügt, sofern der zuständige Gau nicht anders bestimmt: für Jugendliche bis 14 Jahre 20 Pf., Jugendliche 14 bis 20 Jahre 30 Pf., Erwachsene 50 Pf. Der Führer zahlt das gleiche Kopfgeld wie seine Gruppe. Feuerung und Wäsche werden besonders berechnet. Zuschläge für Deckenbenutzung und Geräteerneuerung sind unstatthaft. Die Herbergsväter sind ferner berechtigt, zu erbeben: a) von allen nach 21 Uhr eintresfenden oder vor Tagesanbruch ab rückenden Gästen ein um 50 Proz. erhöhtes Kopfgeld; b) für Tagesbenutzungsgebühr der Jugendherberge (von Nichtschlaf gästen) bis zu )4 des Kopfgeldes von geführten Schülern und Jugendlichen bis 20 Jahren sowie Inhabern des Bleibenausweises, bis zu von den anderen; e) von Gästen, die die Jugendherberge in nicht oder schlecht gereinig tem Zustand verlassen, eine Bube in Höhe des doppelten Kopfgeldes. Deutsche Jugendherbergen Gau Sachsen, Dresden-N., Königsufer 2.